Rechtsschutzversicherung kündigen Sonderkündigung

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei einer Rechtsschutzversicherung, ähnlich der Kfz. Versicherung, wenn die Versicherung eine Kostenübernahme ablehnt?
MfG Volkmar

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei einer
Rechtsschutzversicherung, ähnlich der Kfz. Versicherung, wenn
die Versicherung eine Kostenübernahme ablehnt?
MfG Volkmar

Ein Sonderkündigungsrecht bei Kfz gibt es wenn der Versicherer einen Schaden erstattet. Bei Ablehnung keine Chance.

Gruß Merger

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei einer Rechtsschutzversicherung, ähnlich der Kfz. Versicherung,

Ja, und dieses ist im VVG geregelt.

die Versicherung eine Kostenübernahme ablehnt?

Das Sonderkündigungsrecht besteht im Falle eines versicherten Schadens. Es ist deswegen von Bedeutung,mit welcher Begründung die Kostenübernahme abgelehnt wurde.

Hallo zusammen!

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei einer Rechtsschutzversicherung, ähnlich der Kfz. Versicherung,

Ja, und dieses ist im VVG geregelt.

Sorry - stimmt nicht ganz: Im VVG ist das nur für Sach- und Haftpflichtversicherung geregelt. In Rechtsschutz finden sich diese Regelungen in den Bedingungen des Vertrages.

die Versicherung eine Kostenübernahme ablehnt?

Das Sonderkündigungsrecht besteht im Falle eines versicherten
Schadens. Es ist deswegen von Bedeutung,mit welcher Begründung
die Kostenübernahme abgelehnt wurde.

In den Rechtsschutzbedingungen findet sich in der Regel folgende Formulierung:
_(1) Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, obwohl er zur Leistung verpflichtet ist,
kann der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen.

(2) Bejaht der Versicherer seine Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von
zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle, sind der Versicherungsnehmer
und der Versicherer nach Anerkennung der Leistungspflicht für den zweiten oder
jeden weiteren Rechtsschutzfall berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen._

Im vorgestellten Fall liegt es also daran, ob der Versicherer zur Leistung verpflichtet gewesen wäre und dennoch abgelehnt hat, dann wäre Sonderkündigung möglich.

Viele Grüße
BerndP

Sorry - stimmt nicht ganz: Im VVG ist das nur für Sach- und
Haftpflichtversicherung geregelt. In Rechtsschutz finden sich
diese Regelungen in den Bedingungen des Vertrages.

Danke für die Korrektur, war mir nicht bewußt.