Seit dem 1. Januar 2007 ist eine freiwillige
Arbeitslosenversicherung nur noch für neue Existenzgründungen
möglich - aber geben tut’s die noch!
Frank Wilke
Aha. Wer weiß, ob man sowas mal gebrauchen kann. Wenn die
Geschäfte sooo schlecht laufen, mach ich ne neue Existenz und
melde mich dann auf die Malediven ab ))
Du hast immer wieder tolle Ideen, aber…
mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld wird ein soziales Recht im Sinne des § 2 Abs.1 SGB I geltend gemacht. Die Geltendmachung unterliegt dem Terra… Terrier … ehm… Territorialitätsprinzip(?) (§§ 30 SGB I), d.h. der Arbeitslose muss bei der Arbeitslosmeldung und der Antragstellung grundsätzlich seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des SGB III haben.
Schöner Mist, oder?
Frank Wilke