Rechtschutzversicherung woanders abschliessen?

Hallo,

sehr oft werden Versicherungen bei einer einzigen Versicherung abgeschlossen.
Wenn nun neben verschiedenen Versicherungen auch eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen worden ist, kann das zum Nachteil des Versicherungsnehmers werden?

Wäre es also so, daß die Versicherung den REchtschutzstreit nicht ausführt, weil sie kein Verfahren gegen sich selber durchführt??

Kurz- ist das einzig Sinnvolle eine Rechtschutzversicherung auf jeden Fall NICHT bei derselben Versicherungsgesellschaft zu haben wie alle anderen Versicherungen??

danke
kitty

Hallo Kitty,

von einer möglichen Befangenheit einmal abgesehen (falls es mal zu einem Prozeß gegen die gleiche Gesellschaft kommen sollte) macht es grundsätzlich keinen Sinn alle Policen bei einer Gesellschaft abzuschließen.

In der Praxis des unabhängigen Versicherungsmaklers kommt es im Grunde nie vor, dass ein Mandant bei einer Gesellschaft mehr als 2 Policen hat. Genauso wie in allen anderen Bereichen haben die Gesellschaften unterschiedlich Spezialbereiche, also Absicherungen, wo sie sehr gut aufgestellt sind und widerum Produkte, bei denen Sie auf dem Markt nicht mithalten können! Der eine Bäcker hat klasse Brötchen und der andere Bäcker hat die leckersten Croissants der Stadt …

Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann Dir in diesen Fällen am besten weiterhelfen und Dir eine für Deine individuelle Situation wirklich passende Rechtschutzabsicherung empfehlen!

Beste Grüße aus Braunschweig,
Lars Person.

Das war doch mal eine richtig präzise Antwort ohne Schnörkel mit der der Fragesteller wirklich was anfangen kann!

Genau so sehe ich das auch… brauchse nix dabeitun :smile:)

Viele Grüße

zahao

Hallo,

danke schonmal für die Antwort- dennoch nochmals meine Frage…denn…gehen wir davon aus, daß alle Versicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurden-- ist bekannt, ob es Klauseln gibt, die weiter gehen als eine „eventuelle Befangenheit“?
Klauseln, nach denen sich die Versicherungsgesellschaft nicht selber „verklagen“ kann??

danke
kitty

Hallo,

nein, die Gesellschaften haben ihre Rechtsschutzversicherungen alle insoweit getrennt aufgestellt, dass diese „grundsätzlich unabhängig“ agieren können, und „selbstverständlich auch Prozesse gegen Versicherungen aus dem eigenen Hause“ führen. Soweit die Theorie. Die Praxis entspricht dann eher den Anführungszeichen. Selbstverständlich wird eine RV immer alle Möglichkeiten nutzen nicht zum Schaden einer Versicherung aus dem eigenen Hause agieren zu müssen. Insoweit rate ich auch dazu die RV möglichst „weit weg“ von den anderen Versicherungen abzuschließen. Blöde nur, dass die Versicherer untereinander Gesellschaften schneller verschieben, als unsereiner es für möglich halten würde.

Gruß vom Wiz

Hallo Lars,

von einer möglichen Befangenheit einmal abgesehen (falls es
mal zu einem Prozeß gegen die gleiche Gesellschaft kommen
sollte) macht es grundsätzlich keinen Sinn alle Policen bei
einer Gesellschaft abzuschließen.

Die Rechtsschutzversicherung muss grundsätzlich immer ein eigenständisches Versicherungsunternehmen sein !!!

In der Praxis des unabhängigen Versicherungsmaklers kommt es
im Grunde nie vor, dass ein Mandant bei einer Gesellschaft
mehr als 2 Policen hat.

Im Schadensfall gibt es dafür auch keine Kulanz-Entscheidung des Versicherungsunternehmens, sondern nur eine Entscheidung nach den Tarifbedingungen.

Ergänzend: Ich kenne auch keinen Makler der eine Schadensregulierungsvollmacht hat und somit einen Schaden direkt abwickeln kann.

Gruß Merger

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Hallo

Im Schadensfall gibt es dafür auch keine Kulanz-Entscheidung
des Versicherungsunternehmens, sondern nur eine Entscheidung
nach den Tarifbedingungen.

Nach 12 Jahren Tätigkeit in der Ausschließlichkeit habe ich reichlich wenige dieser „Kulanzentscheidungen“ mitbekommen, und wenn dann für einen wirklich eng begrenzten Kundenkreis. Dieses Argument kommt für den Großteil der Kunden nicht wirklich in Frage. Die Kulanzentscheidungen werden wohl eher im Promillebereich liegen.

Ich würde eher sagen das ein Versicherungsunternehmen seine Makler und deren Bestände sehr pfleglich behandelt. Im Umkehrschluss zum sogenannten Mehrvertragskunden in der Ausschließlichkeit ist die Gefahr für das Unternehmen doch viel größer das der Makler viel mehr Verträge umdeckt wenn es Komplikationen bei einer Regulierung gibt, du glaubst gar nicht was dann alles geht :smile:

Ergänzend: Ich kenne auch keinen Makler der eine
Schadensregulierungsvollmacht hat und somit einen Schaden
direkt abwickeln kann.

Zählt Deine Regulierungsvollmacht auch für das hier angeführte Rechtschutzrisiko?

