Hallo,
mal angenommen man erleidet einen Verkehrsunfall und es ist klar, dass man unschuldig ist. Wenn man nun einen Rechtsanwalt mit dem Fall beauftragt (zwecks Schmerzensgeld und Reperaturschaden) und man ist
a.) Rechtschutzversichert mit Selbstbeteilgung
b.) nicht rechtschutzversichert
und man „gewinnt“ den Fall, muss der Unfallveruracher dann in beiden Fällen die Kosten des Rechtsanwaltes übernehmen bzw. muss man im Fall a.) die Selbstbeteilgung trotzdem selber bezahlen?
Gruß von Fred