Private BU und Zuverdienst

Hallo
ich bekomme wegen einer Knieverletzung und Knieprothese eine BU die 2024 ausläuft ! Dann bin ich 54 und würde dann ohne Verdienst dastehen . Ich habe jetzt die Möglichkeit einer
für mich berufsfremden Halbtagsstelle mit leichter Tätigkeit .
In wie weit , kann mir die BU gestrichen werden .

da kommt es auf die individuellen Bedingungen an! Aus der Ferne kann Ihnen da niemand helfen. die prozentuale Höhe der BU spielt auch eine Rolle.

Hallo das müßte in dem Rentenbescheid stehen was du dazu verdienen kannst.
Ich würde mich an deiner Stelle direkt an den Rentenversicherer wenden, es kommt ja auf den Vertrag an wenn es eine Private Versicherung ist.

Leider kann ich dir da nicht weiter helfen.
Gruß

Hallo Anton,

wie es genau ist, hängt von den Vertragsbedingungen deines BU-Vertrages ab. Bei den meisten heute vermittelten Verträgen wäre das kein Problem. Du solltest deinen Vertag von einem Versicherungsfachanwalt, Versicherungsberater oder - falls vorhanden - deinem Versicherungsmakler auf die Regelungen zur konkreten Verweisung prüfen lassen. Auf „gut Glück“ solltest du keinesfalls handeln.

Viele Grüße und alles Gute
oscar.

hallo,soviel ich weiß, kannst du als minijobber 400 oder 450€ dazuverdienen. wenn die BU ausläuft,kannst Du sie verlängern,mußt dann aber wieder beiträge zahlen.

Hallo Anton,
das hängt vom Tarif ab. Bei der Prüfung durch die Versicherung spielt auch das Einkommen im „neuen“ Job eine Rolle. Wenn es deutlich niedriger ist als das vorherige dürfte nix passieren.
Ansonsten gilt immer das Bereicherungsverbot!
Mfg
JOs

Hallo Anton, ich kann Dir auf Deine Anfrage leider nicht weiterhelfen. Gruss Walter 10

Hallo Anton,
BU heißt Berufsunfähikeitsrente, dadurch darfst du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten.
In wieweit die Rentenversicherung bei zuverdienst dir die Rente kürzen kann ist noch nicht beschlossen.
Ich würde hier einmal an deiner Stelle einen Rentenberater aufsuchen, bevor du Probleme bekommst.
Die Gebühren hierfür sind nicht sher hoch.
Gruß Wolfgang

Hallo, leider kann ich dazu nicht viel sagen. Eine Berufsunfähigkeit bezieht sich jedoch auf einen zuvor ausgeübten Beruf, nicht auf die Erwerbsunfähigkeit. Daher wäre interessant, wie verwandt die neue Tätigkeit zum alten Beruf ist. Trotzdem kann ich da nicht wirklich weiter helfen.

Viele Grüße

Ich gehe davon aus, dass dies bereits geregelt ist. Falls hier noch Fragen sind, bitte nochmal anfragen.