PKV und GKV gleichzeitig möglich?

Hallo,
ist es eigentlich grundsätzlich möglich, zusätzlich zu einer bestehenden Pflichtmitgliedschaft in der GKV eine Krankenvollkostenversicherung bei einer PKV abzuschließen und sämtliche Behandlungen über diese abzurechnen? Spielen die PKV da mit? Gibt es andere Hemmnisse?

Die meisten PKV (alle?) bieten ja auch an, die Krankenvollkostenversicherung bei einer vorübergehenden Versicherungspflicht in der GKV ruhen zu lassen. Nur, muss man von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, oder kann man die PKV auch voll weiterlaufen lassen und seine GKV-Chipkarte gleich in den Ascheimer befördern?

PS: Die Möglichkeit GKV + ambulante Zusatzversicherung ist mir bekannt, mich interessiert aber der Fall GKV + PKV-Vollversicherung.

ist es eigentlich grundsätzlich möglich, zusätzlich zu einer
bestehenden Pflichtmitgliedschaft in der GKV eine
Krankenvollkostenversicherung bei einer PKV abzuschließen

Nein, das geht nicht. Es geht nur die Kombination GKV-Pflichtmitgliedschaft und ambulante und stationäre Zusatztarife in der PKV mit Kostenerstattungsvereinbarung mit der GKV. Dann ist man quasi priva

ist es eigentlich grundsätzlich möglich, zusätzlich zu einer
bestehenden Pflichtmitgliedschaft in der GKV eine
Krankenvollkostenversicherung bei einer PKV abzuschließen

Nein, das geht nicht.

Ok, hast Du auch eine Erklärung, warum das nicht geht bzw. welches Gesetz das verbietet?

Wie sieht es dann mit dem Ruhen einer PKV aus? Wenn diese nicht verpflichtend ist, bestünde ja auch eine Art Doppelversicherung?

Was ist daran so interessant doppelten Beitrag zu bezahlen ?

Ach, da gibt es viele Punkte. Die ambulanten Zusatztarife sind vom Beitrag her auch ganz schön happig und haben zusätzlich das Problem, dass bei Ärzten ohne Kassenzulassung (wo die GKV keinen Cent übernimmt) ein hoher Eigenanteil besteht. Hinzu kommt der ganze Abrechnungsaufwand mit der GKV. Da liegt es schon nahe, etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen und sich gleich voll privat zu versichern. Es gibt ja auch Leute, die einen nicht so schmalen Geldbeutel haben und wo es auf 100 Euro mehr im Monat nicht ankommt.
Zudem kann die Situation eintreten, dass man bisher privat versichert war, dann Pflichtmitglied in der GKV wird, der Versicherer aber keinen ambulanten Zusatztarif anbietet und ein Unternehmenswechsel aus Gesundheitsgründen nicht in Frage kommt

Außerdem gibt es die Kostenerstattung in der GKV m.W. erst seit etwa 5 Jahren, wie war es davor?

Du siehst, es gibt viele Punkte, warum diese Frage so interessant ist.

Schon möglich
Hallo,

eine Doppel-Voll-Versicherung in GKV und PKV ist möglich. In der Vergangenheit hatte ich selbst zwei Kunden, die das praktizierten und einen monatlichen Mehrbeitrag von 500 € zahlten. Eine Rechtsgrundlage, die das ausschloss, habe ich nie gefunden.
Schwierig wird es nur sein, eine entsprechende Versicherung zu finden und dieser das plausibel zu machen.

Gruß Woko

Ok, hast Du auch eine Erklärung, warum das nicht geht bzw.
welches Gesetz das verbietet?

Vielleicht habe ich hier verallgemeinert. Bei meiner Gesellschaft geht das nicht, deswegen habe ich so selbstsicher geantwortet. Ob es gesetzlich verboten ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

Wie sieht es dann mit dem Ruhen einer PKV aus? Wenn diese
nicht verpflichtend ist, bestünde ja auch eine Art Doppelversicherung?

Nein, wenn die PKV ruht, besteht kein Leistungsanspruch.

Ach, da gibt es viele Punkte. Die ambulanten Zusatztarife sind
vom Beitrag her auch ganz schön happig

Aber immer noch geringer als einen vollen GKV und einen vollen PKV Beitrag zu zahlen.

das Problem, dass bei Ärzten ohne Kassenzulassung (wo die GKV
keinen Cent übernimmt) ein hoher Eigenanteil besteht.

Das stimmt so nicht.

