Schadensregulierung Sachversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
mal angenommen, eine Familie hätte einen Gebäude-Versicherungsvertrag, in dem Einbruchsschaden beinhaltet ist. Die Versicherungsgesellschaft weigert sich jedoch den entstandenen Schaden vollständig zu regulieren und legt den Vorgang ins Fach „tritt sich fest“ ab.
-Wie könnte man am besten vorgehen?
-Wer/wo wäre z.B. bei der Allianz die „letzte“ Entscheidungsinstanz ?
Wer haftet für den nun entstandenen (weiteren) Schaden ?
Danke und Grüße B62

Lieber Bastian,

in einem Gebäudeversicherungsvertrag kann i.d.R. kein Einbruch-Diebstahl versichert sein. Ein Gebäude kann gegen Brand-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden sowie gegen Elementarschäden versichert sein. Lediglich Gebäudebschädigungen infolge eines Einburch-Diebstahles können, z.B. bei Zwei- oder Mehrfamilienhäusern (Beschädigung des Allgemeineigentumes) noch Gegenstand der Gebäudeversicherung sein. Dies ist zumindest die aktuelle Lage, es gibt evtl. noch einige Altverträge, in denen das evtl. anders sein könnte, insbesondere aus den neuen Bundesländern, die mir aber aufgrund meines Tätigkeitsbereiches alte Bundesländer nicht geläufig sind.

Demzufolge kann ein Einbruch-Diebstahl auch nicht Gegenstand eines Gebäudeversicherungsvertrages sein.

Der Einbruch-Diebstahl ist Gegenstand entweder, im privaten Bereich, der Hausratversicherung oder, im geschäftlichen Bereich, Gegenstand einer Sach-Inhaltsversicherung.

Eine genaue Beurteilung könnte ich nur bei Vorlage des entsprechenden Versicherungsscheines und der Angabe der zugrunde liegenden Bedingungswerke sowie einer genauen Schilderung des Schadensfalles vornehmen.

In der Hoffnung damit ein Stück weitergeholfen zu haben.

Freundliche Grüße