Rausfall als Student aus Familienversicherung

Hallo,

ich bin seit 01.08. dieses Jahres als Student in einem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angemeldet, in dem ich an die 400 Euro im Monat verdiene.

Daraufhin hat mir die AOK geschrieben, das ich aufgrund dieses Beschäftigungsverhältnissen fortan nicht mehr über die Familienversicherung krankenversichert bin, da eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung nicht mehr als geringfügige Beschäftigung gilt und ich hier die Einkommensgrenze von 350 Euro nicht überschreiten darf (was ich aber tue).

Meine Frage nun: Sind diese Informationen richtig, obwohl ich studentisch angestellt bin und im Monat niemals über 400 Euro herauskommen werde. Irgendwie erscheint das alles etwas seltsam, da ich in einer ähnlichen Beschäftigung im letzten Jahr bei anderen Firma mit dem gleichen Einkommen angestellt war, die Krankenkasse daran aber nichts zu monieren hatte.

Danke!

Hallo,
wenn Rentenversicherungspflicht besteht dann liegt der Verdienst
nicht an die 400,00 € sondern darüber. In diesem Falle fällt die
Familienversicherung weg und die studentische Pflichtversicherung greift
wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei der Familienversicherung wird aber auch vom regelmäßigen Einkommen
gesprochen, d.h. wenn in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Grenze
von 400,00 € (Brutto) überschritten wird dann erfolgt der Wegfall
der Familienversicherung.
Gruß
Czauderna