PKV in der Elternzeit?

Hallo zusammen,

ich bin neu hier. Ich habe schon sehr oft hier im Forum begeistert mitgelesen. Jetzt habe ich das erste Mal selbst das Bedürfnis eine Frage zu stellen, in der Hoffnung, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich habe bereits in den FAQ’s nachgelesen, leider aber keine passende Antwort gefunden.

Zu unserer Situation:
mein Mann ist Beamter, somit zu 50% beihilfeberechtigt und 50% über die private Krankenversicherung versichert.
Ich bin Angestellte mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze; seit April 2009 habe ich mich privat versichert.

Mir stellt sich die Frage wie das mit der PKV geregelt ist, wenn Elternzeit und Elterngeld anfallen?
Annahme: ich beanspruche 12 Monate Elternzeit und erhalte für diese Zeit pro Monat den Höchstsatz von 1800€ (67% des letzten Nettogehalts).
Kann ich mich für diese 12 Monate von der Beitragspflicht in der PKV befreien lassen? (Meine PKV ist die Gothaer).
Kann ich mich für diese Zeit bei meinem Mann mit privatversichern oder/und wäre ich dann auch beihilfeberechtigt?

Wie ist das grundsätzlich für unsere Situation, wie ist das Kind am besten zu versichern? über mich oder meinen Mann?

Über Eure Antworten wäre ich sehr dankbar!!

Tine

Kann ich mich für diese 12 Monate von der Beitragspflicht in
der PKV befreien lassen?

Nein.

(Meine PKV ist die Gothaer).

Das spielt keine Rolle

Kann ich mich für diese Zeit bei meinem Mann mit privatversichern

Wozu ? Du bist doch schon privat versichert.

oder/und wäre ich dann auch beihilfeberechtigt?

Bei diesen Einkünften kaum. Vorsichtshalber bei der Beihilfestelle nachfragen, ob es für die Elternzeit eine Sonderregelung gibt.

Wie ist das grundsätzlich für unsere Situation, wie ist das
Kind am besten zu versichern? über mich oder meinen Mann?

Ich würde das Kind bei der Gesellschaft versichern, wo Dein Mann versichert ist. Da beide beihilfeberechtigt sind, vereinfacht das die Leistungsabrechnungen. Du kannst das Kind natürlich auch bei der Gothaer versichern (würde ich aber nicht machen).

Hallo Nordlicht,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

Die Frage, ob ich mich dann über meinen Mann privatversichern kann bzw. beihilfeberechtigt bin, meinte ich 1. auch deshalb da ich in den 12 Monate ja unter die Jahresentgeltgrenze falle und eigentlich keinen Verdienst habe.
2.Wenn ich mich nicht von der Beitragspflicht befreien lassen kann, heißt das auch, dass ich während der Elternzeit (das 1.Jahr), die Beiträge komplett alleine zahlen muss, oder?

Besten Dank für Deine Antwort.

Die Frage, ob ich mich dann über meinen Mann privatversichern kann

Das ist eie Formulierung aus der GKV, das gibt es bei der PKV nicht.

bzw. beihilfeberechtigt bin, meinte ich 1. auch deshalb
da ich in den 12 Monate ja unter die Jahresentgeltgrenze falle
und eigentlich keinen Verdienst habe.

Wenn Du kein oder nur geringes Einkommen hast, bist Du beihilfeberechtigt. Deswegen mein Hinweis, die Beihilfestelle anzusprechen.

2.Wenn ich mich nicht von der Beitragspflicht befreien lassen
kann, heißt das auch, dass ich während der Elternzeit (das
1.Jahr), die Beiträge komplett alleine zahlen muss, oder?

Ja.

Danke.
Wenn ich was weiß gebe ich Bescheid.