Positiven EM-Rentenbescheid zurückziehen !?

Überraschend und nach kurzer Bearbeitungszeit einen pos. Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung von der DRV erhalten. Ohne MDK wurde aufgrund verschiedener psychischer u körperlicher Erkrankungen rückwirkend ab dem 01.12.2009 eine befristete Rente in Höhe von mtl. 450,- (geringe Höhe wegen Alter von 38 u Studiumzeiten…) bis zum 30.11.2011 gewährt.
Folgende wichtige Daten:

  1. AU seit 13.10.2008 bis heute fortlaufend…
  2. Klinikaufenthalt von März-Mai 2009
  3. 15.12.2009 Aufforderung der KK einen Antrag auf Reha zu stellen. Dieser im gleichen Monat nachgekommen!
  4. 13.04.2010 „Aussteuerung“ nach 78 Wochen Krankengeldbezug.
  5. Leistungen der Arge bis zum 29.06.2010 = Reha-Beginn, aufgrund § 125 Nahtlosigkeitsregel!
  6. Reha = Übergangsgeld von der DRV
  7. nach erfolgloser Reha wiederum Leistungen der Agentur bis zu meinem Rentenantrag vom 30.08.2010 formlos und Abgabe am 26.11.2010 an die DRV.

Aufgrund des rückwirkenden Beginns stehen nun FORDERUNGEN der KK mit 5700,- u der Agentur mit ca. 6000,- offen!? Aufgrund dieses finanz. Desasters soll WIDERSPRUCH bzw. der Antrag zurückgenommen werden!?

Stattdessen sollen gesundheitlichen Störungen durch eine Entgiftung und einer anschließenden Entwöhnung wieder auf die Sprünge gehelfen werden. Das Alk-Problem wurde aus Scham bisher verschwiegen und nicht angesprochen.

Was könnt Ihr mir über Beginn der Rente, Forderungen und deren Verrechnung und vorgehen bzw. Reaktion der Sozialversicherungsträger auf eine Ausschlagung der Rente sagen???

Soll ein Anwalt hinzugezogen werden?

Überraschend und nach kurzer Bearbeitungszeit einen pos.
Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung von der DRV
erhalten.

dann wird der Sachverhalt sehr eindeutig gewesen und die eingereichten Unterlagen vollständig und aussagekräftig gewesen sein…

Ohne MDK wurde aufgrund verschiedener psychischer u
körperlicher Erkrankungen rückwirkend ab dem 01.12.2009 eine
befristete Rente in Höhe von mtl. 450,- (geringe Höhe wegen
Alter von 38 u Studiumzeiten…) bis zum 30.11.2011 gewährt.
Folgende wichtige Daten:

  1. AU seit 13.10.2008 bis heute fortlaufend…
  2. Klinikaufenthalt von März-Mai 2009
  3. 15.12.2009 Aufforderung der KK einen Antrag auf Reha zu
    stellen. Dieser im gleichen Monat nachgekommen!
  4. 13.04.2010 „Aussteuerung“ nach 78 Wochen Krankengeldbezug.
  5. Leistungen der Arge bis zum 29.06.2010 = Reha-Beginn,
    aufgrund § 125 Nahtlosigkeitsregel!
  6. Reha = Übergangsgeld von der DRV
  7. nach erfolgloser Reha wiederum Leistungen der Agentur bis
    zu meinem Rentenantrag vom 30.08.2010 formlos und Abgabe am
    26.11.2010 an die DRV.

ein durchau „normaler“ Verlauf…auch wenns net schön ist…

Aufgrund des rückwirkenden Beginns stehen nun FORDERUNGEN der
KK mit 5700,- u der Agentur mit ca. 6000,- offen!? Aufgrund
dieses finanz. Desasters soll WIDERSPRUCH bzw. der Antrag
zurückgenommen werden!?

Erst mal tief einatmen und beruhigen…
In dem Rentenbescheid steht ja eine Nachzahlung für den Zeitraum 1.12.09 - bis zum Bescheiddatum bzw. erstmaliger Auszahlung der Rente… nachdem KK und Agentur der Bescheid vorgelegt wurde, stellen diese beiden Stellen ihre Erstattungsansprüche an die DRV…diese begleicht diese mit der einbehaltenen Nachzahlung…
Damit ist die Suppe ausgelöffelt und dem EMi-Rentner flattern keine Rückforderungen von KK und Agentur ins Haus…

Ich hatte persönlich einen ähnlichen Verlauf und bekam auch einen richtigen Schrecken…und war dann froh mitgeteilt zu bekommen, dass ich nichts zurückerstatten musste…

Stattdessen sollen gesundheitlichen Störungen durch eine
Entgiftung und einer anschließenden Entwöhnung wieder auf die
Sprünge gehelfen werden. Das Alk-Problem wurde aus Scham
bisher verschwiegen und nicht angesprochen.

Die fiktive Person hat nun Zeit, sich ihrer Gesundheit zu widmen…

Was könnt Ihr mir über Beginn der Rente, Forderungen und deren
Verrechnung und vorgehen bzw. Reaktion der
Sozialversicherungsträger auf eine Ausschlagung der Rente
sagen???

wie bereits beschrieben, Erstatungsansprüche KK und Agentur werden mit Rentennachzahlung verrechnet…

Gruß
MG

Hallo,
woher kommen die Forderungen der Kasse und des Arbeitsamtes ??.
Es bestehen Erstattungsansprüch der beiden Träger bis zur Höhe der Rente.
Gruss
Czauderna