Student/Einschreiben-Pflichtversicherung Frage

Hallo

ich habe ein ganz großes Problem was mich beschäftigt. Nach meiner Ausbildung wo ich Pflichtversichert war habe ich eine einjährige Schule besucht zum Erwerb der FHR. Ich war in dieser Zeit nur bis Februar dieses Jahres freiwillig versichert bei der Barmer. Leider konnte ich die Beiträge nicht mehr erbringen und mir wurde die Krankenversicherung gekündigt. Also bin ich jetzt seid Februar ohne Krankenversicherungen und die Barmer hängt mir im Nacken wegen der Beiträge. Diese werde ich jetzt in 3 Monatsraten zurückzahlen.

Mein Problem ist das ich ab dem 01.09.2006 studieren möchte und zur Einschreibung eine sogenante Dreifachbescheinigung brauche nach der Studenten-Krankenversicherung-Meldeverordnung.

Was muss ich tun? Habe Angst das mich die Krankenkasse nicht versichtert wieder und ich die Bescheinigungen nicht vorlegen kann. Bei einer anderen hat man ja auch keine Chance glaub ich wenn man gekündigt wurde?!

Hat jemand vielleicht einen Rat wie ich vorgehen muss?

Vielen Dank schonmal

ich habe ein ganz großes Problem was mich beschäftigt. Nach
meiner Ausbildung wo ich Pflichtversichert war habe ich eine
einjährige Schule besucht zum Erwerb der FHR. Ich war in
dieser Zeit nur bis Februar dieses Jahres freiwillig
versichert bei der Barmer. Leider konnte ich die Beiträge
nicht mehr erbringen und mir wurde die Krankenversicherung
gekündigt. Also bin ich jetzt seid Februar ohne
Krankenversicherungen und die Barmer hängt mir im Nacken wegen
der Beiträge. Diese werde ich jetzt in 3 Monatsraten
zurückzahlen.

Wieso - sag denen das Du kein Geld hast!

Mein Problem ist das ich ab dem 01.09.2006 studieren möchte
und zur Einschreibung eine sogenante Dreifachbescheinigung
brauche nach der
Studenten-Krankenversicherung-Meldeverordnung.

Also Pflichtversichert ?

Was muss ich tun? Habe Angst das mich die Krankenkasse nicht
versichtert wieder und ich die Bescheinigungen nicht vorlegen
kann. Bei einer anderen hat man ja auch keine Chance glaub ich
wenn man gekündigt wurde?!

Such Dir eine andere und lass prüfen ob Du als Pflichtmitglied wegen Studium aufgenommen wirst. Bist Du Pflichtversicherst muss Dich eine nehmen!

Hat jemand vielleicht einen Rat wie ich vorgehen muss?

Geh zu einer Kasse und sage Ihnen worum es geht. Die prüfen den Einzelfall und nehmen Dich bei Versicherungspflicht auf. Ist das Studium eins indem man nicht Pflichtversichert ist, sondern nur die Versicherung nachweisen muss, musst Du eine PKV abschließen!

Vielen Dank schonmal

Bitte gerne

Thorulf Müller

Hallo,
wenn Krankenversicherungspflicht als Student eintritt und der
Ausschluss aus der Barmer noch keine 18 Monate her istr, musst
Du wieder zu Beginn der Versicherungspflicht in die Barmer, es sei
denn, du lässt dich befreien und gehst in die Privatkasse.
Ob Du nach Ende der Versicherungspflicht ggf. auch als frewilliges
Mitglied in der Barmer bleiben kannst, hängst von der Barmer ab,
normalerweise aber nicht, da Du mal ausgeschlossen worden bist.
Diese Regelung soll aber demnächst gesetzlich geändert werden.
Übrigens, kann Dich die Barmer als Pflichmitglied nicht ablehnen,
also keine Angst, einfach dort melden.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

da habe ich jetzt aber doch ein paar Nacgfragen!

wenn Krankenversicherungspflicht als Student eintritt und der
Ausschluss aus der Barmer noch keine 18 Monate her istr, musst
Du wieder zu Beginn der Versicherungspflicht in die Barmer,

Ich dacht immer, dass man 18 Monate in einer Kasse sein muss um sich eine andere suchen zu dürfen. Und für freiwillige Mitglider galt dies m.E. nicht. Wo ist das, was Du hier sagst genau geregelt???

es
sei
denn, du lässt dich befreien und gehst in die Privatkasse.

Davon rate ich b - Thema Geld und Verfügbarkeit - das ist kein Klientel für die PKV!

