Rentenversicherung für Ausländer

Hallo,
ich bin seit 5 Jahre in Deutschland und wollte von euch wissen ob ich verpflichtet bin einen Rentenversicherungsbeitrag monatlich zu zahlen. Ich werde nicht allzulange in Deutschland bleiben und sehe es daher auch nicht ein was einzuzahlen was ich nie zurückbekommen werde. Kommt in meinem Fall eine Befreiung von Rentenversicherung in Frage , bzw. wie kann ich das machen (welche Ämter , Antrag etc.). Der Arbeitgeber überweist ja mntl automatisch an die RV.
Vielen Dank im Vorraus !

Hallo, Salami,

meines Wissens nach kannst du, wenn du Deutschland wieder auf Dauer verlassen hast, dir die Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen.

Dein Arbeitgeber kann dir über den Rentenversicherungsträger mit Gewissheit eine z.Zt. gültige Regelung nennen. Frage danach, auch nach dem Weg der Beantragung, wenn es soweit ist.

LG, Karin

Hallo,
Du musst die Rentenversicherung beibehalten, das lohnt sich. Ich habe 10 Jahre in Spanien gelebt und gearbeitet und den maximalen Beitrag bezahlt. Jetzt zahlt mir die spanische Rentenversicherung über diesen Zeitraum 7 (sieben) Euros jeden Monat. Ich kann mir nicht vorstellen, was ich ohne diese 7 Euros tun würde.
MfG Wolf.

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Ich kann mir nicht vorstellen, was ich ohne diese
7 Euros tun würde.
MfG Wolf.

aha.
ich kann die aber von dem fall eines herrn berichten, der 4 jahre lang in italien gearbeitet hat und aus den gezahlten beiträgen in dieser zeit jetzt jeden monat eine schon spürbare summe erhält.

gruß
ann

Hallo!

Vorweg: Deine Beiträge, die Du in Deutschland eingezahlt hast, sind nie ganz verloren. Entweder besteht die Möglichkeit einer Beitragserstattung - diese Möglichkeit besteht, wenn Du in Deutschland nicht auf 60 Monate mit Beiträgen kommst - oder einer späteren Rentenzahlung.

Wenn Du aus einem EU-Land oder einem Land kommst, mit dem die Bundesrepublik einen sog. Sozialversicherungsvertrag geschlossen hast, z.B. aus der Türkei, Tunesien, Marokko und noch viele mehr, hast Du aus Deutschland bereits dann einen Anspruch auf Zahlung einer Rente mit 65 oder 67 - die Altersgrenze wird ja angehoben -, wenn Du zusammen mit den im anderen Staat zurückgelegten Zeiten 60 Monate mit Beiträgen hast. Die Zeiten im anderen Land werden auch für andere versicherungsrechtliche Voraussetzungen heran gezogen, so dass Du ggf. auch schon vor Vollendung des 65./ 67. Lebensjahres einen Rentenanspruch aus Deutschland verwirklichen kannst.

Die Berechnung der Renten erfolgt aber grundsätzlich nur aus den in Deutschland zurückgelegten Zeiten; die Zeiten im anderen Land wirken sich nicht rentensteigernd aus.

Mein Tipp:

Wenn ich das richtig verstanden haben, zahlst Du schon seit knapp 5 Jahren in Deutschland in die Rentenversicherung ein. Beantrage bei Deinem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft! Aus dieser kannst Du mehrere Beträge erkennen, die für Dich von Bedeutung sind. Dann gehst Du mit dieser Rentenauskunft zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle Deiner Rentenversicherungsträgers. Dort erhälst Du umsonst fachkundige Hilfe.

Ich hoffe, Du kannst damit schon etwas anfangen. Wenn ich Dir noch weiterhelfen kann, müsstest Du mir bitte Deine Staatsangehörigkeit und Dein Heimatland - muss ja nicht identisch sein - angeben und mitteilen, seit wann Du genau in Deutschland arbeitest. Zudem wäre dann auch noch Dein Alter von Interesse.

Das alles kannst Du auch gerne per Mail mitteilen; natürlich nur, wenn Du möchtest.

