Stillgelegte versicherung

Moin auch,

Peterchen braucht ein neues Auto und findet auch ein geeignetes welches. Der Händler kauft sein altes Gefährt und meldet es ab. Peterchen holt sich von seiner Kfz-Versicherung eine Zulassungsnummer für das neue Fahrzeug und meldet es an. Ca. 4 Wochen später teilt seine Versicherung Peterchen mit, dass aufgrund der Abmeldung des Altfahrzeugs die Kfz-Versicherung stillgelegt wurde. Kein Wort vom neuen Fahrzeug. Peterchen meldet sich sofort per E-Mail bei der Versicherung, um diese auf den Fehler aufmerksam zu machen, schließlich soll ja jetzt die alte Police für das neue Fahrzeug gelten. Solange noch keine Antwort der Versicherung da ist: Ist Peterchen versichert?

fragende Grüße,

Ralph

Hallo,

hier ein deutliches jein.

Durch die Zulassung des neuen Fahrzeugs mit der eVB Nr. des Versicherers hat Peterchen auf jeden Fall Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden.

Für eine Kaskoversicherung sieht das anders aus. Grundsätzlich besteht in der Kasko erst Versicherungsschutz nachdem ein Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Viele Versicherer bieten eine „vorläufige Deckung“ nachdem sie informiert wurden, und bevor ein Versicherungsschein ausgestellt wurde.
Einige Versicherer gehen auch davon aus, dass das neue Fahrzeug wie das alte versichert wird, d.h., hatte das alte Vollkasko, besteht auch für das neue Vollkaskoschutz.

Grundsätzlich muss Peterchen seiner Versicherung aber schon mitteilen, dass er nun ein neues Auto hat und wie dies denn versichert werden soll. Die Mitarbeiter seiner Versicherung sind keine Hellseher. Die vom StVA übermittelten Daten sind auch nur bedingt hilfreich, da z.B.
nicht erkennbar ist, wie alt Peterchens Auto wohl ist.

Gruß
tycoon