Hallo,
du hast mit 60 einen Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte wegen Schwerbehinderung, wenn du 35 Versicherungsjahre hast.
Wenn die Schwerbehinderung schon am 16.11.2000 vorlag, wird die Rente ungekürzt gezahlt, sonst beträgt der Abschlag 10,8%.
Die Rente wird (nur) mit allen Beiträgen berechnet, die bis dahin auch gezahlt wurden.
Würdest du die Rente erst mit 63 Jahren nehmen, wäre für 3 Jahre noch eingezahlt worden und der Abschlag wäre nicht vorhanden.
Lass dir in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung berechne, mit welcher Rente du wann rechnen kannst.
Viele Grüße
Andreas