[SV] Krankengeld erst ab dem 44. Tag?

Hi!

Ich habe gerade von einer Krankenkasse (nicht unbedingt die meines Vertrauens) folgenden Fall geschildert bekommen:

Eine Person ist im Oktober ein paar Tage arbeitsunfähi erkrankt, dann den gesamten Dezember mit der gleichen Krankheit - insgesamt 42 Tage.

Nach dem vergeblichen Versuch, die Arbeit im Januar aufzunehmen, wird der Person ab dem 08.01. erneut die Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung bescheinigt.
Sie ist also mit dem 08.01. den 43. Tag krank, erhält also auch ab dem 08.01. keine Entgeltfortzahlung mehr.

Laut Aussage der Kasse bekommt sie für den 43. Tag aber auch kein Krankengeld.

Kann das richtig sein?!

VG
Guido

Hallo Guido,

der Anspruch auf Krankengeld entsteht mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung (Ausnahme Krankenhausaufenthalt oder Arbeitsunfall).
Wenn in diesem Fall der Arzt am 08.01. die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, beginnt der Krankengeldanspruch am 09.01.2009.
Gruß
Günter

Puh - vielen Dank
Hallo Günter,

auch, wenn ich das schreiend ungerecht den Leuten gegenüber finde, welche erst gar ekinen Arbeitsversuch starten - hast Du die Quelle dafür?

Ich glaube Dir natürlich, nur wäre es super, wenn ich eine Quelle parat hätte…

VG
Guido

SGB V, § 46 Abs. 2
Danke - bin schon selbst fündig geworden!