Guten Tag,
ich habe derzeit einige Fragen zum Thema deutsche Sozialversicherungen, wenn man eine befristete Zeit im Ausland arbeitet.
Im Archiv habe ich mich schon umgeschaut, es sind mir aber noch die Punkte unklar geblieben. Daher möchte ich diese hier als Frage stellen.
Herzlichen Dank schon jetzt für Hilfe.
Beispielfall: ein Deutscher (Hauptwohnsitz bleibt weiterhin Deutschland, da er hier mit seiner Ehefrau wohnt) will befristet für 1-2 Jahre in Belgien arbeiten. Hierzu wird er höchst wahrscheinlich von seinem deutschen Arbeitgeber beurlaubt und für diese Zeit dann einen Vertrag mit dem belgischen Arbeitgeber abschließen (also keine Entsendung).
Wenn ich es richtig verstanden habe, würde er damit automatisch in Belgien sozialversicherungspflichtig, nicht mehr in Deutschland.
Durch das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Belgien scheinen die entsprechenden Zeiten in Belgien dabei aber in Deutschland angerechnet zu werden; ist dies korrekt?
Wären Beiträge zu belgischen Sozialversicherungen bei Rückkehr nach Deutschland hierher transferierbar?
Zu den drei Hautpunkten Arbeitslosen-/Renten-/Krankenversicherung:
Krankenversicherung:
Er ist von der gesetzlichen Krankenkasse befreit und privat krankenversichert.
Wenn er nun aus Belgien zurückkehrt, hätte er dann in Deutschland ja nicht mehr drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze verdient. Wäre er dann in Deutschland wieder bei der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig?
Zudem würden in der Zeit in Belgien wohl Beiträge automatisch an die dortige gesetzliche Versicherung abgeführt. Gibt es eine Möglichkeit, die private Versicherung auch für Belgien beizubehalten, ohne doppelt zu zahlen?
Arbeitslosenversicherung:
Wäre er, falls er bei Rückkehr nach Deutschland arbeitslos werden sollte, genauso weiter geschützt, als hätte er durchgehend in Deutschland gearbeitet? (Allerdings ist das Einkommen ja ein anderes und wurde zudem in Belgien gezahlt).
Rentenversicherung:
Er ist in Deutschland von der DRV befreit und zahlt in ein berufsständisches Versorgungswerk ein.
Er würde wohl zwangsweise in Belgien Lohanbzüge für die belgische Rentenversicherung in Kauf nehmen müssen.
In Deutschland könnte er dann den Beitrag an das Versorgungswerk auf den Mindestbeitrag reduzieren lassen.
Da in Belgien ja nur sehr kurz für die befristete Zeit Beiträge abgeführt werden und dann die Rückkehr nach Deutschland erfolgt: Gibt es eine Möglichkeit, diese Beiträge „mitzunehmen“ oder sich auszahlen zu lassen?
Nochmals herzlichen Dank für Hilfe zu diesen Fragen.
Beste Grüße
Der Wanderer