Privathaftpflicht eigene Auto Schaden vom Kind

Mein Sohn ( 8 Jahre) hat einen Stock geworfen. Leider fiel der in die falsche Richtung und traf das neue Auto was auf dem Hof stand.( unser Privatgrundstück)Zahlt das unsere Privathaftpflicht oder irgendeine andere Versicherung???

Klar, die Vollkasko.

Hallo,
wenn es ein Neuwagen ist dann zahlt es die Vollkasko wenn es ein gebrauchter ist dann müßt ihr in eure Haftpflicht rein sehen ob die Schäden von den eigenen Kindern mit abgedeckt ist.
Gruß Sunny

Hallo,
wenn es ein Neuwagen ist dann zahlt es die Vollkasko wenn es
ein gebrauchter ist dann müßt ihr in eure Haftpflicht rein
sehen ob die Schäden von den eigenen Kindern mit abgedeckt
ist.
Gruß Sunny

  1. Was hat das mit Neuwagen und gebraucht zu tun?
  2. Wieso sollte das die Haftpflicht zahlen? Besitzt das Kind eine extra Haftpflicht oder wie?

stand.( unser Privatgrundstück)Zahlt das unsere Privathaftpflicht

Nein, das ist ein Eigenschaden.

oder irgendeine andere Versicherung???

Evt. die Vollkasko des Autos.

Hallo Franky,

zunächst einmal: dein Sohn hat den Schaden fahrlässig verursacht. Sofern er nach Alter und Einsicht in der Lage war einzuschätzen, dass sein Handeln Schaden verursachen kann, dann ist er haftpflichtig.

Die gute Nachricht: In diesem Fall kannst du deinen 8jährigen Sohn verklagen. Die Sache hat möglicherweise Aussicht auf Erfolg (rechtlicher Hinweis: dies ist keine Rechtsberatung … sondern Ironie!).

Nein, die Privathaftpflicht zahlt nichts, der Grund wurde bereits richtig beschrieben.

Die Vollkasko würde grundsätzlich leisten. Du solltest dir aber mal Gedanken darüber machen,

  1. welchen Zweck Versicherungen überhaupt haben (Tipp: Existenz des Versicherten schützen).

  2. ob der Schadenfall wirtschaftlich sinnvoll für dich ist. Die SFR-Rückstufung dürfte erheblich teurer werden als der Lackschaden durch Söhnchens Stöckchen.

Kopf hoch und alles Gute
Oliver H.

Hallo.

Natürlich zahlt keine Haftpflichtversicherung dieser Welt.

Sohnemann ist ja über die eigene PH mitversichert. Somit ein klassischer Eigenschaden.

Hier kann nur die VK in Anspruch genommen werden, wird sich aber wohl kaum lohnen, wenn man die Rückstufung bedenkt, die sich über viele viele viele Jahre auswirkt.

Gruß