Hallo Experten
hier eine knifflige Frage:
Mal angenommen jemand erleidet unverschuldet einen Unfall und wird Erwerbsunfähig. Die Schuldfrage wäre zu 100% geklärt.
Aufgrund der Erwerbsunfähigkeit trägt derjenige sich mit dem Gedanken die Rente zu beantragen und dann in den Standarttarif seiner PKV zu wechseln.
ALLE NACHTEILE die dem Versicherungsnehmer daraus widerfahren, müßten doch vom der Versicherung des Unfallgegeners getragen werden
(1.7 facher Satz, eigene Zuzahlung usw.)
Ebenso müßten auch die finanziellen Einbußen der Krankenversicherungsgesellschaft der Versicherung des Unfallgegners in Regress gestellt werden…
wie liefe das in diesem Falle
Sorry wenn das ein wenig knifflig ist,
liebe Grüße
Bastett