PKV hat gekündigt-welche PKV nimmt schwangere

Hallo, weiß gar nicht wie ich anfangen soll. War seit dem 01.01.2010 beim Deutschen Ring versichert. Nachdem ich ein paar rechnungen eingereicht hatte fing ide PKV an nachzuforschen bzw. hat mir formulare geschickt die ich doch bitte an die Vor-PKV und an die Ärzte schicken soll zweck Auskunft . habe ich auch getan da ich nix zu verbergen habe. Nun kommt der Hammer die PKV kündigt mich weil ich ageblich Krankheiten nicht angegeben hätte ?!?? Ersten wuste ich gar nicht das ich diese gehabt haben sollte noch das ich jemals darunter gelitten hätte . Aber da die PKV nur immer Kürzel sieht aber sich nicht die dazu passenden Ergebnisse angeschaut hat kam diese zu dieem Entschluss. So nun bin ich auf der Suche nach einer neuen PKV bin aber schwanger in der 13. SSW . Mein Makler gibt ich zwar Mühe aber teilt mir im Zwischenbericht nur mit das alle die er Angefragt ablehnen wegen der Schwangerschaft ?!!?? Kennt einer eine PKV die eine Schwangere versichert ? Kann ich rechtlich gegen den Deutsche ring was tun ?

Ich verstehe deine Frage nicht so ganz.

Sofern der Deutsche Ring deine Versicherung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung gekündigt hat, dann hat eigentlich dein Makler ein Problem, denn er hätte als dein Vertreter eigentlich eine sogenannte Anamnese beim Arzt einholen sollen bzw. bei Antragstellung einen schriftlichen Hinweis geben sollen an die Gesellschaft, dass Du medizinischer Laie bist und die Gesellschaft sich selbst nach Vorerkrankungen bei deinem Arzt / Ärzten erkundigen soll. Hat er das nicht gemacht, dann muss er bzw. seine Vermögensschadenhaftpflicht die Rechnungen zahlen.

Desweiteren verstehe ich das andere Problem nicht, dass er keine Versicherung findet, welche dich aufnimmt. Es besteht sogenannter Kontrahierungszwang. Das heißt, dass jede aber auch wirklich jede private Krankenversicherung dich aufnehmen muss in den Basistarif bzw. in den Standardtarif. Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung und die private Krankenversicherung kann dich nicht ablehnen. Ist auch sinnvoll, denn Du musst ja einen Krankenversicherungsschutz haben. Achtung: Du hat dann aber nur noch Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, du musst das jedem Arzt oder Krankenhaus vorher sagen, ansonsten bekommst Du eine Rechnung nach dem normalen 2,3 bis 3,5 fachen Satz. Danach kann er dann weiterhin versuchen, wieder Versicherungsschutz in einem normalen Tarif bei einer anderen privaten Krankenversicheurng zu bekommen. Momentan hört sich das eher nach Provisionsgeierei für mich an.

Also als erstes zur irgendeiner privaten Krankenversicherung gehen und Dich versichern lassen wegen der Versicherungspflicht und dass Du keine Probleme wegen der Entbindung bekommst. Danach dann zum Rechtsanwalt gehen und prüfen lassen, welche Schritte Du nun gegenüber 1. dem Makler und / oder 2. dem Deutschen Ring gegenüber unternehmen kannst.

Mit freundlichen Grüßen

Michael N. Zieren
ZIEREN Versicherungsmakler

Schlechte Karten für eine neue PKV, da bleibt zunächst nur der Basistarif des Deutschen Rings. Parallel würde ich das Thema mit Anwaltshilfe aufrollen, viel mehr lässt sich angesichts der spärlichen Faktendarlegung kaum dazu sagen.