Zudem kann die Situation eintreten, dass man bisher privat
versichert war, dann Pflichtmitglied in der GKV wird, der
Versicherer aber keinen ambulanten Zusatztarif anbietet und
ein Unternehmenswechsel aus Gesundheitsgründen nicht in Frage
kommt

Pflichtmitglied in der GKV und dann GKV Beitrag und PKV-Volltarif ? Kommt mir etwas realistätsfremd vor.

Außerdem gibt es die Kostenerstattung in der GKV m.W. erst
seit etwa 5 Jahren, wie war es davor?

Da gab es sie auch schon, allerdings nur für freiwillig GKV-Versicherte.

Du siehst, es gibt viele Punkte, warum diese Frage so interessant ist.

Ich sehe immer noch nicht, warum jemand freiwillig zwei volle Beiträge zahlen möchte.

eine Doppel-Voll-Versicherung in GKV und PKV ist möglich.

Gilt das auch für GKV-Pflichtmitglieder ? Bei uns würde so ein Antrag gar nicht angenenommen, auch nicht mit Begründung.

der Vergangenheit hatte ich selbst zwei Kunden, die das
praktizierten und einen monatlichen Mehrbeitrag von 500 € zahlten.

Warum tut man sowas ? Warum keine Kostenerstattung in der GKV und Zusatztarife. Das ging auch früher schon für freiwillig GKV-Versicherte.

Vielleicht habe ich hier verallgemeinert. Bei meiner
Gesellschaft geht das nicht, deswegen habe ich so selbstsicher
geantwortet. Ob es gesetzlich verboten ist, kann ich nicht mit
Sicherheit sagen.

Und warum lässt das Deine Gesellschaft nicht zu, wenn ein Kunde dies explzit wünscht?

Nein, wenn die PKV ruht, besteht kein Leistungsanspruch.

Hier reden wir aneinander vorbei. Wenn jemand in der PKV versichert ist und dann auf einmal Pflichtmitglied in der GKV wird, hat er ein Anspruch darauf, die PKV ruhen zu lassen, ein Leistungsanspruch besteht dann logischerweise nicht. Was aber, wenn derjenige von seiner Möglichkeit, die PKV ruhen zu lassen, keinen Gebrauch macht und die PKV voll weiterlaufen lässt? Verbietet das Deine Gesellschaft auch? Also hat Deine Gesellschaft ein Zwangsruhen?

Ach, da gibt es viele Punkte. Die ambulanten Zusatztarife sind
vom Beitrag her auch ganz schön happig

Aber immer noch geringer als einen vollen GKV und einen vollen
PKV Beitrag zu zahlen.

Richtig, dafür haben die ambulanten Zusatztarife aber auch Nachteile.

Pflichtmitglied in der GKV und dann GKV Beitrag und
PKV-Volltarif ? Kommt mir etwas realistätsfremd vor.

Was ist daran so realitätsfremd? Ich habe ja bereits ausgeführt, warum das durchaus interessant ist.

Außerdem gibt es die Kostenerstattung in der GKV m.W. erst
seit etwa 5 Jahren, wie war es davor?

Da gab es sie auch schon, allerdings nur für freiwillig
GKV-Versicherte.

Ja, aber auch 10 Jahren wird es GKV- Pflicht mitglieder gegeben haben, die Privatpatienten sein wollten. Was haben die denn alle gemacht?

Ich sehe immer noch nicht, warum jemand freiwillig zwei volle
Beiträge zahlen möchte.

Weil er eigentlich nur einen vollen Beitrag (PKV) zahlen will, den anderen (GKV) aber wegen Zwangsmitgliedschaft zahlen muss. Es gibt sicher Leute, die GKV-Pflichtmitglied sind und trotzdem die Vorzüge einer privaten Krankenvollkostenversicherung nicht missen wollen. Die ambulanten Zusatzversicherungen werden eben nicht von allen Gesellschaften angeboten!

Hallo Nordlicht,

Warum tut man sowas ? Warum keine Kostenerstattung in der GKV
und Zusatztarife. Das ging auch früher schon für freiwillig
GKV-Versicherte.

Manche Kunden sind für rationale Argumente nicht zugänglich. Sie wollen es einfach und haben das nötige Geld dazu. Ein detailliertes Beratungsprotokoll wirkt hier wirklich einmal.

In einem Falle war es so, dass eine Pflichtmitgliedschaft eintrat und der Kunde die Voll-PKV aktiv beibehalten wollte. Hintergrund war, dass er an MS erkrankt war und bestimmte Medikamente einnahm und auch bei Ärzten ohne Kassenzulassung in Behandlung war.

Im anderen Fall wollte der Kunde partout doppelte Sicherheit, obwohl nur einmal geleistet wird. Wenigstens konnte ich ihn überzeugen, dass er nicht auch noch die PflegeV doppelt zahlte.

