Hallo,
Hallo
Im Schadensfall gibt es dafür auch keine Kulanz-Entscheidung
des Versicherungsunternehmens, sondern nur eine Entscheidung
nach den Tarifbedingungen.
Nach 12 Jahren Tätigkeit in der Ausschließlichkeit habe ich
reichlich wenige dieser „Kulanzentscheidungen“ mitbekommen,
und wenn dann für einen wirklich eng begrenzten Kundenkreis.
Dieses Argument kommt für den Großteil der Kunden nicht
wirklich in Frage. Die Kulanzentscheidungen werden wohl eher
im Promillebereich liegen.
Tja, das könnte allerdings auch daran liegen, dass nur ein - zwei Versicherungstarife beim gleichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurden. Bei meinen Rund-um-Kunden kommen Kulanzentscheidungen öfters vor.
Auch Kündigung wegen Schadenshäufigkeiten gibt es fast nie.
Ich würde eher sagen das ein Versicherungsunternehmen seine
Makler und deren Bestände sehr pfleglich behandelt. Im
Umkehrschluss zum sogenannten Mehrvertragskunden in der
Ausschließlichkeit ist die Gefahr für das Unternehmen doch
viel größer das der Makler viel mehr Verträge umdeckt wenn es
Komplikationen bei einer Regulierung gibt, du glaubst gar
nicht was dann alles geht
Ergänzend: Ich kenne auch keinen Makler der eine
Schadensregulierungsvollmacht hat und somit einen Schaden
direkt abwickeln kann.
Zählt Deine Regulierungsvollmacht auch für das hier angeführte
Rechtschutzrisiko?
Nein - aber meine Antwort bezog sich auf die ein - zwei Verträge.
Ich schätze wir sollten hier nicht über Makler und Versicherungsagenten streiten, denn dies hilft keinem Fragenden.
Wichtig ist, dass jeder VN, die richtige Betreuung hat.
Grüße zahao
Gruß Merger