Selbstständiger mit Anstellung

Hallo,

ein seit mehreren Jahren Selbsständiger mit Angestellten erhält das Angebot sich über das Winterhalbjahr mit einer 50% Stelle Einstellen zu lassen.
Das Winterhalbjahr ist im Kerngeschäft traditionell etwas umsatzschwächer.

Ist das eine schlaue Idee?
Wäre das ein Weg in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kommen?
Wie verhält sich das mit den Lohnnebenkosten in einem solchen Fall?

PS: Der Selbstständige hat zusätzlich eine weitere Anstellung mit einem Minijob. Das ist allerdings eher ein Sommersaison-Job.

MfG  Frank

Hallo.

Sofern der Selbständige nicht für EIN GANZES Jahr unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient, wird dieser beim nochmaligen Überschreiten innerhalb dieses Jahres nochmal der PKV zugeordnet.

Viele Grüße
Claude Burgard
Versicherungsmakler, SAARLAND, Saarbrücken
Link zur Visitenkarte von Claude Burgard

Hallo.

Hallo,

Sofern der Selbständige nicht für EIN GANZES Jahr unterhalb
der Versicherungspflichtgrenze verdient, wird dieser beim
nochmaligen Überschreiten innerhalb dieses Jahres nochmal der
PKV zugeordnet.

Und was hat das bitte der mit der Fragestellung zu tun?

Das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt nur bei Personen zum Tragen, die grundsätzlich versicherungspflichtig sind, weil gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Selbständige sind NICHT versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze spielt hier also gar keine Rolle.

Es geht hier doch darum, dass ein Selbständiger eine Möglichkeit sieht, durch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren zu können. Er hat sich also bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit entschlossen, sich nicht freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, sondern privat versichert zu sein.

Im vorliegenden Fall gilt es daher bei Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit § 5 Absatz 5 SGB V zu prüfen:

(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.

Ich würde ad hoc sagen, dass im geschilderten Fall hierdurch keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintreten wird.

Viele Grüße
Claude Burgard
Versicherungsmakler, SAARLAND, Saarbrücken

A ha … dann sollte man auch in der Lage sein, den Sachverhalt bzw. die Frage in dem Sachverhalt zu erkennen …

Servus,
Robert

Hallo Robert.

Ja, Du hast natürlich Recht. Ich habe nicht genau genug gelesen und dachte, der Selbständige wollte in dieser Zeit seine Selbständigkeit ruhen lassen. Im Kontext geht aber hervor, dass dies quasi nur im Nebenerwerb geschehen soll.

Danke für die Richtigstellung, weniger Danke für die Unterstellung :wink:

1 Like

Hallo,

wenn er das Geld braucht, wäre das eine Option.

In die GKV kommt er allerdings nicht, denn als SElbstständiger mit Arbeitnehmern ist er hauptberuflich selbstständig und dürfte nicht pflichtversichert werden (wenn die Kasse aufpasst).

Viel Glück

Barmer

Hallo,

danke für die Antworten…
Offenbar lohnt das ganze nicht.

Die gesetzliche Krankenkasse hatte damals die falsche Auskunft gegeben und behauptet, die Höhe des Beitrages würde sich auf den Umsatz beziehen.
Damit hätte der monatliche Beitrag ca. 600 EUR betragen.

MfG Frank