Die grundsätzliche Möglichkeit einer Doppelversicherung ergibt sich auch aus § 205 VVG. Danach besteht die PKV weiter, wenn der Versicherte von seinem Kündigungsrecht keinen rechtzeitigen Gebrauch macht. Kündigt er später doch, dann endet die PKV nur für die Zukunft. In der Vergangenheit hat dann eine Doppelversicherung bestanden. Oder im Umkehrschluss - kündigt der Versicherte überhaupt nicht, dann bestehen beide Versicherungen nebeneinander fort.

Merke:
Der Menschen Wille ist ihr Himmelreich - auch wenn sie dadurch durch die Hölle gehen müssen. Zitat: Woko

Gruß Woko

Hallo woko,
folgender Fall interessiert mich besonders:

In einem Falle war es so, dass eine Pflichtmitgliedschaft
eintrat und der Kunde die Voll-PKV aktiv beibehalten wollte.
Hintergrund war, dass er an MS erkrankt war und bestimmte
Medikamente einnahm und auch bei Ärzten ohne Kassenzulassung
in Behandlung war.

Was haben Sie denn dieser Kundin geraten bzw. was wäre die Alternative zu einer Beibehaltung der Voll-PKV gewesen?

Hallo,

Was haben Sie denn dieser Kundin geraten bzw. was wäre die
Alternative zu einer Beibehaltung der Voll-PKV gewesen?

Die Umstellung des Voll-Tarifes in Zusatz-Tarife sowohl für den ambulanten als auch stationären Bereich. Im stationären Bereich ist eine gute Absicherung durch Zusatztarife mit Wahlarztleistunge(Chefarztbehandlung) und anderen Wahlleistungen (Einbettzimmer) möglich.
Dagegen ist die ambulante Heilbehandlung nur teilweise abzusichern. Zwar sehen die entsprechenden Tarife vor, dass 100% der ambulanten Heilbehandlungskosten nach Vorleistung durch die GKV erstattet werden. Jedoch ist in den Fällen, in denen die KK überhaupt nicht zahlt (Privatpatient) nur eine Kostenerstattung von 40-60% vorgesehen.
Und das wird bei allen Pflichtversicherten sein, die einen nicht zugelassenen Arzt konsultieren. Daher ist das nicht wirklich eine Lösung für den ambulanten Bereich.

Gruß Woko

Was haben Sie denn dieser Kundin geraten bzw. was wäre die
Alternative zu einer Beibehaltung der Voll-PKV gewesen?

Die Umstellung des Voll-Tarifes in Zusatz-Tarife sowohl für
den ambulanten als auch stationären Bereich.

Aufgrund der Erkrankung (MS) dürften Neuabschlüsse ausgeschlossen sein, es kommt also lediglich eine Umstellung der Tarife beim gleichen Versicherer in Frage. Nun bieten viele Versicherer gar keine ambulanten Zusatztarife an, das Thema „Umstellung“ hat sich dann also schon mal erledigt und die Beibehaltung der Voll-PKV parallel zur GKV ist die einzige Alternative.
Wenn der Versicherer ambulante Zusatztarife anbietet, stellt sich die Frage, ob er auch solche anbietet, die bei Nichtleistung der GKV (Ärzte ohne Kassenzulassung) 100% bezahlen. Ich habe bisher noch keinen solchen Tarif gesehen, laut Nordlicht soll es aber solche geben. Insofern komme ich zu dem Schluss, dass die Beibehaltung der Voll-PKV parallel zur Pflicht-GKV in dem Fall des MS-Patienten durchaus sinnvoll und alternativlos war. Das Beispiel lässt sich auf viele andere Patienten übertragen.

Hallo,

Ich habe bisher noch keinen solchen Tarif gesehen,

laut Nordlicht soll es aber solche geben. Insofern komme ich
zu dem Schluss, dass die Beibehaltung der Voll-PKV parallel
zur Pflicht-GKV in dem Fall des MS-Patienten durchaus sinnvoll
und alternativlos war. Das Beispiel lässt sich auf viele
andere Patienten übertragen.

Das sehe ich bei dieser Konstellation ebenfalls so.
Es sind mir auch keine ambulanten Zusatztarife bekannt, die eine volle Kostenübernahme vorsehen, wenn die GKV nicht leistet. Diesen Tarifen ist ja gemeinsam, dass sie nur abgeschlossen werden können, wenn gleichzeitig eine GKV besteht. Entsprechend sind sie auch unter Berücksichtigung der GKV-Leistung kalkuliert. Vielleicht kann Nordlicht zu solchen Tarifen Näheres schreiben.

Gruß Woko