Gruß Merger

Grüße zahao

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Hallo,

Hallo

Im Schadensfall gibt es dafür auch keine Kulanz-Entscheidung
des Versicherungsunternehmens, sondern nur eine Entscheidung
nach den Tarifbedingungen.

Nach 12 Jahren Tätigkeit in der Ausschließlichkeit habe ich
reichlich wenige dieser „Kulanzentscheidungen“ mitbekommen,
und wenn dann für einen wirklich eng begrenzten Kundenkreis.
Dieses Argument kommt für den Großteil der Kunden nicht
wirklich in Frage. Die Kulanzentscheidungen werden wohl eher
im Promillebereich liegen.

Tja, das könnte allerdings auch daran liegen, dass nur ein - zwei Versicherungstarife beim gleichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurden. Bei meinen Rund-um-Kunden kommen Kulanzentscheidungen öfters vor.
Auch Kündigung wegen Schadenshäufigkeiten gibt es fast nie.

Ich würde eher sagen das ein Versicherungsunternehmen seine
Makler und deren Bestände sehr pfleglich behandelt. Im
Umkehrschluss zum sogenannten Mehrvertragskunden in der
Ausschließlichkeit ist die Gefahr für das Unternehmen doch
viel größer das der Makler viel mehr Verträge umdeckt wenn es
Komplikationen bei einer Regulierung gibt, du glaubst gar
nicht was dann alles geht :smile:

Ergänzend: Ich kenne auch keinen Makler der eine
Schadensregulierungsvollmacht hat und somit einen Schaden
direkt abwickeln kann.

Zählt Deine Regulierungsvollmacht auch für das hier angeführte
Rechtschutzrisiko?

Nein - aber meine Antwort bezog sich auf die ein - zwei Verträge.

Ich schätze wir sollten hier nicht über Makler und Versicherungsagenten streiten, denn dies hilft keinem Fragenden.

Wichtig ist, dass jeder VN, die richtige Betreuung hat.

Grüße zahao

Gruß Merger

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Hallo,

nein, die Gesellschaften haben ihre Rechtsschutzversicherungen
alle insoweit getrennt aufgestellt, dass diese „grundsätzlich
unabhängig“ agieren können, und „selbstverständlich auch
Prozesse gegen Versicherungen aus dem eigenen Hause“ führen.

nur weil es so klingt, als sei das eine wachsweiche Regelung: Die RS-Versicherer sind allesamt rechtlich eigenständige Unternehmen, nicht nur Vertragsabteilungen im gleichen Haus, die etwas anders „aufgestellt“ sind.

Selbstverständlich wird eine RV immer alle
Möglichkeiten nutzen nicht zum Schaden einer Versicherung aus
dem eigenen Hause agieren zu müssen.

Das wird die Gesellschaft bei Schäden gegen andere Versicherer genau so handhaben. Jedenfalls ist mir keine Studie oder Statistik bekannt, die diese „gefühlte Temperatur“ bestätigen würde.

Und ich gehe doch im Ernstfall nicht hin und rate dem Kunden von einem guten RS-Versicherer ab, nur weil er zufällig im gleichen Konzern noch die eine oder andere Versicherung abgeschlossen hat…

Viele Grüße
Loroth

Spartentrennung
Hallo,

hast du schon mal was von § 8a (1) VAG gehört?

von einer möglichen Befangenheit einmal abgesehen

schön was du allen rs-schaden-angestellten von versicherern unterstellst! als ob sie nen persönlichen vorteil davon hätten aus gier oder was auch immer den versicherungsschutz zu versagen. da vergisst du leider das die von den kollegen getroffenen entscheidungen im zweifel auch vor gericht bestand haben müssen.

macht es grundsätzlich keinen Sinn

wenn ich im versicherungsgeschäft das wörtchen „grundsätzlich“ höre, kräuseln sich mir alle fußnägel!

In der Praxis des unabhängigen Versicherungsmaklers kommt es
im Grunde nie vor, dass ein Mandant bei einer Gesellschaft
mehr als 2 Policen hat.

dann rate ich dir unbedingt einmal über den tellerrand zu schauen und mal auf die ausschließlichkeit zu blicken! dein subjektives empfinden trügt leider!

@te: es ist egal ob der rs-versicherer im gleichen hause sitzt oder nicht! der versicherer hat seine deckungszusage noch objektiven kriterien zu treffen. des weiteren stimme ich den anderen postern zu was kulanz betrifft. sicher wird mal sich eine kulanzzahlung 2 mal überlegen bei einem rs-solokunden. aber den abschluss würde ich davon nicht abhängig machen. vertraue lieber auf vernünftige versicherungsbedingungen und ob du dich bei diesem versicherer aufgehoben fühlst.

Snake

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Wie immer: Bedingungen !
Hallo,

wichtiger als die Konzernwahl ist das Bedingungswerk. Schau dir besonders Regelungen wie Gutachterverfahren und Stichentscheid an. Kulanz bleibt i.d.R. eine Wunschvorstellung des Kunden.

Auch die Frage nach der Kündigungsmöglichkeit durch den Versicherer im Schadenfall sollte gestellt werden. Viele Versicherer verzichten auf die Kündigungsmöglichkeit nach einem Schaden. Ein einzelner Versicherer kann sogar erst nach mehr als zwei Schäden in einem Jahr bedingungsgemäß kündigen. Besonders im Arbeitsrecht kommt es aus einem Konflikt häufig zu einer Reihe von RS-Fällen.

Also VOR Vertragsabschluß daüber informieren!

Viele Grüße
oscar.

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