Schadenzahlung abgelehnt Widerspruch?

Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist und die Schadenstelle der Versicherung den Schaden zurückweist und die Zahlung ablehnt, kann der Versicherungsnehmer dagegen Widerspruch einlegen?

daggi!

Guten Tag Daggi,
Ihre Schilderung ist ein wenig dünn. Sie verstehen daher bitte, dass
hier nur ganz unverbindlich eine Antwort erfolgen kann:
Sie können immer widersprechen, wenn Ihnen eine Entscheidung nicht paßt.
Fraglich ist nur, ob Sie dadurch inhaltlich weiterkommen.
Sie teilen nicht mit, worum es geht und Sie schreiben auch nicht, wie die Gesellschaft ihre Entscheidung begründet.
Gruß
Günther

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Hallo Günther!

Erst mal Vielen Dank für die schnelle Antwort. Unser Hund hat einen Schaden angerichtet. Als mein Mann vom Spaziergang mit im kam und ihn umleinen wollte, ist er auf mich zugerannt, weil ich da auch gerade kam. Mein Mann hat ihn sofort zurückgepfiffen und der Hund hat auch gehört, nur kam zumselben Zeitpunkt mein Vater mit dem Auto gefahren. Der Hund ist meinem Vater kurz vor der Garage vors Auto gelaufen, so daß dieser das Lenkrad nach der anderen Seite zog. Er ist dabei mit der einen Seite des Autos an die Garagenwand gefahren.Wäre er gerade weiter gefahren, hätte er den Hund angefahren. Nun haben wir ja eine Hundehaftpflicht und haben den Schaden gemeldet. Es war auch eine Versicherungsfrau vor Ort, die alles kontrolliert und das ganze vorsichtig als typischen Versicherungsschaden bezeichnete. Die Schadenabeiteilung der Versicherung war anderer Meinung. Sie wirft meinem Vater unachtsames Fahren vor und das halte ich schlicht gesagt für frech.Nun weiß ich nicht, ob man das so hinnehmen muß oder ob man dagegen auch Widerspruch einlegen kann.

Gruß daggi!

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So blöd es auch klingen mag, dass ist nicht Ihr Problem als Tierhalterin. Mit der Schadensregulierung haben Sie als Versicherungsnehmer nichts zu tun, auch nicht damit was angemessen ist und was nicht.

Ansonsten hat Günther ja schon angerissen, welche Möglichkeiten für Ihren Vater bestehen.

Aufgrund FAQ 1129 muss ich mich hier in der Antwort etwas zurückhalten, evtl. hilft juristischer Beistand weiter.

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Hallo Günther!

Also erst mal ein Sternchen für die schnelle und doch sehr hilfreiche Antwort. Da kann ich zumindest meinem Vater sagen, daß er mit einem Widerspruch reagieren kann und ich an seiner Stelle würde das auch tun.

Gruß daggi!

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Guten Tag daggi,

ich erlaube mir, das was der Kollege bereits geschrieben hat,
noch etwas näher zu erläutern.
Wenn Sie als Versicherungsnehmerin in der Haftpflichtversicherung
einen Schaden melden, dann geben Sie den Vorgang in die Obhut des
Versicherungsunternehmens. Das heißt, Sie überlassen dem VU die
Prüfung und gegebenenfalls die Anspruchsabwehr bzw. die Leistung.
Dass Sie bezogen auf die Person Ihres Vaters befangen sind, liegt auf
der Hand. Ihr Ansinnen, das VU möge Ihren Vater entschädigen, ist demnach durchaus verständlich. Darauf kommt es aber aus der Sicht des VU nicht an. Der Sachbearbeiter dort sieht nur das Ausweichmanöver
und schließt nicht aus, dass dem Ganzen Unachtsamkeit zugrunde liegt.
Wenn Ihr Vater dem nicht folgt, ist das sein gutes Recht.
Theoretisch kann er jederzeit ein Verfahren anstrengen und den
Sachverhalt durch den Amtsrichter prüfen lassen.
Ob er das tut, ist eine ganz andere Frage. Zumal er dadurch
rechtlich gegen die eigene Tochter bzw. deren VU vorgehen müsste.
Verzwickt, verzwickt. Ich wünsche Ihnen, dass Sie interfamiliär
eine Lösung finden, mit der alle zufrieden sind.
Gruß
Günther

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