Rentenbeginn bei zeitlich befristeter EM?

Danke für die Hinweise der von mir anfangs falsch bewerteten Aufrechnung der Forderungen!!!

Aus dem Bescheid:
IHRE RENTE WEGEN VOLLER ERWERBSMINDERUNG
Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 13.10.2008 erfüllt.
BEGINN IHRER RENTE
Wir leisten die Rente ab dem Antragsmonat, weil der Antrag erst nach Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats gestellt wurde, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren.

Daten:
-AU seit 13.10.2008
-15.12.2009 Aufforderung der KK einen Antrag auf Reha zu stellen, welcher bei erfolgloser reha als Antrag auf Rente gilt!!!
-13.04.2010 „Aussteuerung“ aus KK nach 78 Wochen
-dann Arge bis zur Reha am 29.06.2009
-während Reha: Übergangsgeld - und bis heute Arge.

Nach der erfolglosen Reha habe ich formlos am 30.08.2010 einen Antrag auf Rente gestellt und Abgabe der Formulare am 26.11.2010.

FRAGEN:
Wann ist Rentenbeginn?

Habe mal bei zeitlich befristeten Renten was von 7 Monaten nach Eintritt der Leistungsminderung gelesen!?

Wann tritt Leistungsminderung ein?

Nach meiner Einschätzung müßte der Rentenbeginn nach der Einschränkung meines Dispositionsrechtes durch die Aufforderung der KK im Dezember 2009 am 1.Juli 2010 sein.

Ein späterer Rentenbeginn ist doch zum Vorteil, oder?

Hallo Fabian,

>>>Wann tritt Leistungsminderung ein?>>Habe mal bei zeitlich befristeten Renten was von 7 Monaten nach Eintritt der Leistungsminderung gelesen!?>>Ein späterer Rentenbeginn ist doch zum Vorteil, oder?