Danke für diese Antwort das bestätigt meine Vermutungen !! Welceh Anwälte befassen sich den mit sowas ? Habe irgendwie im Netz nix gefunden :frowning: . Ich werde mich dann selbst wieder auf die Suche machen nach dem ich zumindest Basisversichert bin . Irgendwie immer wenn ein Makler dazwischen it - sorry nicht perönslich nehmen - gibt es nur probleme . Aber man lernt ja hinzu . Woher kann ich dann eine Übersicht erhalten über PKV und deren Erhöhungshistorie? ich will ja nicht billig billig versichert sein sondern ich zahl gerne ein paar Euros mehr habe aber ein Verein der Konstant ist und nicht pro Jahr 20- 30 % erhöht ( sowie die Central ) ! Vielen Dank und schönen Abend

Hallo ,

sowas passiert leider immer wieder - ich meine Kündigungen nach Nachforschungen bei Ärzten. Denn die haben Eintragungen Sie betreffend in der Krankenakte, von denen Sie normalerweise nie etwas erfahren. Die Gründe sind vielschichtig, haben zumindest aber bei GKV-Versicherten oft was mit Geld zu tun. - Aber das nur nebenbei.

Dier Punkt aber ist - der Ring hätte zwar Ihren Tarif kündigungen können - Sie aber niemals ganz rauswerfen dürfen. Dies verbietet der Gesetzgeber seit der Einführung der Versicherungspflicht (ab 2009).

Heißt im Klartext - das Schreiben des Ring MUSS eine Passage enthalten, nach der man Ihnen die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses im s.g. Basistarif anbietet. Dessen Leistungen entsprechen der GKV, der Beitrag ist gedeckelt (ca. 580,-/mon.) Das ist zumindest für Selbst. sehr hart, kann aber durch Sozialleistungen gemildert werden. Und das wichtigste - dies alles gilt auch bei Schwangerschaft !

Mein Rat - nehmen Sie die Sache selber in die Hand. Rufen Sie die Hauptverwaltung des Ring an und lesen Sie denen den letzten Absatz oben vor. Sagen Sie denen auch, daß Sie als nächstes den „Ombutsmann der PKV“ anrufen (01802/550444). Das ist eine Schiedsstelle, für Sie vollkommnen kostenlos. Und tun Sie das auch, wenn der Ring Sie nicht binnen 2 Wo wieder versichert.

Ach ja - das Kind muß spätestens 1 mon. nach der Geburt bei Ring gemeldet werden, nur dann dürfen die keine Risikoprüfung vornehmen.

Alles Gute für Sie.

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

hallo Sternchen,

falls du keine krankheiten gehabt hast, gibt es doch kein problem. Krankheiten nicht angegeben hätte ?!?? Ers

ansonsten hast du ein antragsformular duplikat in dem alles aufgeführt bzw schriftl. niederschrieben wurde.

du bist meiner ansicht voll geschäftsfähig.

suchst einen schuldigen? oder sind die anderen schuld?

regel das.

lieben gruss

ralli aus berlin

Hallo,

zunächst einmal wäre zu prüfen, ob die an den Deutschen Ring übermittelten Daten korrekt sind. Setzen Sie sich bitte umgehend mit den vom Deutschen Ring angefragten Stellen in Verbindung und lassen Sie sich Auskünfte erteilen.

Wenn es sich um einen Fehler handelt, dann müssen Sie das mit dem Deutschen Ring klären. Das alles sollte Ihnen allerdings Ihr Makler sagen und sich darum kümmern.

Ich vermute aber eher, dass Sie Behandlungen und Untersuchungen im Antrag nicht oder nicht vollständig angegeben haben.

Unabhängig von der Schwangerschaft wird es aber enorm schwer, überhaupt eine passende Versicherung für Sie zu finden. Sie müssen beim neuen Versicherer angeben, dass Sie vom Deutschen Ring gekündigt wurden und diesmal bitte alle Untersuchungen und Behandlungen der letzten Jahre angeben. Sonst werden Sie wieder gekündigt.

Das Ihr Makler nicht weiß, welcher Krankenversicherer Schwangere ohne Probleme versichert, ist ein echtes Armutszeugnis. Offensichtlich ist er kein Spezialist für PKV. Das macht die Central Krankenversicherung!

Wenn die sich weigern, dann liegt das an Ihrer Krankengeschichte oder daran, dass Ihnen der Deutsche Ring gekündigt hat.

Wie ist denn die Kündigung des Deutschen Rings formuliert? Aufhebung ab Beginn wegen Täuschung / Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht?

