Vielleicht habe ich hier verallgemeinert. Bei meiner
Gesellschaft geht das nicht, deswegen habe ich so selbstsicher
geantwortet. Ob es gesetzlich verboten ist, kann ich nicht mit
Sicherheit sagen.
Und warum lässt das Deine Gesellschaft nicht zu, wenn ein Kunde dies explzit wünscht?
Nein, wenn die PKV ruht, besteht kein Leistungsanspruch.
Hier reden wir aneinander vorbei. Wenn jemand in der PKV versichert ist und dann auf einmal Pflichtmitglied in der GKV wird, hat er ein Anspruch darauf, die PKV ruhen zu lassen, ein Leistungsanspruch besteht dann logischerweise nicht. Was aber, wenn derjenige von seiner Möglichkeit, die PKV ruhen zu lassen, keinen Gebrauch macht und die PKV voll weiterlaufen lässt? Verbietet das Deine Gesellschaft auch? Also hat Deine Gesellschaft ein Zwangsruhen?
Ach, da gibt es viele Punkte. Die ambulanten Zusatztarife sind
vom Beitrag her auch ganz schön happig
Aber immer noch geringer als einen vollen GKV und einen vollen
PKV Beitrag zu zahlen.
Richtig, dafür haben die ambulanten Zusatztarife aber auch Nachteile.
Pflichtmitglied in der GKV und dann GKV Beitrag und
PKV-Volltarif ? Kommt mir etwas realistätsfremd vor.
Was ist daran so realitätsfremd? Ich habe ja bereits ausgeführt, warum das durchaus interessant ist.
Außerdem gibt es die Kostenerstattung in der GKV m.W. erst
seit etwa 5 Jahren, wie war es davor?
Da gab es sie auch schon, allerdings nur für freiwillig
GKV-Versicherte.
Ja, aber auch 10 Jahren wird es GKV- Pflicht mitglieder gegeben haben, die Privatpatienten sein wollten. Was haben die denn alle gemacht?
Ich sehe immer noch nicht, warum jemand freiwillig zwei volle
Beiträge zahlen möchte.
Weil er eigentlich nur einen vollen Beitrag (PKV) zahlen will, den anderen (GKV) aber wegen Zwangsmitgliedschaft zahlen muss. Es gibt sicher Leute, die GKV-Pflichtmitglied sind und trotzdem die Vorzüge einer privaten Krankenvollkostenversicherung nicht missen wollen. Die ambulanten Zusatzversicherungen werden eben nicht von allen Gesellschaften angeboten!