Hallo zusammen,
ich bin neu hier. Ich habe schon sehr oft hier im Forum begeistert mitgelesen. Jetzt habe ich das erste Mal selbst das Bedürfnis eine Frage zu stellen, in der Hoffnung, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich habe bereits in den FAQ’s nachgelesen, leider aber keine passende Antwort gefunden.
Zu unserer Situation:
mein Mann ist Beamter, somit zu 50% beihilfeberechtigt und 50% über die private Krankenversicherung versichert.
Ich bin Angestellte mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze; seit April 2009 habe ich mich privat versichert.
Mir stellt sich die Frage wie das mit der PKV geregelt ist, wenn Elternzeit und Elterngeld anfallen?
Annahme: ich beanspruche 12 Monate Elternzeit und erhalte für diese Zeit pro Monat den Höchstsatz von 1800€ (67% des letzten Nettogehalts).
Kann ich mich für diese 12 Monate von der Beitragspflicht in der PKV befreien lassen? (Meine PKV ist die Gothaer).
Kann ich mich für diese Zeit bei meinem Mann mit privatversichern oder/und wäre ich dann auch beihilfeberechtigt?
Wie ist das grundsätzlich für unsere Situation, wie ist das Kind am besten zu versichern? über mich oder meinen Mann?
Über Eure Antworten wäre ich sehr dankbar!!
Tine