Ihr Makler soll außerdem Kontakt zum Vorversicherer aufnehmen. Hier notfalls Versicherung im Basistarif prüfen.

Weitere theoretische Möglichkeit: Wenn Sie verheiratet sind und praktisch keine Einkünfte erzielen und Ihr Mann in der GKV versichert ist, in die Familienversicherung der GKV gehen.

Guten Tag sternchen_wi,
also es gibt mehrere Versicherer, die einen Antrag noch
annehmen und die Schwangerschaft / Geburt auch mitversichern (wenn stationär auch nur allgemeine Klasse).

Die Frage ist, welcher Versicherer gewählt werden
sollte,
da die Leistungen und Beitragsmöglichkeiten ja jeweils
verschieden sind.

Den alten Versicherer angehen, ist natürlich mit Hilfe
eines Anwaltes möglich. Wenn die Vorerkrankungen tatsächlich
nicht vorhanden waren, oder Dir in keiner Weise bekannt,
ist die Chance, dass diese nachgeben, wohl auch da.

In der Praxis ist eben zu berücksichtigen, dass der
Versicherer im Zweifel den längeren Atem hat, da Du als
Versicherter ja den Schutz brauchst - ein Pozess über
längere Zeit hilft Dir nicht wirklich - deshalb wird in
der Praxis der Kunde eher einen neuen Versicherer suchen,
zumal das Vertrauensverhältnis zum alten Versicherer ja
nicht mehr intakt ist und …der Versicherer hat natürlich
für Gutachter, auch mehr Geld für einen längeren Gerichtszeitraum, für Berufungen, Prozess durch mehrere
Instanzen.

Wenn Du konkret Hilfe von uns möchtest, wende Dich einfach
an uns mit Bezug auf die Wer-weiss-was Anfrage.
Gib Deine Tel.-Nr. an oder fordere per Mail unsere an.
Wir sind 2 gelernte Vers.-Kaufleute, selbständig und
als „reine“ PKV-Spezialisten seit inzw. über 20 Jahren tätig. Die gesammelte Erfahrung und Routine gibt uns die
Möglichkeit, professionell zu beraten und sicher zu vermitteln.

Liebe Grüße
Hans-Günter & Michael

Home: www.pkv-netz.com
mailto:[email protected]

Gern geschehen.

Zu deinen Fragen:

Welche Anwälte befassen sich den mit sowas!? Tja, das ist genau so eine Geschichte wie deine Erfahrungen mit Versicherungsmaklern. Es gibt viele, die einen solchen Titel tragen, aber meist weiß man nicht, ob sie Spezialisten in dem von dir benötigten Bereich sind. Meine Empfehlung: www.apraxa.de; das ist eine Internetseite, in der Anwälte gelistet werden. Wenn sich ein Anwalt hier mit seinem Spezialgebiet listen lassen will, muss er nachweisen, dass er regelmäßig Weiterbildungen besucht hat und in seinem Spezialgebiet fachlich versiert ist. Viele Rechtsschutzversicherer kürzen Selbstbeteiligungen oder lassen sie ganz wegfallen, wenn ein Anwalt aus diesem Anwaltsnetzwerk genommen wird. Außerdem hat es den Charme, dass Du dir einen Anwalt aus deiner Nähe heraus suchen kannst.

Das mit dem Makler kann ich nachvollziehen. Ich selbst treffe immer wieder Maklerkollegen, die von den einfachsten Basics keine Ahnung haben. Auch hier bei www erlebe ich immer wieder sogenannte Kollegen, die teilweise falsche Auskünfte geben. Ich habe eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann hinter mir und mich nach meiner Berufsausbildung regelmäßig fortgebildet. Und zusätzlich im Bereich private Krankenversicherung über mehrere Jahre bei verschiedenen Gesellschaften im Innendienst gearbeitet.

Das Fachwissen, dass ich mir dabei aufgebaut habe nutze ich natürlich auch, aber ich bezweifle immer, dss die sogenannten Kollegen in der breiten Masse das ebenfalls so beherrschen. Aber der Bereich private Krankenversicherung ist halt sehr interessant, denn es gibt hier bis zu 9 Monatsbeiträge an Provision und nach einem Jahr ist die Provision komplett verdient, muss also bei einer Stornierung wie in deinem Fall nicht mehr zurück gezahlt werden.

