Sozialabgaben als Student

Hallo liebes Forum,

kurz und knapp möchte ich mein Problem schildern. Falls ich hier falsch bin oder ähnliches bitte ich um Verzeihung:

Ich, student, 20 Jahre habe nun 9 Wochen lang einen Job als „Ferienbeschäftigter“ gemacht in der Firma XY.

Problem: Mir wurden unter anderem Krankenversicherung und Rentenversicherung abgezogen (in beachtlicher Höhe! Mehr wie ich in 1 Woche arbeit verdienen würde)

  1. Habe im Büro der Firma angerufen und persönlich besucht. Ergebnis: Da ich mehr als 2 Monate gearbeitet hab, wurde ich automatisch Abgabenpflichtig. Dies wusste ich zuvor nicht!

  2. Habe im Internet gesucht und folgendes gefunden, dass aber nicht auf mich zutrifft(denke ich jetzt mal): "… weniger als 50 Arbeitstage, so ist man nicht Abgabepflichtig(bei weniger als 5-Arbeitstage/Woche). Ich habe genau 50 Tage gearbeitet -.-

  3. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass ich beim ausfüllen meines Vertrags und Formularen, ein Häkchen bei „Verzicht auf Rentenversicherung“ (oä) gesetzt habe, sodass (wie dort beschrieben) diese Abgaben mir ausgezahlt werden.(Punkt 3 ist mir erst nach dem Anruf und Besuch aufgefallen)

Kann ich diese Beträge ganz oder teilweise wieder ausgezahlt bekommen?
Haben die etwas falsch gemacht? Liege ich falsch?

Bitte um Hilfe :frowning:

Liebe Grüße aus Bayern

Hallo, wenn es sich um eine kurzfristige Beschäftigung gehandelt haben sollte, dann muss die Dauer (50 Arbeitstage iim Jahr von vorneherein vertraglich vereinbart worden sein. Wenn es sich um eine normale Beschäftigung gehandelt hat, dann bleibe immer noch die Möglichkeit dass die Krankenkasse eine Statusüberprüfung vornimmt, also ob das Erscheiniungsbild Student oder Arbeitnehmer vorherrscht.
Am besten du setzt dich mit deiner Kasse in Verbindung, die hat ja auch die ebntsprechenden Meldungen des Arbeitgebers vorliegen, und klärst das mit der ab. Solltest du weiter Student sein, dass erhälst nicht nur du deine Beiträge zurück sondern auch der Arbeitgeber seine.
Gruss
Czauderna

Hallo,

wenn eine 5-Tage-Woche galt, sind nicht die 50 Arbeitstage, sondern 2 Monate maßgebend (Geringfügigkeits-RL).
Für Studenten gelten aber -außer in der Rentenversicherung - Sonderregelungen.
Von wann bis wann war die Beschäftigung genau? Wöchentliche Arbeitszeit? Von wann bis wann waren Semesterferien?
Wann begann das Studium? Hatte der Arbeitgeber während der Beschäftigungszeit jeweils eine aktuelle Studienbescheinigung vorliegen?

Gruß
RHW

Hallo,

dem Arbeitgeber lag eine Bescheinigung vor. Die Ferienbeschäftigung fing am 26.7.2010 (Montag) an und endete am 30.9.2010 (Donnerstag). Es wurde, bis auf einen Samstag, ausschließlich nur von Montag bis Freitag gearbeitet.(Sprich immer Mo-Fr + 1mal Samstag). 35 Stunden pro Woche.

Wird die angewählte Option, auf die Rentenversicherung zu verzichten (= direkte Auszahlung) automatisch für nichtig erklärt, falls man länger als 2 Monate arbeitet?

Ein Ausschnitt aus dem Vertrag: „Wir bitten Sie[…]Antrag eines Studienplatzes vorzulegen, da diese Unterlagen als Nachweis für eine mögliche Befreiung von der Sozialversicherungspflicht notwendig sind.“

Hallo,

es fehlen leider noch Angaben (Studienbeginn, vorlesungsfreie Zeit).

Wenn das Studium vor dem 01.10.2010 begonnen hat, ergibt sich die Antwort hieraus:

[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_96…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_9694/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02 arbeitgeber steuerberater/03 publikationen/Gemeinsame Rundschreiben der SV/2004/2004 07 27__Anlagen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/2004_07_27_Anlagen)

Wenn das Studium erst zum 01.10.2010 begonnen wurde, dann ist es - entgegen der Frage - keine Beschäftigung als Student. Es liegt dann Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungzweigen vor. Eine Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht.

Die Frage in den Personalfragebögen nach dem Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bezieht sich imer nur auf 400-Euro-Jobs.

Gruß

RHW