Rentenfortzahlung nach Straftat

Ein Rentnersitzt für einige Jahre zur Abbüßen seiner Strafe in einer JVA. Bekommt seine nicht arbeitende Ehefrau seine Rente weiter ausgezahlt?

bei einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist es vollkommen unerheblich, ob der Anspruchsberechtigte eine Freiheitsstrafe verbüßt. Er (und nicht die Ehefrau) bekommt die Rente weiter.

ebenfalls grußlos

Halo Albarracin,
wird denn von der Rente in der JVA für die Unterbringung etwas einbehalten?
Tschüss
Silkie

Hallo!

Ja, je nach Höhe der Rente wird ein sog. „Haftkostenbeitrag“ des Gefangenen für Unterbringung und Verpflegung einbehalten.

Wenn man bedenkt, die Unterbringungskosten im Gefängnis betragen je nach Bundesland um die 80-100 € am TAG, dann ist dieser Kostenbetrag nicht unangemessen.
Er beträgt m.E. max. ca. 350 €/Monat ( ca. 140 € Unterbringung / ca. 200 € Verpflegung)

MfG
duck313