Situation nach Unfall: GKV, BUV, UV und ALG..?

Hallo!
Im Mai diesen Jahres hatte ich einen Unfall und brach mir das Handgelenk. Zu der Zeit war ich mit Zeitvertrag Vollzeit angestellt. Dieser Zeitvertrag lief zum 30.08. aus. Momentan bin ich also theoretisch arbeitslos. Theoretisch, weil ich seit etwa 8 Wochen Krankengeld von meiner GKV bekomme, das Arbeitsamt also noch nicht für mich zuständig ist. Sämtliche bisher behandelnden Ärzte bzw. Gutachter schließen nicht aus, dass langfristige Folgeschäden und evtl. eine Berufsunfähigkeit entstehen kann.
Nun war ich letzte Woche auf Einladung meiner GKV beim MDK. Deren Gutachten ist leider „eindeutig zweideutig“, arbeitsfähig in meinem Beruf sei ich auf absehbare Zeit noch nicht, könne aber 15 Stunden/Woche generell beschäftigt werden mit Schonung des verletztes Armes. Nun sagt meine GKV, dass ich ab sofort kein Krankengeld mehr bekomme sondern mich beim Arbeitsamt melden muß.
Meine Fragen dazu:

  1. Wenn ich mit diesem Gutachten zum Arbeitsamt komme und dort nur als „15-Stunden bedingt einsetzbar“ gemeldet bin bekomme ich doch sicher auch nur vermindertes ALG, oder?
  2. Bisher sind weder eine langfristige Beeinträchtigung noch sogar eine Berufsunfähgkeit auszuschließen. Wie gehe ich da in Bezug auf meine Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung um? Vor allem mit dem Hintergrund, dass meine GKV mit dem Einstellen des Krankengeldes ja ausdrückt, dass sie mich für arbeitsfähig hält?

Kurz zum weiteren Hintergrund: ich bin 36 Jahre alt, alleinerziehend, seit 18 Jahren in Vollzeit berufstätig, die letzen Jahre als Sekretärin. Bei der BUV und UV als „kaufmännische Angestellte“ gemeldet. Ich plane, mich so bald als möglich auf kaufmännischem Gebiet selbständig zu machen, jedoch vorerst ("bis der Rubel rollt) mit Unterstützung des Arbeitsamtes und unter Nutzung von Überbrückungsgeld. Dazu jedoch brauche - denke ich - ich eine private Zusatzversicherung für Krankentagegeld. Diese würde jedoch momentan wegen des Unfalls alle Behandlungen bzw. Krankentagegeld bzgl. meines gebrochenen HAndgelenkes ausschließen. Also Frage
3) was mache ich, wenn sich in den nächsten Monaten herausstellt, dass mein Handgelenk tatsächlich nicht mehr voll funktionstüchtig ist und ich deshalb nochmal in Behandlung muß oder sogar krank bin?

Ich mache mir über dieses Thema große Sorgen und bin für jeden Ratschlag dankbar.
Viele Grüße
Sophia

Hallo,
ich kann aus der Sicht der Krankenkasse etwas dazu sagen:

Seit dem 01.04.2004 gelten neue Richtlinien für die Beurteilung
der Arbeitsunfähigkéit.
Dabei wird gerade den Arbeitslosen ein besonderer Augenmerk
gewidmet.
Bei diesem Personenkreis ist es tatsächlich so, daß vom Arzt
geprüft werden muss, ob eine wöchentliche Belastung von mindestens
15 Stunden möglich ist.
Die Art der Tätigkeit spielt dabei k e i n e Rolle.
Ist dies der Fall kann keine Arbeitsunfähigkeit bei diesem
Personenkreis anerkannt werden.
In deinem Falle hat also die Krankenkasse, nach Begutachtung
durch den Medizinischen Dienst - MDK, vollkommen richtig nach diesen
neuen Richtlinien gehandelt und die Krankengeldzahlung beendet.
Wenn wir davon ausgehen, dass du nun Leistungen vom Arbeitsamt erhälst,
muss das Arbeitsamt bei erneuter arbeitsunfähigkeit zunächst
sechs Wochen weiterzahledn.
Danach erhälst du wieder Krankengeld (die 15 Stunden gelten aber
weiterhin)

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,

dann will ich mal erweitern. In Deinem Fall wäre der Abschluss der privaten Krankenversicherung zurzeit nicht sinnvoll. Auch ein privates Krankengeld wirst Du nicht zu geeigneten Konditionen abschließen können. Du kannst Dich, wenn Du Dich selbstständig machst, aber in der GKV freiwillig weiter versichern in einer Klasse mit Krankengeldanspruch. Das wird i.d.R. ab dem 22. Tag gewährt. Einige Kassen bieten aber für Selbstständige auch andere Beginne an.