Der Deutsche Ring ist meines Erachtens nach einer der besseren Gesellschaften, auch im Bereich Preis- Leistungsstabilität, aber auch hier meine klare Ansage: Mittelfristig werden die Beiträge bei jeder privaten Krankenversicherung regelmäßig um 2-3 % per anno mindestens ansteigen. Ist aber in der GKV genauso. Nur dass dort der Beitrag steigt und zusätzlich die Leistung absinkt. Im Prinzip sind beide Systeme vergleichbar von der Beitragsentwicklung. Die Central ist noch eine der guten Gesellschaften, auch deren neues Tarifwerk ist mit Einschränkungen empfehlenswert.

Eine gute Beitragshistorie bietet die Software KV-Pro aber auch KV-Win von der Firma Morgen und Morgen bietet hier eine relativ gute Hilfe an. Mit deren Hilfe kann man meist die Beitragsentwicklung über längere Zeiträume hinweg verfolgen. In der Software KV-Pro sogar über geschlossene Tarife. Denn viele Krankengesellschaften schließen einfach einen Tarif und machen einen neuen auf, wenn der alte zuviele Beitragsanpassungen haben muss.

Mit Verlaub: Empfehlungen sind aber momentan eh nichts für dich. Du musst erst einmal wieder Versicherungsschutz bekommen. Danach dann versuchen ab zu klären, ob und unter welchen Bedingungen der Deutsche Ring dich wieder aufnehmen würde.

Eine weitere Empfehlung von mir wäre es, einfach mal bei einer Geschäftststelle der Verbraucherberatung aufzuschlagen. Die können Dir ebenfalls gute Ratschläge hierzu geben und haben ggf. bereits einen spezialisierten Anwalt, den sie dir nennen können.

Mein letzter Tipp wäre die Kanzlei von Rudi und Susanne Lehnert aus Nürnberg. Telefonnummer: 0911-405173. Herr Lehnert ist gerichtlich zugelassener Versicherungsberater und kann deinen Fall übernehmen. Allerdings kostet seine Hilfe Geld. Am besten aber mit ihm selbst vorher telefonisch abklären.

Mit freundlichen Grüßen

Michael N. Zieren
ZIEREN Versicherungsmakler

Ach ja, und bevor ich es vergesse: Bitte ziemlich zügig. Am besten heute noch einen Termin bei der Verbraucherberatung ausmachen und auch direkt heute noch bei einer anderen PKV eine Termin wegen der Aufnahme in den Basistarif ausmachen. Suche Dir dazu am bestnen einen großen Versicherer in deiner Nähe und lass dich bloß nicht abwimmmeln. Die Fakten sind da. Jeder private Versicherer muss dich derzeit in den Basistarif aufnehmen. Allerdings bekommt der Vertreter dafür keine Provision. Deshalb besser in einer Geschäftsstelle eine Antrag zur Versicherung stellen. Einzige Ausnahme hierzu: Der Deutsche Ring hat als derjenige, der den Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung gekündigt hat, das Recht, Dir hierzu eine Ablehnung zu erteilen. Für alle anderen besteht hier der sogenannte Kontrahierungszwang.

Nimm bitte alle Antragsunterlagen, sowie das Beratungsprotokoll und das Kündigungsschreiben mit zur Verbraucherberatung. Anschriften und Öffnungszeiten kann man auf www.verbraucherberatung.de entnehmen.

Und als letzten Hinweis: solche Seiten wie hier können und sollten Dir nur als erste Hilfe dienen. Da all diese Auskünfte aber nicht verbindlich sind, sind im Zweifel immer Spezialisten wie Rechtsanwälte und / oder die Verbraucherberatung erste Ansprechstelle.

Insgesamt sehe ich deinen Fall nicht ganz so schlimm.

