RA einsetzen bei Unfall

Hallo,

mal angenommen man erleidet einen Verkehrsunfall und es ist klar, dass man unschuldig ist. Wenn man nun einen Rechtsanwalt mit dem Fall beauftragt (zwecks Schmerzensgeld und Reperaturschaden) und man ist

a.) Rechtschutzversichert mit Selbstbeteilgung
b.) nicht rechtschutzversichert

und man „gewinnt“ den Fall, muss der Unfallveruracher dann in beiden Fällen die Kosten des Rechtsanwaltes übernehmen bzw. muss man im Fall a.) die Selbstbeteilgung trotzdem selber bezahlen?

Gruß von Fred

Haftpflichtansprüche sind m.E. nach gegen den Versicherer des Unfallgegners zu stellen. Gerne möchte dieser wahrscheinlich nicht sein sauer verdientes Geld wieder ausgeben. Somit ist letztendlich fraglich, ob es ein 100prozentig klares Urteil geben wird. Wenn es auf einen Vergleich oder Teilschuld hinausläuft bleibt man automatisch auf Kosten sitzten und somit auch auf einer SB in der Rechtsschutz.
Grüsse
A.

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Hallo,

bei 100% Haftung zahlt der KH-Versicherer des Verursachers die RA-Gebühren, und zwar ebenfalls zu 100%.

Sollte es zu einer Haftungsteilung kommen, wird anteilig bezahlt. In deutlich über 90% der Fälle findet man jedenfalls eine angemessene Quote, ohne dass es zu einem Prozess kommt.
Im Falle eines Falles gilt für die Gerichtskosten dasselbe: die Haftung entscheidet über die Kostentragung.

Grüße, M