Ob Du nach Ende der Versicherungspflicht ggf. auch als
frewilliges
Mitglied in der Barmer bleiben kannst, hängst von der Barmer
ab,
normalerweise aber nicht, da Du mal ausgeschlossen worden
bist.

Was gegen die Barmer, sondern für ine andere spricht. Ist das wirklich lebenslang??? Wenn er über eine Pflicht wieder reinkommt, dann müsste er eine Chance haben, wenn er die Voraussetzungen für die Weiterversicherung erfüllt. Günter, ich glaube Dir, hätte aber gerne die Rechtsgrundlage. Das ist ja noch schlimmer, als ich jemals befürchtet habe!

Diese Regelung soll aber demnächst gesetzlich geändert werden.
Übrigens, kann Dich die Barmer als Pflichmitglied nicht
ablehnen,
also keine Angst, einfach dort melden.

Danke Thorulf

Hallo Günter,

wenn Krankenversicherungspflicht als Student eintritt und der
Ausschluss aus der Barmer noch keine 18 Monate her istr, musst
Du wieder zu Beginn der Versicherungspflicht in die Barmer,

Ich dacht immer, dass man 18 Monate in einer Kasse sein muss
um sich eine andere suchen zu dürfen. Und für freiwillige
Mitglider galt dies m.E. nicht. Wo ist das, was Du hier sagst
genau geregelt???

Hier ist es so, dass die Mitgliedschaft nicht durch eine ordentliche
Kündigung endete, sondern durch Ausschluss. Deshlab kann er einer
anderen Kasse als der Barmer keine Kündigungsbestätigung vorlegen.
Nur aus diesem Grunde muss er wieder in die Barmer.
Bei der Bindefrist und überhaupt beim Wechsel innerhalb der GKV wird
kein Unterschied zwischen Pflicht- und Freiwillig-Versicherten gemacht.

Was gegen die Barmer, sondern für ine andere spricht. Ist das
wirklich lebenslang??? Wenn er über eine Pflicht wieder
reinkommt, dann müsste er eine Chance haben, wenn er die
Voraussetzungen für die Weiterversicherung erfüllt. Günter,
ich glaube Dir, hätte aber gerne die Rechtsgrundlage. Das ist
ja noch schlimmer, als ich jemals befürchtet habe!

Da melde ich mich nochmals dazu.

Diese Regelung soll aber demnächst gesetzlich geändert werden.
Übrigens, kann Dich die Barmer als Pflichmitglied nicht
ablehnen,
also keine Angst, einfach dort melden.

Danke Thorulf

bitte
Günter

Hallo Thorulf,
zum Thema - Ausschluss und keine Möglichkeit der freiwilligen
Mitgliedschaft - siehe § 191 Satz 1 Nr. 3 SGB V.
Gruss
Günter

Hallo und danke schonmal für die vielen Antworten.

ich blicke da gerade nicht so Recht durch. Also es ist so das ich bei meinem Studium pflichtversichert sein muss. Mich kann die Barmer also nicht ablehnen und mir keine Bescheinigung aushändigen?

Nach dem Studium liegt es aber an der Barmer selbst ob sie mich weiter versichern wenn ich nicht sofort einen Job habe?

Habe ich das Richtig verstanden?

Grüße

Hallo,
ja, genau so ist es richtig.
Gruss
Czauderna

Alter
Hi Sven23

Ist die 23 in deinem Username dein alter? Denn wenn du noch keine 26 Jahre alt bist, dann setzt du dich mit den Krankenkassen deiner Eltern in verbindung. Dort wirst dann Familienversichert sein (GKV)und es spielt keine Rolle wie lang du vorher anderswo warst.

Michael

Hallo,
wenn er einen Anspruch auf Familienversicherung gehabt hätte, dann
wäre er vorher nicht freiwillig versichert gewesen - oder ???
Gruss
Czauderna

wenn er einen Anspruch auf Familienversicherung gehabt hätte,
dann
wäre er vorher nicht freiwillig versichert gewesen - oder ???

Hallo Günter,

ganz recht und außerdem geht die Familienversicherung meines Wissens nur bis zum 25. Lebensjahr (höchstens noch Verlängerung um Zivi/Wehrdienst).

Viele Grüße
Florian

hehe, nein ich bin 26 Jahre alt :smile:

hehe, nein ich bin 26 Jahre alt :smile:

Dann hat sich das erledigt, denn es wär nicht der erste Fall wo jemand freiwillig versichert ist obwohl es nötig wäre!

Michael