In Bezug auf die BU solltest Du vielleicht an Deinen Versicherer herantreten, den Du scheinst zu mehr als 50% nicht in der Lage zu sein Deinen Beruf auszuüben. Jetzt wäre natürlich die Frage welche Gesellschaft und welches Bedingungswerk (Monat/Jahr bzw. genaue Bezeichnung) dann könnt man herausfinden wie die BU definiert ist.

Auf jeden Fall musst Du dort einen Antrag stellen - ablehnen können die dann ja immer noch!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hallo Günter
kann eigentlich der vom MDK untersuchte ein Gegenattest erbringen?
Ich vergleiche mal mit dem KFZ: dort darf der Geschädigte einen eigenen Gutachter beauftragen.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,
selbstverständlich kann er von seinem behandelnden Arzt einen
Befundbericht vorlegen, der seine Arbeitsunfähigkeit medizinisch
begründet.
Aufgrund dieses „Widerspruchs“ wird dann von der Kasse beim MDK ein
Obergutachten (andere Dienststelle, anderer Gutachter) angefordert.
Die Entscheidung der Kasse folgt immer dem Obergutachten.

Gruss

Günter

Alte Leipziger
Lieber Thorulf,

hier diese Versicherung:

Alte Leipziger
Beginn 01.07.1999
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BR)

(reicht das so?)

Viele Grüße
Sophia

Gutachten eigentlich o.k.
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antowrten und Hinweise.
Der Gutachter an sich hatte mit seiner Einschätzung schon recht. Ich kann in meinem Beruf auf absehbare Zeit nicht arbeiten. Sicher kann ich 15 Wochenstunden arbeiten, nur eben ohne linke Hand (welche Jobs bleiben da?..) . Der Gutachter hat das im Gespräch alles schlüssig dargelegt, nur leider ist das schriftliche Gutachten eben widersprüchlich. Es geht mir also nicht um ein Gegengutachten, sondern um die Frage wie dieses Gutachten an den verschiedenen jetzt noch zu involvierenden Stellen (Arbeitsamt, Unfall- und BU-Versicherung) ausgelegt werden wird.

  • Kann ich diesen Gutachter auffordern, das schriftliche Gutachten zu modifizieren?
  • Wie kann ich erreichen, dass die momentane Situation mir nicht zum Nachteil ausgelegt werden wird? Klar ist mir schon, dass die GKV vom Krankengeld weg will und die haben das sicherlich auch alles korrekt gemacht. Nur: was mache ich, wenn in nächster Zeit langfristige Schädigung oder sogar Berufsunfähigkeit festgestellt wird?
  • Und: in wie weit bin ich mit meiner Berufsbezeichung „kaufmännische Angestellte“ überhaupt berufsunfähig?
    Noch eben zur Erläuterung: momentane Begewungseinschränkung der linken Hand etwa 50%.
    Viele liebe Grüße
    Sophia

… und auch noch die Frage:

  • zahlt denn dann das Arbeitsamt nicht auch nur für die 15 Stunden, die ich theoretisch eingesezt werden könnte?

Sophia

Unfallversicherung Allianz
… hier auch noch eben die Unfallversicherung:

Allianz
Vertragsbestandteile U7000/00, U7404/00 und 7406/00
seit 01.10.2002
„Büroangestellte“

Liebe Grüße
Sophia

Hallo Sophia,

bei der Unfall musst Du den Unfall ganz fürh direkt nach dem Unfall melden. Hast Du das gemacht?

Die Unfallfolgen (Invalidität) - Beeinträchtigung der allgemeinen Leistungsfähigkeit - wird dann frühestens 12 Monaten nach dem Unfall festgestellt. Das macht ein Arzt. Wende Dich an die Allianz und lass Dir die Unterlagen (Schadenmeldung) schicken. Falls Du es noch nicht gemacht hast, ganz kleinlaut, weil die eigentlich schon leistungsfrei sind!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Sophia,

bitte ganz schnell die Alte Leipziger informieren. Der Versicherte Beruf spielt keine Rolle, sondern die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit. Soweit ich das feststellen konnte, sind das bereits sehr gute Bedingungen (Alte leipziger halt!). D.h. 6 Monate zu mehr als 50% nicht in der Lage den Beruf auszuüben ist gleich BU und Rente. Leistungsantrag stellen und das Gutachten des MDK beifügen. Dann werden die schon sagen was noch fehlt und was sie noch brauchen. Aber Achtung: Falls Du Dich noch nicht bei denen gemeldet hattest, auch etwas gebremst anfragen, weil die Meldefristen (und die müssten in dem Bedingungswerk u.U. noch enthalten sein) überschritten sein könnten.

Also: Du hast an die Versicherung natürlich erst gedacht, nachdem Du beim MDK warst, richtig?

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo,

ja, ich habe direkt aus dem Krankenhaus angerufen. Und ich soll mich bereits 6 Monate nach dem Unfall melden w. mögicher Invalidität.

