Riester-Rente als Hartz IV-Empfänger?

Hallo alle,
noch eine Frage zur Riester-Rente meinerseits: Im Wikipedia-Artikel finde ich dass Hartz-IV Empfänger zulagenberechtigt sind, aber Sozialhilfeempfänger nicht.
Ist Hartz-IV nicht Sozialhilfe?
Falls es da „feine Unterschiede“ geben sollte, kann davon ausgegangen werden, dass ein „normaler“ Hartz-IV Empfänger die Zulagen erhält?

Vielen Dank und Gruß
Granini

Hallo alle,
Ist Hartz-IV nicht Sozialhilfe?

nein

Falls es da „feine Unterschiede“ geben sollte, kann davon
ausgegangen werden, dass ein „normaler“ Hartz-IV Empfänger die
Zulagen erhält?

Hallo Granini,
die Antwort lautet ja, der „Hartz-IV Empfänger“ ist rentenversicherungspflichtig in der gesetzl. Rentenversicherung,
der Sozialhilfeempfänger nicht! Siehe hierzu auch:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10990/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/05 riester rente/02 sie 20moechten 20vorsorgen/voraussetzungen/pflichtversicherte zulgeberechtigung alo__2.html)
Gruß J.K.