Hallo,
person X hat eine Private Krankentagegeldversicherung die seit einem jahr auch zahlt, da x seit einem Arbeitsunfall AU ist.
derzeitiger stand: X soll eine Arbeitserprobung von 4 wochen machen, Koorperations betrieb wird durch BG Klinik gesucht. Aber so wie es aussieht wird X wohl eine Umschulung machen müßen. ist zumindest die aussage der BG Ärzte . Denn X kann zwar noch LKW fahren aber höchstens 4 std. dann müßte er pause machen und be und entladetätigkeiten gehen auf grund der verletzungen gar nicht mehr.
Die private hatte ein eigenes Gutachten in auftrag gegeben. Der arzt der begutachtet hat, war der selben meinung wie die Bg Ärzte. Jetzt soll aber in dem Gutachten stehen , das x noch leichte tätigkeiten ausüben könnte und deswegen die Krankentagegeld zahlung eingestellt wurde.
X ist aber immer noch AU geschrieben. Man schliesst doch solche versicherungen ab, um bei Lohnausfall aufzustocken,wenn man krank ist.
Und jetzt wird einfach eingestellt, wo ist da der sinn solch einer versicherung???
X bezieht immer noch Verletzengeld welches aufegstockt wurde, und jetzt mit einmal nicht mehr. X ist aber noch nicht Arbeitsfähig.
Kann X was gegen die einstellung der Zahlung was rechtlich machen???
MFG