Gruß,
Robert

Team: Artikel für Verschiebung bearbeitet

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Hallo,
Du musst die Rentenversicherung beibehalten, das lohnt sich.
Ich habe 10 Jahre in Spanien gelebt und gearbeitet und den
maximalen Beitrag bezahlt. Jetzt zahlt mir die spanische
Rentenversicherung über diesen Zeitraum 7 (sieben) Euros
jeden Monat. Ich kann mir nicht vorstellen, was ich ohne diese
7 Euros tun würde.
MfG Wolf.

Naja, Verallgemeinerungen sind hier fehl am Platz. In Deutschland erhält man derz. bei voller Beitragszahlung für jedes Jahr ca. 56€ monatl. Rente mehr. Bei sieben Jahren reden wir hier also von rund 390€ an Rente!

Das Wort Verallgemeinerungen ist wirklich fehl am Platz. Hier geht es um Ausländer, die in verschiedenen Ländern tätig sind. Ich bin Auslandsdeutscher, war in Deutschland 8 Jahre tätig in Holland 4 Jahre und in Spanien 10 Jahre, heute in Brasilien. Die Rentenversicherung wird in diesen Fällen von Europäischen Zentralstellen berechnet, in meinem Falle von der Knappschaft in Bochum. Resultat: Die Holländer haben sich geweigert. Die Spanier tragen mit 7 Euro monatlich bei und Deutschland zahlt 420 Euro. Wie dies berechnet wird ist dem Rentner nicht erkennbar. Aber das ist unsere Schuld, wer immer schön in Deutschland bleibt hat keine Probleme.
MfG, Wolf

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Nur damit ich’s auch verstehe…
Guten Tag cassiesmann,
vielleicht ist es ja so, dass ich eine ganz wesentliche Sache
übersehe oder auch nicht verstanden habe, wovon überhaupt die
Rede ist. Aber: Sprechen wir hier über die Bezugsgröße von
Meister Eck mit einem Rentenpunkt ? Und der soll neuerdings dafür
56 € bekommen ? Oder sprechen wir über den DB-Chef, der trotz
siebenstelligem EK an der Beitragsbemessungsgrenze gekappt wird ?
Wenns nicht zuviel Mühe macht, bitte kurze Aufklärung.
Gruß
Günther

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Moin!

Guten Tag cassiesmann,
vielleicht ist es ja so, dass ich eine ganz wesentliche Sache
übersehe oder auch nicht verstanden habe, wovon überhaupt die
Rede ist. Aber: Sprechen wir hier über die Bezugsgröße von
Meister Eck mit einem Rentenpunkt ? Und der soll neuerdings
dafür
56 € bekommen ? Oder sprechen wir über den DB-Chef, der trotz
siebenstelligem EK an der Beitragsbemessungsgrenze gekappt
wird ?
Wenns nicht zuviel Mühe macht, bitte kurze Aufklärung.
Gruß
Günther

Ich bezog mich auf die Aussage meines Vorredners, er habe den „maximalen Beitrag“ gezahlt. In Deutschland ist dies bei einem Einkommen in Höhe oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Fall (der 2,11-fache Herr Ecke). Also beruht dieser wert auf der Multiplikation des aktuellen Rentenwertes mit dem Faktor 2,11.

Dankeschön
Das mit dem Maximalen hatte ich anders verstanden, da mir der
Ursprungsbeitrag etwas verquer vorkam. Aber so verstehe ich das jetzt.
Freundlicher Gruß
Günther

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Das Wort Verallgemeinerungen ist wirklich fehl am Platz. Hier
geht es um Ausländer, die in verschiedenen Ländern tätig sind.
Ich bin Auslandsdeutscher, war in Deutschland 8 Jahre tätig in
Holland 4 Jahre und in Spanien 10 Jahre, heute in Brasilien.
Die Rentenversicherung wird in diesen Fällen von Europäischen
Zentralstellen berechnet, in meinem Falle von der Knappschaft
in Bochum. Resultat: Die Holländer haben sich geweigert. Die
Spanier tragen mit 7 Euro monatlich bei und Deutschland zahlt
420 Euro. Wie dies berechnet wird ist dem Rentner nicht
erkennbar. Aber das ist unsere Schuld, wer immer schön in
Deutschland bleibt hat keine Probleme.
MfG, Wolf

Hallo Wolf!

