Hallo,
bei meinem Mann wurde Burn-out festgestellt.
Wir haben zunächst einen Antrag auf eine Kur bei unserer Krankenkasse (DAK) gestellt. Die hat aber gleich abgelehnt und uns ein Formular von der BFA zusammen mit unserem Hausarzt ausfüllen lassen. Der Antrag wurde eingereicht und abgelehnt, mit der Begründung: Das das Burn-out Syndrom eine ambulante nervenärztliche Therapie erfordert.Und das sich es nicht um Leistungen der med. Rehab. handelt.
Ich habe sofort Widerspruch eingelegt ohne Begründung und sind zu unserem Hausarzt gegangen.
Der schreibt jetzt eine Begründung, machte meinem Mann allerdings keine große Hoffnung auf Erfolg.
Die Begründung werde ich morgen abholen, mal sehen, was da so drinnensteht.Meine Frage: Was muß denn drinnestehen, damit es Hoffnung gibt. Ich habe gehört, daß die Kassen und auch die BFA sich mit Burn-out schwer tun.Über ein paar Eingebungen würde ich mich freuen.
Heike-mumela