PKV Standarttarif durch Unfall

Hallo Experten

hier eine knifflige Frage:

Mal angenommen jemand erleidet unverschuldet einen Unfall und wird Erwerbsunfähig. Die Schuldfrage wäre zu 100% geklärt.
Aufgrund der Erwerbsunfähigkeit trägt derjenige sich mit dem Gedanken die Rente zu beantragen und dann in den Standarttarif seiner PKV zu wechseln.

ALLE NACHTEILE die dem Versicherungsnehmer daraus widerfahren, müßten doch vom der Versicherung des Unfallgegeners getragen werden
(1.7 facher Satz, eigene Zuzahlung usw.)

Ebenso müßten auch die finanziellen Einbußen der Krankenversicherungsgesellschaft der Versicherung des Unfallgegners in Regress gestellt werden…

wie liefe das in diesem Falle

Sorry wenn das ein wenig knifflig ist,

liebe Grüße
Bastett

Der Haken an dieser Geschichte liegt schon darin, dass zum Zeitpunkt des Unfalls der Kunde den umfangreicheren Tarif in der PKV hatte. Das heisst das trotz der Umstellung auf einen anderen Tarif die Versicherung die Folgekosten des Unfalls nach dem alten Tarif zahlen wird.

Darüber hege ich Zweifel daran das man dem Unfallgegner Kosten aufschwatzen kann die nicht durch den Unfall entstanden sind. Also wenn es Kosten gebe die durch einen Tarifwechsel zustande kommen dann ist das keine Folge des Unfalls (ausser er plädiert vielleicht auf Verwirrtheit *g*). Somit dürften Ansprüche hier erst garnicht entstehen.

Die Aussage das alle Nachteile vom Gegner getragen werden müssen ist mir so auch nicht geläufig. Ich bin kein Jurist aber ich denke einmal das andere Ansprüche durch eine in Deutschland übliche pauschale Schadensersatzforderung abgegolten werden.

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Der Haken an dieser Geschichte liegt schon darin, dass zum
Zeitpunkt des Unfalls der Kunde den umfangreicheren Tarif in
der PKV hatte. Das heisst das trotz der Umstellung auf einen
anderen Tarif die Versicherung die Folgekosten des Unfalls
nach dem alten Tarif zahlen wird.

Oh. danke für die Info,ich denke, da hast du recht

Liebe Grüße

und er muss mindestens 55 sein! o.w.T.

… wenn die Erwerbsunfähigkeit eintritt und festgestellt ist, dann könnte auch ein 30jähriger in den ST, vorausgesetzt er ist seit 10 Jahren in der PKV,

so stand das in der Info weiter unten.

… wenn die Erwerbsunfähigkeit eintritt und festgestellt
ist, dann könnte auch ein 30jähriger in den ST, vorausgesetzt
er ist seit 10 Jahren in der PKV,

so stand das in der Info weiter unten.

Nein! das wäre falsch. Wer hat das wann wo geschrieben. Entweder ein Tippfehler oder da hat jemand eine Falschauskunft gegeben.

Viele Grüße
Thorulf Müller

derKVProfi

… wenn die Erwerbsunfähigkeit eintritt und festgestellt
ist, dann könnte auch ein 30jähriger in den ST, vorausgesetzt
er ist seit 10 Jahren in der PKV,

so stand das in der Info weiter unten.

Nein! das wäre falsch. Wer hat das wann wo geschrieben.
Entweder ein Tippfehler oder da hat jemand eine Falschauskunft
gegeben.

Hallo, ich hatte folgenden link hier irgendwo gefunden, finde nun aber die Quelle nicht mehr, deshalb hier nochmal der link.

Ich bitte um Kommentare diesbezüglich, denn es ist wichtig, ob die Info nun stimmt oder nicht,

dankeschön
Bastett

http://www.pkv.de/downloads/INFO-Standardtarif%206_2…

pdf Seite 5 Punkt 4
…oops, habe nun auch die Quelle wiedergefunden, nur ein paar threads weiter unten :smile:) sorry,

Da steht es auf Seite 5 Punkt 4, dass man unter bestimmten voraussetzungen auch unter 55 Jahren in den Standarttarif wechseln kann. Eine der Voraussetzungen wäre Erwerbsunfähigkeitsrente… der gesetzlichen Rentenversorgung.

Ja, da steht das man unter bestimmten Voraussetzungen vorher wechseln kann. Kann!!! Unter betsimmten Voraussetzungen!!! Das ist die Ausnahme!!!

Da steht es auf Seite 5 Punkt 4, dass man unter bestimmten
voraussetzungen auch unter 55 Jahren in den Standarttarif
wechseln kann. Eine der Voraussetzungen wäre
Erwerbsunfähigkeitsrente… der gesetzlichen Rentenversorgung.

Vielen Dank für die Information, Herr Müller

Aber dennoch habe ich eine Frage an Sie als den Experten,

Unter welchen Voraussetzungen kann man das? Es steh da, dass es geht, nur wie?

Wenn Sie das nicht wissen, wo kann man sich darüber erkundigen?

Danke für die Mühe und liebe Grüße
Bastett

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