PKV und Scheinselbständigkeit

nehmen wir mal den fall an jemand mache sich scheinselbständig und bekomme monatlich eine art gehalt unter der bbg.
könnte sich dieser jemand überlegen in eine pkv zu wechseln oder bliebe nur die gkv?

danke für die diskussion :smile:

ohne Garantie…
Hallo Joachim,
m.M. nach kann sich derjenige Privat versichern.
Grund: er erhält keinerlei Sozielzuschüsse vom AG. Er wird dort wie ein Selbständiger behandelt.
Bezahlt nach Arbeitsaufwand und sonst nichts. Kein Urlaubsgeld, keine Rentenversicherung, kein AL-Versicherng…
Grüße
Babalou

Hallo,
wie das Wort schon sagt - die Scheinselbständigkeit ist keine
Selbständigkeit und das Gegenteil von Selbständig ist
Arbeitnehmer, und wenn dann Gehalt unter der BBG gezahlt wird#besteht grundsätzlich Krankenversicherungspflicht und deshalb ist das
die GKV zuständig und nicht die PKV.

Gruss

Günter Czauderna

im Prinzip ja, aber
leider hat Günter Recht! Das wird zwar nicht bezahlt, wäre aber nachzuzahlen.

Und da die Person Mitwisser - also Mittäter ist (wir sprechen gerade von Betrug! - wäre er auch selber dran!

An der Stelle der handelnden Personen würde ich das sauber auseinander bringen oder wieder zueinander!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hallo Joachim,
oder wer auch immer,

nehmen wir mal den fall an jemand mache sich scheinselbständig

wie macht man sich dennn „scheinselbständig“???
Entweder ist man selbständig, freiberuflich tätig oder Arbeitnehmer.

und bekomme monatlich eine art gehalt unter der bbg.
könnte sich dieser jemand überlegen in eine pkv zu wechseln
oder bliebe nur die gkv?

Ich schätze du meinst nicht sozialversicherungspflichtig, dann könnte man sich eventuell privat versichern.

Sind meine Annahmen korrekt?

Viele Grüße

Ralf

hallo Ralf,
es gibt den Begriff der Scheinselbständigkeit.
Das sind Subunternehmer, die nur für einen Auftragnehmer arbeiten - pauschal beschrieben.
Diese Arzneilieferfahrer z.B. sind fast ausschließlich Scheinmselbständige. Sie haben nur einen Auftraggeber: den Arzneimittelgroßhändler.
Grüße
Babalou

Hallo Babalou,

ist mir alles klar.

Dann versuch doch mal beim Gewerbeamt „Scheinselbständigkeit“ anzumelden.

Viele Grüße

Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo Ralf,
da wird der Beamte mich wegen Körperverletzung anklagen (weil er sich krank gelacht hat).
Es ist eine Zickmühle: da meldet einer ein Gewerbe an weil die Firma xy ihm sonst keine Arbeit gibt. Und anschließend musst Du in die Kasse und zahlst auch noch mehr Steuern (weniger Steuerfreibeträge). Und der AG weigert sich, Dir Zuschüsse zu zahlen.

Wie ist das eigentlich: wenn nun festgestellt wird, dass er scheinselbständig ist: was ändert sich alles für ihn?
Kenne mich da überhaupt nicht aus.
Grüße
Babalou

Hallo,

erstmal würde ich die Bezeichnung „Scheinselbstständig“ völlig streichendenn es gibt nur, wie auch schon von meinen vorrednernbesagt, Selbständig oder Angestellt.
Das dich dein „Arbeit/Auftraggeber“ natürlich als „Scheinselbständigen“ mit Aufträgen beauftragen möchte, ist natürlich klar
Keine Sozialabgaben, keine Verpflichtungen, keine unkosten tragende Krankheitsstatistik, kein bezahlter Urlaub etc. was deinem „Arbeitgeber“ zu lasten geht. Zudem, arbeitest du nur Aufträge von Ihm ab und sicherst dein Einkommen nicht durch weitere Kunden ab, wirst du sehen das er bald machen kann mit dir was er will d.h. Preisbestimmungen etc.!
Sollte das ganze vor dem Finanzamt auffliegen, stehst du alleine da denn er wird sagen „wie mit hat Herr X erzählt noch für weitere Unternehmen tätig zu sein“ beweis Ihm mal das gegenteil?!

Fazit: Selbständig egal in welcher Branche und für wieviel Auftraggeber = Privatversichern = Mindestbeitrag ca. 254,00€ p.m. BKK24 bei monatlich beitragspflichtigen Einnahmen ab 1811,25€!
Wichtig, solltest du eine Ich AG gegründet haben, ist es möglcih den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte abzuschliessen (ca. 114,00€ p.m.) bei inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes ist diese Einstufung allerdings nicht möglich.

Gruß

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Raimund,
wenn wir oder der RV-Traeger feststellen, dass eine Scheinselbständigkeit vorliegt, entscheiden wir rückwirkend auf
Arbeitnehmereigenschaft und fordern die Beiträge komplett vom
Arbeitgeber nach - wie der an sein Geld (Arbeitnehmerbeiträge)
kommt ist uns egal, da wir von den ausgezahlten Summen als
Nettogehalt ausgehen.

Gruss

Günter

Hallo Karl-Hugo,

haben damals, wird wohl 3 Jahre zurück liegen, alle diese Firmen nachzahlen müssen?
Denn z.B. die Arzneimittelgrißhändler hatten ja ihre Lieferfahrer alle als Selbständig gemeldet. Ebenso Baufirmen die glaubten geld zu sparen und ihre Maurer u.ä. zu Selbständigem machten.
Wie läuft dann das mit dem Littauern, Polen, usw., die als Bauarbeiter diverser Richtungen hier arbeiten: als Selbständige? Die arbeiten ja auch nur für eine Firma. Wären also auch Scheinselbständige.
was macht Ihr da?
Oder haben die einen Trick gefunden?
Grüße
Babalou

Hallo Raimund,
lass den Scheiss, oder ich antworte dir nicht mehr.
Ich kann natürlich nur für den Bereich sprechen, für den ich auch die
Verantwortung trage. Wenn ich feststelle, dass ein „selbständiger“
polnischer Fliesenleger, ausschliesslich nur für einen Unternehmer
tätig ist und Arbeitnehmereigenschaften hat, dann ist der Arbeitnehmer
und der Unternehmer nicht Auftraggeber, sondern Arbeitgeber.
Das passt dann schon !!!
Zugegebwn - hier im Rheingau kopmmt so etwas seehr selten vor,
aber Kleinvieh macht auch Mist.
Gruss
Günter