Hallo,
gestern ging durch die Presse eine Meldung über die Möglichkeit, sich
eingezahlte Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung auszahlen zu lassen.
Hier die WDR2-Meldung:
_ Selbstständige erhalten Rentenbeiträge selten zurück
Selbstständige haben nur wenig Chancen, ihre einst als Arbeitnehmer in die
gesetzliche Rentenkasse eingezahlten Beiträge zurückzubekommen. Das hat das
Hessische Landessozialgericht jetzt entschieden. (Az.: L 2 R 142 / 07) Im
verhandelten Fall gaben die Richter der gesetzlichen Rentenversicherung Recht,
die einem 45jährigen Selbstständigen seine Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberbeiträge in Höhe von je knapp 24.000 Euro nicht zurückzahlen wollte.
Der Mann plante, das Geld für eine selbst gewählte Alterssicherung einzusetzen.
Das Gericht argumentierte jedoch, dem nun Selbstständigen bliebe die
Rentenanwartschaft sowie der Wert seiner gezahlten Beiträge erhalten.
Grundsätzlich können Selbstständige nur unter bestimmten Voraussetzungen die
Hälfte der in die gesetzliche Versicherung eingezahlten Rentenbeiträge
zurückerhalten. Die Bedingungen: Es darf keine Versicherungspflicht mehr
bestehen, die Selbstständigen sind seit mindestens zwei Jahren nicht mehr
rentenversichert und sie dürfen nicht die Möglichkeit haben, sich freiwillig
gesetzlich zu versichern._
Der springende Punkt ist für mich nun die dritte Bedingung: Welcher
Selbständige darf sich nicht freiwillig versichern? Ich finde nur die
Information, dass jeder Selbständige, der nicht der Sozialversicherungspflicht
unterliegt, dennoch freiwillig Beiträge zahlen kann.
Zur Erläuterung: Ich habe bereits ein paar Jahre Beiträge gezahlt, aber noch
nicht lange genug, um einen Rentenanspruch erworben zu haben. Insofern wäre es
für mich interessant, einen Teil des eingezahlten Geldes zurückzubekommen und
in eine private Altersvorsorge einzuzahlen.
Danke für aufschlussreiche Antworten!