Stud. Krankenversicherung

Hi,
fange im Oktober an zu studieren und wollte mich zu dieser Gelegenheit studentisch Krankenversichern. Da ich bisher pflichversichertwar, als Angestellter und ich nun die Möglichkeit habe bei dem Arbeitgeber mit einem 20 Stundenvertrag(pro Woche) weiterzuarbeiten, hat meine KV mir gesagt, dass ich mich nicht studentisch versichern kann, weil der Arbeitgeber der gleich bleibt, wenn ich eine andere Stelle annehmen wuerde ich mich aber stud. versichern koennte.
Hat jmd Ahnung ob das so stimmt und wenn ja, ob es eine Möglichkeit gibt, sich trotz des alten Arbeitgebers stud. zu versichern und vielleicht auch die KV zu wechseln ??

Vilen Dank schonmal
martin

Hallo !

Als pflichtversicherter Student darf man bis zu 20 Stunden wöchentlich arbeiten, bei welchem Arbeitgeber ist egal. Mehr als 20 Stunden darf man nur arbeiten, wenn diese Arbeits nachts oder am Wochenende ausgeübt wird.

Die Krankenkasse kannst Du frei wählen. Allerdings sind in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) die Beiträge festgeschrieben, d.h. überall gleich. Der Beitrag liegt momentan bei ca. 95 DM pro Monat (habe den Betrag leider nicht im Kopf). Darin ist allerdings die soziale Pflegeversicherung bereits enthalten.

Gruß,
Henning

Danke fuer die schnelle Antwort.
Ich hatte auch gedacht, dass es so ist, aber die Krankenkasse hat mir gesagt, wenn ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber weiterbeschaeftigt bin, auch weniger als 20 Std., bleibe ich Versicherungspflichtig und muss entsprechend meines Gehaltes Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung bezahlen, was echt ungerecht waere.

Vielen Dank
martin

Hallo,
deine Krankenkasse hat recht - wenn Du bisher als Arbeitnehmer
pflichtversichert warst, dann ändert die Aufnahme eine Studiums
nichts an Deinem Status solange Dein Beschäftogingsverhältnis
sich nicht ändert.
Eine neuer Arbeitsvertrag mit Deinem Arbeitgeber könnte
da schon entwas bewirken.

Gruss

Günter