DANKE!
… (außerdem hatte ich bis dahin ja auch noch keine Aussage, wie lange die Genesung bis zur Wieder-ERwerbstätigkeit dauern kann…)
Trotzdem nochmal eben (sorry, wenn ich mich wiederhole): auch wenn das Gutachten für die GKV ein Grund ist, mir kein Krankengeld mehr zu gewähren kann ich evtl. trotzdem mit dem gleichen Gutachten bei der BUV Erfolg haben???

Hallo?
ähm… ich verstehe es glaube ich doch nicht ganz…
Mein Verständnis von der BUV war, dass ich mich dort melde, wenn mir ein Gutachter bestätigt, dass ich „für den Rest meines Lebens“ oder zumindet „für sehr lange Zeit“ nicht in der Lage sein werde, meinen Beruf auszuüben. Darüber habe ich jedoch bisher noch keine klaren Aussagen sondern nur Vermutungen. Deshalb bin ich auch bisher noch nicht auf die Idee gekommen, mich bei der BUV zu melden, denn es könnte ja sein, dass ich in ein paar Monaten doch wieder in meinem Beruf arbeiten kann. Ich bin jetzt seit dem 17.05. unfallbedingt krank. Was deckt meine BUV nun ab? Die Zeit seit dem Unfall bis ich irgendwann mal vielleicht doch wieder arbeiten kann? Oder ab dem Zeitpunkt der Meldung und dann wie lange?
Ich stehe echt auf dem Schlauch und steige nicht durch! Trotz Studiums des Versicherungsvertrages…

Hallo,

Du sollst bitte nicht Deien Vertrag verstehen oder die juristischen Hintergründe begreifen.

Du wendest Dich bitte an die Alte Leipziger und stellst einen Antrag auf Leistungsprüfung, da Du voraussichtlich über 6 Monate lang zum mehr als 50% nicht in der Lage sein wirst Deinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.

Natürlich kann das Gutachten des MDK kein Gutachten zum Thema Berufsunfähiogkeit ersetzen, aber es ist doch für Deinen Versicherer ganz nett es zu lesen! Dann weiß er schon einmal wie die Beurteilung des MDK ist! Das erübrigt vielleicht Fragen, die sonst unnötigerweise gestellt werden.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Aktuell: nach Unfall: GKV, BUV, UV und ALG
Hallo,

ich habe nun heute nachmittag folgenden Stand:

  • mein Hausarzt hält mich nicht für arbeitsfähig und sagt, das Gutachten des MDK sei „wischi-waschi“. Er rät mir, die letzte Krankengeld-Abrechnung noch nicht abzurechnen, weil das dann quasi das Ende der Arbeitsunfähigkeit darstellt, obwohl ich weiterhin AU bin.
  • das Arbeitsamt rät mir, mich „den medizinischen Gegebenheiten entsprechend“ Vollzeit arbeitslos zu melden und einen entspr. Antrag auf ALG zu stellen. Eine Aussicht auf einen festen Job hätte ich in unserer Region sowieso nicht und so bekomme ich wenigstens ALG. Wenn ich mag kann ich dort zum Arbeitsmediziner gehen, der würde jedoch wohl auch sagen, dass ich alle Jobs ohne linke Hand ausführen kann.
  • Die BUV (Alte Leipziger) hält sich recht bedeckt und schließt nicht aus, dass auch sie eine Prüfung eines anderen Arbeitsgebietes durchführen wird. Der Antragsverlauf dort wird etwa 3 Monate in Anspruch nehmen und wird auch nur aufgenommen, wenn mir jetzt ein Facharzt bescheinigt, dass ich in den nächsten 8 Wochen meinen Beruf nicht wieder aufnehmen kann. Die Begutachtung durch den Facharzt muß ich auf eigene Kosten vornehmen.

Alles in allem eine heikle Situation für mich, die mich finanziell und nervlich sehr belastet.
Was muß ich weiterhin beachten?
Soll ich das Gutachten des MDK anfechten bzw. gegen den Bescheid zur Einstellung des Krankengeldes Widerspruch einlegen?
Fakt ist immer noch, dass ich meine berufliche Selbständigkeit plane, diese aber erst umsetzen kann, wenn die Hand wiederhergestellt ist (oder?)

Viele grüße
Sophia

Hallo,
wenn dein Hausarzt tatsächlich der Meinung ist das Gutachten
vom MDK sei „wischi-waschi“, dann wird er dir jah wohl eine
ausführlichen Befundbericht zur Verfügung stellen, der dem
MDK signalisiert, dass du doch arbeitsunfähig bist - nur dass
ist der einzig gangbare Weg.
Wenn du diesen Befundbericht hast, gehe damit persönlich zur
Krankenkasse und verlange eine „körperliche Begutachtung“ durch
den MDK.
Wenn etwas zum Erfolg führt, dann nur dieser Weg.
Wenn allerdings dein Arzt sich weigert dir eine medizinische
Widerspruchsbegründung in schriftlicher Form zu geben, dann sage
ich - dein Arzt ist ein „Sprüche-Klopper“ (das sagt man bei uns
in Hessen zu solchen Mitbürgern.

Gruss

Günter Czauderna