Schadensersatz Hausrat durch Allianz

Hallo,
im Zusammenhang mit einer Schadensbearbeitung
infolge eines Rückstaus eines Abflusses in unserer Wohnung, während unseres Urlaubes (wir wohnen in einem 6-Familienhaus),bitte ich Klärung folgender Frage:
Ist Besteck, welches längere Zeit im Kloakenabwasser lag, ein Schaden, der durch die Haushaltsversicherung abgedeckt ist?
Zum Sachverhalt:
Wir hatten im April 2012 eine Überschwemmung in der Küche durch den Rückstau eines Abflussrohres. Es steht zweifelsfrei fest, dass im Vorfeld eine Reparatur des Abfluss nicht nach den a.a.R.d.T. erfolgte und dadurch ein „Kontergefälle“ entstand, welches den Wasserschaden verursachte. Im Rahmen des Wasserschadens war unser Besteckkasten bis oben mit stinkendem Kloakewasser gefüllt. Bei der Entschädigungszahlung im September 2012 durch die Allianz wurde das Besteck noch nicht berücksichtigt- wir sollten es erst zusenden." Sobald uns das angeforderte Besteck vorliegt, werden wir die Erstattung der Restentschädigung vornehmen." Nachdem wir das stinkende Besteck eingeschickt hatten, wurde uns nunmehr im Oktober 2012 mitgeteilt, dass das eingereichte Besteck gesichtet wurde und keinerlei Beschädigungen oder optische Mängel daran sichtbar waren. Weil eine weitere Funktionsfähigkeit gesehen wurde, ist die Restzahlung abgelehnt worden.
Nach einem Anruf bei der angegebenen Hotline, wurde uns mitgeteilt, dass dieses Besteck abgewaschen und weitergenutzt werden kann.
Möglicherweise wird das Besteck dadurch sauber und keimfrei, aber es ist doch ekelhaft und unzumutbar mit einem solchen Besteck zu essen. Ebenso kann man es ruhigen Gewissens nicht weiterverkaufen- also doch ein Schaden der ersetzt werden sollte?

Hallo,

Servus,

Nach einem Anruf bei der angegebenen Hotline, wurde uns
mitgeteilt, dass dieses Besteck abgewaschen und weitergenutzt
werden kann.
Möglicherweise wird das Besteck dadurch sauber und keimfrei,
aber es ist doch ekelhaft und unzumutbar mit einem solchen
Besteck zu essen. Ebenso kann man es ruhigen Gewissens nicht
weiterverkaufen- also doch ein Schaden der ersetzt werden
sollte?

Hier handelt der Versicherer m.E. korrekt. Die Sache ist objektiv nicht beschädigt oder unbrauchbar. Befindlichkeiten sind nicht versichert.

Hallo,

wie hoch stand die Küche unter Wasser, bzw. wo befand sich der Besteckkasten ?

Es ist schon eigenartig, dass bei einem Rückstau ein Besteckkasten in der Kloake landet.

Wenn durch Reinigung der Gegenstände der alte Zustand wieder hergestellt werden kann, zahlt der Versicherer nichts für die Neuanschaffung - unter Umständen die Kosten für die Reinigung.

Gruß Merger

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Wasser ist aus der Spüle gedrückt, dann über die Arbeitsplatte nach unten. Der Besteckschub ist dadurch bis oben voll gelaufen. Dazu gibt es Fotos.
Ist es nicht unzumutbar, das Besteck weiter zu verwenden und das dadurch eine Schadensersatzpflicht besteht?
Ist dies vielleicht eine Ermessensfrage wie der Bearbeiter dies sieht?
Gruss Karlsberg