Welche Europäische Zentralstelle soll denn das sein? Das wäre mir absolut neu.

Was Du meinst ist, dass die Knappschaft Bahn See - KBS - wegen Deines Wohnsitzes in Deutschland alles weitere für Dich in Spanien und den Niederlanden regelt, d.h. mit dem Antrag in Deutschland leitet die KBS die Rentenverfahren in Spanien und den Niederlanden für Dich ein, so dass Du dort keinen gesonderten Rentenantrag stellen musst. Die Entscheidung über einen Rentenanspruch in Spanien und den Niederlanden trifft aber der dortige Versicherungsträger , mit denen sich die KBS in Verbindung gesetzt hat. Du hast dann von der KBS einen Gesamtbescheid - Formblatt E 211 - erhalten; diesem müsste aber auch der Rentenbescheid des spanischen Versicherungsträgers und der Ablehnungsbescheid des niederländischen Versicherungsträgers beigefügt gewesen sein. Das ist der normale Weg.

Es verhält sich also so, dass jedes Land für sich einen Rentenanspruch prüft. Hat man also z.B. einen Rentenanspruch aus Deutschland, muss man nicht zwingend einen Rentenanspruch zum selben Zeitpunkt aus Spanien oder den Niederlanden haben.

Beispiel (hypothetische Angaben):

Du gehst in Deutschland mit 60 in eine Altersrente. In Spanien bekommt man in diesem Alter nur eine geringe Teilrente, in den Niederlanden besteht ein Rentenanspruch auf keinen Fall vor Vollendung des 65. Lebensjahres - nochmals betont, dies ist willkürlich; die genauen Vorschriften der einzelnen Länder müsste ich nachlesen.

In diesem Fall bekommst Du aus Deutschland die Altersrente, berechnet aus den deutschen Zeiten. Aus Spanien bekommst Du die Teilrente, berechnet aus den spanischen Zeiten. Und aus den Niederlanden gibt es mit dem 60. Lebensjahr eben keine Altersrente, die niederländischen Zeiten fallen sozusagen zunächst unter den Tisch. Mit 65 bekommst Du dann eine Rente aus den Niederlanden, berechnet aus den niederländischen Zeiten.

Ich hoffe, das ist dadurch etwas klarer geworden. Also, wie gesagt, es reicht nicht ein Anspruchserwerb in einem Land aus, sondern man muss die Voraussetzungen auch in den jeweiligen anderen Ländern nach deren Rechtsvorschriften erfüllen. Und dabei kann es eben passieren, dass man aus einem Land eine Rente bekommt, aus einem anderen eben nicht.

Falls noch Fragen sind, sag Bescheid! :smile:

Gruß,
Robert

Hallo Robert,
vielen Dank, Du hast den Vorgang absolut so beschrieben wie er ablief. Die KBS war die vermittelnde Zentralstelle. Zu Deiner Information: ich bin im Alter von 65 Jahren in Rente gegangen. Die niederländische und spanische Bescheinigung habe ich nie empfangen, nur einen Abschlussbrief der KBS aus der hervor ging das die Spanier mir 7 Euro monatlich zahlen. Ich war damals bei der Firma Philips in Barcelona tätig und habe den Höchstbetrag bezahlt. Die notwendigen Unterlagen habe ich den spanische Behörden zur Verfügung gestellt. Mir kamen die 7 Euro nach 10 Jahren etwas dürftig vor. Aber was soll’s, ich habe mich damit abgefunden, da ich keinerlei Möglichkeit habe etwas daran zu ändern. Ich wollte mit meinen Bemerkungen nur deutlich machen, dass die Rentenregelungen im Gesamtraum Europa etwas verschwommen sind, besonders im Alter von 56 Jahren.
MfG, Wolf

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