Private Krankenversicherung

Garfield bekommt Lymphdrainagen, 60 Minuten, nun zieht die PKV bei der Abrechnung je Behandlung etwas ab, darf sie das!?

Gibt es Rechtsgrundlagen, dass der Betrag, den die Physiotherapeutin berechnet übernommen werden muss, es geht um die Region Hamburg!?

Oder rechtliche Richtlinien diesbezüglich!?

Danke im Voraus…

Garfield bekommt Lymphdrainagen, 60 Minuten, nun zieht die PKV bei der Abrechnung je Behandlung etwas ab, darf sie das!?

Ja, wenn sie das leistet, was die versicherten Tarife vorsehen. Aus meiner Praxis folgender Hinweis: Es gibt zwei verschiedene Gebührenziffern bei Lymphdrainagen. Es könnte sein, dass der Therapeut die teurere abrechnet, obwohl die andere verordnet wurde.

Gibt es Rechtsgrundlagen, dass der Betrag, den die Physiotherapeutin berechnet übernommen werden muss,

Nein, die Erstattung richtet sich nicht nach der erbrachten Leistung, sondern nach den versicherten Tarifen. Was die Traife nicht vorsehen, wird auch nicht erstattet.

Hallo,
leider gibt es für Physiotherapeuten keine amtliche Gebührenordnung, der/die Therapeut(in) darf quasi unbegrenzt liquidieren (Im Gegensatz zu Ärzten). Aus diesem Grund begrenzen einige PKV die Leistungen in den Tarifbedingungen, beispielsweise auf die beihilfefähigen Sätze.
http://zope.dz-portal.de/Formularcenter/Documents/BH…
Was steht denn im Tarif??
Gruß J.K.

Hallo,

bei manchen privaten Krankenversicherungen gibt es auch ein Preisverzeichnis Heilmittelliste, und dies ist Bestandteil der Vertragsbedingungen.

Gruß Merger

Da müßte Garfield mal in das Schreiben der Versicherung schauen, warum sie das tut. Und wenn da nichts steht, fragen.

Möglich wäre, dass in den Bedingungen der Versicherung steht „übliche Kosten“, „beihilfefähige Höchstbeträge“ o.ä. Das wäre massgebend, aber das wissen wir hier im Forum nicht.

Wenn sowas nirgendwo steht, sollte Garfield sich wehren.

Gruss

barmer