Hallo Ihr Wissenden,
ich habe keine Ahnung in welchen Brett meine Frage am besten aufgehoben wäre. Da lt. Archivsuche es hier aber einige Antworten zu Rentenfragen gab, will ich es auch versuchen.
Angenommen Rentner Müller bekommt regelmäßig und pünktlich seine Rente (über den Rentenservice der Postbank) auf sein Postbank-Konto. Eines Tages ist der 2. eines Monats und noch kein Geldeingang zu verzeichnen. Lastschriften und Daueraufträge platzen deswegen. Müller telefoniert von Pontius zu Pilatus um am Ende beim Rentenservice der Postbank zu landen. Dortige Auskunft: Die Zahlung wurde eingestellt weil im Juli ein Brief mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ zurück kam und eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt auch keine neue Adresse brachte.
Müller war umgezogen und hatte lediglich seine Postbank und die BfA über seine neue Adresse informiert. Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt hatte er schlicht verpennt und eine Adressänderung an diesen Rentenservice zu melden kam ihn auch nie in den Sinn.
Nun zur eigentlichen Frage. Wo steht geschrieben, dass dieser Rentenservice die Zahlungen einfach einstellen kann, wenn Ihre Post nicht zustellbar ist? So was muss doch irgendwo gesetzlich geregelt sein. oder? Wäre nicht zudem das naheliegenste entweder bei der BfA oder bei der Postbank nachzufragen?
mit besten Grüßen
Stefen B.