Schlimmstenfalls bleibst Du im Basistarif versichert, den Mehrbeitrag muss dann dein Makler tragen und die nicht mehr versicherten Mehrleistungen, die der Basistarif nicht enthält kannst Du dann beim Vermögensschadensversicherer deines Makler einreichen. Auch diese Kosten würden dann übernommen werden. Und das ist immer noch ein kleiner Vorteil für dich. Denn bei einem Vertrter würdest Du hier in die Röhre sehen. Denn dieser ist Vertreter der Gesellschaft, ein Makler ist Interessensvertreter und Sachwalter des Kunden. Und haftet insofern für Falschberatungen.

In diesem Sinne noch eine schöne Zeit bis zur Entbindung. Ich drücke Dir die Daumen, dass alles gut geht.

Mich würde mal interessieren, wie es ausgegangen ist. Bitte mal hier posten.

Viele Grüße unbekannterweise

Michael N. Zieren
ZIEREN Versicherungsmakler

Geht es hier um eine Voll-KV?

Eigentlich gibt es eine Versicherungspflicht in Deutschland, es sei den deine Vorversicherung beruft sich auf arglistige Täuschung.

Und das ist eigentlich schwer nachzuweisen. Die PKV, also hier demnach Deutscher Ring, wertet letztendlich nur die Berichte aus, die du eingereicht hast, sprich die Arztberichte. Die solltest du dir nochmal anschauen.

Ich kenne keine PKV, die dich in Ihrer Voll-KV ohne Leistungsausschluss annimmt, sorry.

Hallo , hier ein Zwischenstand. War nun beim Anwalt und das ganze nimmt seinen lauf . Auch der Anwalt ist der meinung da der AMkler belangt werden kann . Da dieser makler nun kanpp 4 wochen gebraucht hat bis er mir untelagen zu einem Basistarif geschickt hat habe ich mich sekbst drum gekümmert . Habe am montag bei meiner VOR -Vor vericherung einen Termin zwecks Basistarif . Da die mich schon eit 9 jahren so lange ware ich ja bei denen hoffe ich einfach das es einfacher ist. Habe auch parallel einen Antrag auf Basistarif gemacht bei der Allianz . Die Schlagen aber satte 200 Euro auf den gesetzlichen Beitrag drauf ? das ist doch gar nicht erlaubt ??! Die einzelnen Versicherungen machen einem das Anmelden nicht einfach wollen tausend Unterlagen - mache ich auch natürlich - lasen einen aber dann wochenlang warten . Was ist eigentlich wenn man einen Antrag gemacht hat und man in der Zeit des Warten was pasiert ?!? oh man nun bin ich fast 10 PKV verischert sowas ist mir noch nie passiert . Ich werden auch sobald das ganze vorbei ist und ich wieder versichert bin mi alle Diagnoseschlüssel die die Ärzte angegeben haben anschauen und püfen und geg. per Anwalt wenn nicht anders geht revidieren lassen . Die machen ja einen kranker als man ist !! und das kann so nicht stehen bleiben . Also zum Glück bin ich bald im Mutterschutz dann habe ich genung Zeit …

Melde mich sobald es neues gibt …

Hallo Sternchen, schön dass es so langsam klappt.

Freut mich, wieder von Dir zu hören.

Du hattest auf jeden Fall Glück im Unglück, dass Du den Fall von einem Makler hast bearbeiten lassen. Dadurch muss dieser dir den finanziellen Nachteil (Beitrag zur PKV sowie nicht mehr versicherte Leistungen im Basistarif) erstatten. Ein normaler Vertreter hätte das genauso gemacht, allerdings hättest Du dann kaum Chancen, deine Ansprüche durch zu setzen.

Jaja, die Allianz, die Brüder in Blau. Den Beitragszuschlag von 200 € dürfen Sie zwar nehmen, aber trotzdem ist der Beitrag im Basistarif auf den Höchstbeitrag zur GKV begrenzt. Wissen die zwar, aber versuchen es trotzdem immer wieder.

Naja, ist leider eine politische Entscheidung. Eigentlich wollen alle privaten Krankenversicherungen keine Mitglieder im Basistarif, würde ja bedeuten, dass manchmal etwas sehr schief läuft bei den Beratungen. ;o)

Solltest Du zum Arzt gehen müssen und hast noch keinen Versicherungsschutz, dann sag das bitte deinem Arzt. Er wird dann schon nicht so schnell Mahnungen schicken. Wichtig, bitte immer daran denken, dass Du im Basistarif nur Leistungen analog zur gesetzlichen erstattet bekommst. Du kannst zwr gegen deinen Makler die Mehrleistungen einklagen, allerdings dauert das eine ganze Zeitlang, und solange wartet meiner Erfahrung nach kein Arzt.

