Hallo,
der optimale Schutz hängt von Deiner persönlichen Einschätzung ab. Eine Forderungsausfalldeckung tritt für den Fall ein, dass Du durch jemanden geschädigt wirst. Es muß sich dabei um einen Haftpflichtschaden nach den Bedingungen des Versicherers handeln. Dabei mußt Du bei den mir bekannten Versicherungen bereits ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil gegen den Schädiger erwirkt haben. Die Versicherung kommt dann für Deinen Schaden auf, wenn der Schädiger keine eigene Haftpflichtversicherung hatte, und bereits Vollstreckungsversuche gescheitert sind, also der Schädiger mittellos ist.
Meistens ist noch zu berücksichtigen, dass der Schaden eine bestimmte Höhe haben muß, damit der Versicherer für Deinen Schaden aufkommt, (meist 2500 - 5000 €) und der Schädiger entweder einen deutschen oder europäischen Wohnsitz haben muß.
Es lohnt sich also, die Bedingungen des Versicherers zu studieren. Manche Versicherer zahlen auch, wenn ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt.
Mir ist zwar noch kein Fall bekannt, in dem eine Ausfalldeckung benötigt worden ist. Ich will aber nicht ausschließen dass es durchaus Fälle gibt, in denen die Ausfalldeckung gebraucht werden kann.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Gruß, Micha
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