Hallo, vielen Dank für die Beantwortung. Von der Seite der Versicherung
ist die Beantwortung vielleicht zu verstehen (um eine Schadensbegrenzung zu erreichen)aber nicht von der Seite eines Kunden. Ich kann es nicht nachvollziehen, wenn man von Versicherungsseite hier eine Befindlichkeit sieht, mit dem Besteck nicht weiteressen zu wollen. Aus meiner Sicht ist dieses Besteck unbrauchbar. Vermutlich hatte der/die erste Bearbeiter(in) auch kein gutes Gefühl in der Beurteilung des Sachverhaltes. Gibt es hier Analogien bei Überschwemmunsschäden oder ähnlichen in der Schadensbearbeitung? Kann ich generell davon ausgehen,dass nur ein Schaden vorliegt, wenn etwas defekt ist?
MfG Karlsberg

Von der Seite der
Versicherung
ist die Beantwortung vielleicht zu verstehen (um eine
Schadensbegrenzung zu erreichen)aber nicht von der Seite eines
Kunden.

So sehr ich auch immer um hohe Entschädigungsleistungen für meine Kunden kämpfe - fairerweise muss man auch einem Versicherer mal zugestehen, dass er sich bei der Schadenbearbeitung an den Versicherungsbedingungen orientiert.Hier geht es weniger um Schadensbegrenzung, als vielmehr darum, was vertraglich vereinbart ist.

Ich kann es nicht nachvollziehen, wenn man von
Versicherungsseite hier eine Befindlichkeit sieht, mit dem
Besteck nicht weiteressen zu wollen. Aus meiner Sicht ist
dieses Besteck unbrauchbar.

Das ist Deine Sicht, nicht aber das, was in einer Hausratversicherung vereinbart ist.

Vermutlich hatte der/die erste
Bearbeiter(in) auch kein gutes Gefühl in der Beurteilung des
Sachverhaltes.

Warum? Weil er das Besteck angefordert hat? Es galt zu prüfen, ob eine Beschädigung vorliegt.

Kann ich generell davon ausgehen,dass nur
ein Schaden vorliegt, wenn etwas defekt ist?

Ja. Versichert ist in der Regel, wenn der versicherte Hausrat durch ein versichertes Risiko zerstört oder beschädigt wird, bzw. abhanden kommt. Das Besteck ist aber nicht beschädigt, sondern kann nach Deiner Schilderung uneingeschränkt benutzt werden. Allenfalls die Reinigungskosten sind ggf. zu ersetzen. Dass ein Ekel mitspielt ist verständlich - das ist m.E. aber kein versichertes Risiko.

MfG Karlsberg

VG
U.Wolff

Hallo,

Ist es nicht unzumutbar, das Besteck weiter zu verwenden und
das dadurch eine Schadensersatzpflicht besteht?

Nein - denn wenn das Besteck gereinigt ist, kann man keine Gerüche oder Schmutz mehr daran feststellen.

Wenn Sie der Gedanke daran stört, müssen Sie sich auf eigene Kosten ein neues Besteck kaufen.

Gruß Merger

Hallo,
vielen Dank noch einmal. Sicher kommt es in erster Linie auf die Vertragsbedingungen an. Leider sind die Bedingungen für mich als Kunden nicht so einfach überschaubar. Das Wort Schadensbegrenzung wurde übrigens durch einen Mitarbeiter der Allianz ins Spiel gebracht.
Sehe ich ein, dann hätte man aber auch auf den Verursacher zurückgreifen müssen. Und da mir die erste Bearbeiterin die Erstattung der Restentschädigung schriftlich nach dem Vorliegen des Bestecks angekündigt hatte (siehe oben), bin ich auch davon ausgegangen.
Zwischenzeitlich hatte ich Beschwerde über die Schadensbearbeitung bei der Allianz eingelegt. Leider gibt es dort in der Bearbeitung (Aussage von heute) auch einen Rückstau. Wenn ein Resultat vorliegt, werde ich informieren.
Einen schönen Abend noch
Karlsberg

Hallo,
danke für die Mühe.
MfG
Karlsberg

Hallo,
heute habe ich doch noch Schreiben von der Allianz mit einer Entschuldigung und der Übernahme des Schadens bekommen. Somit hat sich alles noch zum Guten gewendet.
Viele Grüße
Karlsberg