Wegen deines Anwaltes: Auch hier habe ich schon viel negatives erlebt. Achte bitte darauf, dass er Ahnung vom Maklerrecht, im speziellen vom Bereich private Krankenversicherung sowie zum Bereich der Versicherungsmakler hat. Denn auch hier kann unter Umständen schnell viel schief gehen. Zahlen muss den Schaden nämlich die Haftpflichtversicherung des Maklers. Und daran hat die dahinter stehende Versicherung erfahrungsgemäß kein Interesse. Sei Dir also darüber im klaren, dass Du mit deinem Anwalt gegen ein Heer von Top bezahlten und hervorragend geschulten Anwälten einer Versicherung antreten musst, die sich mit nichts anderem beschäftigen.

Ich hoffe, ansonsten geht es Dir gut und Du kannst deine Zeit als werdende Mutter etwas geniessen.

In diesem Sinne: Viele Grüße aus dem sonnigen Rheingau

Michael N. Zieren
ZIEREN Versicherungsmakler

PS: Vielen Dank für deine Rückmeldung, freut mich, wenn ich und einige meiner Maklerkollegen Dir etwas helfen konnten. Lass den Kopf nicht hängen, das wird schon wieder!!! Ich drücke Dir die Daumen

Hallo,
ja meine Freundin it Anwältin und hat mir einen sehr guten und gerissenen Anwalt empfohlen und da ich eine rechtsschutz habe ist das mit dem langem atem kein Problem . na ja ich werde dennoch die Topleistungen in Anspruch nehmen , zum Glück sind wir finanziel nicht so schlecht gestellt :wink:.

Viele Grüße zurück und bis auf bald mit neuigkleiten

Hallo, noch eine Frage . Ich werde ja Rückversichert ab dem Tag an dem der DR mir gekündigt hatte also 25.12. . Nun habe ich von mehreren Seiten gehört das ich die Beiträge zwar Rückwirkende zahlen muss ABER die Leistungen erst ab dem Antragsdatum erstattet bekommen . Stimmt das ?
Viele Grüße
P. Groh

Das ist leider richtig. Erst ab dem Antragsdatum bzw. dem Eingang des Antrages beim Versicherer wird wieder frühestmöglich Versicherungsschutz gewährt. Und auch hier nur zu den Leistungen im Basistarif. Deshalb eilt es ja so. Aber auch diese Kosten müsste der Versicherungsmakler tragen, denn hier steht er in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass er im Rahmen seines Maklervertrages schnellstmöglich handelt, um Schäden von seinen Mandanten abzuwenden. Und da sowohl die Beiträge als auch die Leistungen brancheneinheitlich sind und ein Annahmezwang seitens des Versicherers besteht, kann er sich hier nicht darauf berufen erst einmal eine Prüfung nach der besten Gesellschaft vornehmen zu müssen. Sobald er Kenntnis von der Kündigung erhalten hat, hat er „unverzüglich“ zu handeln um evtl. Gefahren abzuwehren. So wie leider bereits geschehen.

Viele Grüße

Michael N. Zieren
ZIEREN Versicherungsmakler

Danke wollte nur sicher gehen das diese „behauptung“ stimmt . Habe nämlich zu 99% sogar eine VOLLversicherung :wink:

Viele Grüße

Da gibt es meines wissens noch Krankenversicherungen die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt schwangere noch versichern.

Es kommt aber auch auf die Vorerkrankungen an.

Lass dich mal von diesem Makler beraten: www.testsieger-vergleich-pkv-de

Grüße

Hallo, wllte mich mal wieder melden. Also bin schon seit mitte feb. wieder VOLLVERSICHERT und in einem sehr guten Tarif :smile: Beim Anwalt läuft auch alles bereits seine Wege , es wird auf alle Fälle geklagt und das mit guten Aussichten!

Werde wieder berichten sobald es was neues gibt.

Viele GRüße