Rechtschutzversicherung

Liebe wer weiss was Mitglieder,

wenn man zum Rechtsanwalt gehen möchte, und man ist Rechtschutzversichert, muss man erst einen Schadensantrag bei der Rechtschutzversicherung stellen oder kann man einfach zum rechtsanwalt gehen und dieser rechnet dann mit der Rechtschutzversicherung ab ???

LG

wenn man zum Rechtsanwalt gehen möchte, und man ist
Rechtschutzversichert, muss man erst einen Schadensantrag bei
der Rechtschutzversicherung stellen

Auf jeden Fall von der Versicherung eine Deckungszusage einholen, bevor man zum Anwalt geht. Andernfalls riskiert man, den Anwalt selber zahlen zu müssen.

Auf jeden Fall von der Versicherung eine Deckungszusage
einholen, bevor man zum Anwalt geht. Andernfalls riskiert man,
den Anwalt selber zahlen zu müssen.

Hallo, danke für die Antwort.

Muss ich dazu also einen Schadensantrag stellen??
Ist das Richtig ??

MFG

Hallöchen, normalerweise kann man direkt zum Anwalt gehen, der schreibt die Rechtsschutz-V. an und die rechnet mit ihm ab. Der Vers.-Nehmer erhält Kostenübernahmebestätigung. Doch Vorsicht, die meisten RS-Versicherungen haben Ausschlüsse (z.B. Unterhaltsachen oder Erbrecht) Vertrag lesen oder vorher doch besser anrufen und nachfragen und wenn die Versicherung neu ist, dann gibt es evtl. Wartezeit. Gruß Rita

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auf jeden Fall von der Versicherung eine Deckungszusage
einholen, bevor man zum Anwalt geht. Andernfalls riskiert man,
den Anwalt selber zahlen zu müssen.

Muss ich dazu also einen Schadensantrag stellen??
Ist das Richtig ??

Hallo,
man könnte ja auch einmal die RV anschreiben, den Fall schildern und um Stellungnahme bitten.
Dann hat man ja nichts verkehrt gemacht und die RV hat keine nachträgliche Ausrede mehr.
Man kann auch gleichzeitig um Nennung eines evtl. Vertragsanwaltes bitten.
Gruß:
Manni

Muss ich dazu also einen Schadensantrag stellen??
Ist das Richtig ??

Ja, und bekommst dann eine Deckungszusage oder eben auch nicht.

Hallöchen, normalerweise kann man direkt zum Anwalt gehen, der
schreibt die Rechtsschutz-V. an und die rechnet mit ihm ab.

Hier im Archiv kann man nachlesen, wie oft dieses Verfahren schief gegangen ist und der Rechtsssuchende auf den Kosten sitzen blieb. Ich bleibe also bei meinem Rat, die Deckungszusage selbst einzuholen und erst dann zum Anwalt zu gehen.

Hallo,

Muss ich dazu also einen Schadensantrag stellen??
Ist das Richtig ??

Also, das ist bei den meisten Versicherern heute einfacher als man denkt. Viele Versicherer haben zwischenzeitlich eine Schadenhotline, an der meistens sogar Bearbeiter mit einer juristischen Ausbildung sitzen. Diese nehmen den Schaden telefonisch auf, können telefonsich oftmals bereits Beratungen durchführen, die einen Gang zu einem Anwalt überflüssig machen können oder erteilen telefonisch eine Deckungszusage.

MFG

Auch Grüße
Mike

Vielen Dank für die Antworten.
Auf jeden Fall von der Versicherung eine Deckungszusage

einholen

Habe es auch so gemacht. Von der Versicherung eine Deckungszusage eingeholt und nun kann ich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Andersrum soll man es nicht machen, weil man auf den Kosten sitzen bleiben kann.

MFG