hallo ihr lieben,
mal ne frage zur praxisgebühr.
lieschen müller geht in 2 quartal zu zahnarzt A zur kontrolle und zahlt natürlich €10 praxisgebühr. am nächsten tag wacht sie mit tierischen zahnschmerzen auf und ruft ihren zahnarzt A an. der hat aber heute (ein dienstag) ausnahmsweise mal geschlossen. lieschen geht in eine andere zahnarztpraxis B im ort, zeigt die quittung von A und muß trotzdem nochmal € 10 praxisgebühr zahlen. lieschen bekommt wieder eine Quittung, wieder für quartal 2 - auf der zusätzlich „vertretung/notfall“ angekreuzt ist. zahnarzt B macht nichts, außer zu starken schmerzmitteln zu raten und zu sagen, lieschen möge doch morgen früh gleich zu zahnarzt A gehen. macht sie natürlich auch. nachdem lieschen dort eine schmerzstillende behandlung bekommt, meint zahnarzt A, sie würde die doppelt gezahlte praxisgebühr von ihrer gesetzlichen krankenkasse erstattet bekommen.
die krankenkasse aber meint, daß sie das geld nicht bekommt, sie hätte ja nicht den zahnarzt wechseln müssen. das hat lieschen aber machen müssen, da ihr zahnarzt A an diesem tag nicht da war.
längere diskussionen mit der BKK bleiben leider erfolglos.
zahnarzt A meint, der BKK mit der presse zu drohen und auch damit, die kasse zu wechseln, weil diese eigentlich die pflicht hätten, das geld zu erstatten.
ja wie jetzt???
ach ürbigens: gestern war lieschen schon wieder beim zahnarzt, hat € 10 praxisgebühr bezahlt und ne quittung für quartal 3 bekommen. morgen fährt sie in urlaub (innerhalb deutschlands). muß sie, falls probleme auftreten, bei arzt C im urlaub wieder € 10 zahlen? da wird sie ja schnell arm!!! das kann doch nicht sein!!!
mit überweisung würde das nicht gehen, weil man von facharzt zu facharzt nicht überweisen könne. *grübel*
kennt sich jemand aus???
freue mich auf antworten.
danke
cc.