PKV - was geht ?

Hallo,

mal angenommen :
Ein Selbständiger meldet sein Gewerbe ab.
Er war privat krankenversichert.
In welche Krankenkasse muss er, wenn er a) arbeitslos ist, weil er keinen Job als Arbeitnehmer findet, oder
b)Arbeitnehmer mit hohem Einkommen ist, und c) Arbeitnehmer ist mit Minijob?

fragt sich Netti

Hallo,
wenn er arbeitslos ist wird er in der PKV verbleiben müssen
(zum gleichen Beitrag), weil er wahrscheinlich keine Leistungen
vom Arbeitsamt erhält und deshlab pflichtversichert wird in der
GKV.
Als Arbeitnehmer mit hohem Einkommen wird er für die ersten drei Jahre in die GKV müssen (Gesetz ab 01.04.2007) und als
Arbeitnehmer mit Mini-Job, also max. 400,00 € gilt das gleiche
wie bei Arbeitslosigkeit, weiterhin PKV.
Gruss
Czauderna

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Ein Selbständiger hat heute die Möglichkeit sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Wenn er 12 Monate eingezahlt hat und Gewerbe abmeldet, kann er 6 Monate ALG beziehen. Damit ist er doch wieder pflichtversichert, oder?
Diese Versicherung ist an enge Regeln geknüpft.

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Hallo,
das stimmt schon, aber wenn man sich die Bedingungen ansieht, dann
sind das alles Leute, die ohnehin schon in der GKV versichert sind.
Trotzdem, theoretisch denkbar !
Gruss
Czauderna

Ein Selbständiger hat heute die Möglichkeit sich gegen
Arbeitslosigkeit zu versichern. Wenn er 12 Monate eingezahlt
hat und Gewerbe abmeldet, kann er 6 Monate ALG beziehen. Damit
ist er doch wieder pflichtversichert, oder?

Für 6 Monate ja, das reicht aber nicht, um im Anschluss die freiwillige Weiterversicherung in der GKV zu bekommen.
Daher würde er nach 6 Monaten wieder in die PKV rutschen!

FRank Wilke

Ein Selbständiger hat heute die Möglichkeit sich gegen
Arbeitslosigkeit zu versichern. Wenn er 12 Monate eingezahlt
hat und Gewerbe abmeldet, kann er 6 Monate ALG beziehen. Damit
ist er doch wieder pflichtversichert, oder?
Diese Versicherung ist an enge Regeln geknüpft.

Soweit ich weiß, gibt es diese Regelung nicht mehr. Man hat wohl recht schnell erkannt, dass dies eine teure Angelegenheit werden könnte. Ich glaube, im Oktober 2006 fiel da der Hammer.

Ein Selbständiger hat heute die Möglichkeit sich gegen
Arbeitslosigkeit zu versichern.

Soweit ich weiß, gibt es diese Regelung nicht mehr. Man hat
wohl recht schnell erkannt, dass dies eine teure Angelegenheit
werden könnte. Ich glaube, im Oktober 2006 fiel da der Hammer.

Seit dem 1. Januar 2007 ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung nur noch für neue Existenzgründungen möglich - aber geben tut’s die noch!

Frank Wilke

Aha. Wer weiß, ob man sowas mal gebrauchen kann. Wenn die Geschäfte sooo schlecht laufen, mach ich ne neue Existenz und melde mich dann auf die Malediven ab :smile:))

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Seit dem 1. Januar 2007 ist eine freiwillige
Arbeitslosenversicherung nur noch für neue Existenzgründungen
möglich - aber geben tut’s die noch!

Frank Wilke

Aha. Wer weiß, ob man sowas mal gebrauchen kann. Wenn die
Geschäfte sooo schlecht laufen, mach ich ne neue Existenz und
melde mich dann auf die Malediven ab :smile:))

Du hast immer wieder tolle Ideen, aber…
mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld wird ein soziales Recht im Sinne des § 2 Abs.1 SGB I geltend gemacht. Die Geltendmachung unterliegt dem Terra… Terrier … ehm… Territorialitätsprinzip(?) (§§ 30 SGB I), d.h. der Arbeitslose muss bei der Arbeitslosmeldung und der Antragstellung grundsätzlich seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des SGB III haben.

Schöner Mist, oder?
Frank Wilke

Dann werden’s eben nur 3 Monate Urlaub. Ist ja auch nicht schlecht.

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