Rente

Frage:
Darf man mit nicht mal 40 J. Rente beantragen,wenn der Hausarzt es jemandem vorschlägt,der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann ?
Wenn ja,welche Rente muss man beantragen: BU- oder EU-Rente ???
Ich danke im voraus.
MfG

Hallo,

BU-Rente scheidet aufgrund des Alters aus, die gibt es nicht mehr für Jahrgänge jünger als 1961.

Dass man nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, reicht also nicht.

http://www.versicherung-portal-1.de/berufsunfaehigke…

VG
EK

Darf man mit nicht mal 40 J. Rente beantragen,

Dürfaen darf man, aber ob sie bewilligt wird, steht auf einem anderen Blatt.

wenn der Hausarzt es jemandem vorschlägt,

Der hat gut vorschlagen, der muß die Rente nicht bezahlen.

der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann ?

Mit der KK Kontakt aufnehmen, die Situation schildern und das weitere Vorgehen klären.

Hallo,
hier die Einzelheiten zu der Erwerbsminderungsrente:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12288/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/em renten node.html__nnn=true)

Man beantragt eine Erwerbsminderungsrente. Die Rentenversicherung entscheidet dann, ob man überhaupt und wenn eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bekommt.

Gruß
RHW