Trotz AU stellt private Krankentagegeldv. zahl. ei

Hallo,

person X hat eine Private Krankentagegeldversicherung die seit einem jahr auch zahlt, da x seit einem Arbeitsunfall AU ist.
derzeitiger stand: X soll eine Arbeitserprobung von 4 wochen machen, Koorperations betrieb wird durch BG Klinik gesucht. Aber so wie es aussieht wird X wohl eine Umschulung machen müßen. ist zumindest die aussage der BG Ärzte . Denn X kann zwar noch LKW fahren aber höchstens 4 std. dann müßte er pause machen und be und entladetätigkeiten gehen auf grund der verletzungen gar nicht mehr.
Die private hatte ein eigenes Gutachten in auftrag gegeben. Der arzt der begutachtet hat, war der selben meinung wie die Bg Ärzte. Jetzt soll aber in dem Gutachten stehen , das x noch leichte tätigkeiten ausüben könnte und deswegen die Krankentagegeld zahlung eingestellt wurde.
X ist aber immer noch AU geschrieben. Man schliesst doch solche versicherungen ab, um bei Lohnausfall aufzustocken,wenn man krank ist.
Und jetzt wird einfach eingestellt, wo ist da der sinn solch einer versicherung???
X bezieht immer noch Verletzengeld welches aufegstockt wurde, und jetzt mit einmal nicht mehr. X ist aber noch nicht Arbeitsfähig.

Kann X was gegen die einstellung der Zahlung was rechtlich machen???

MFG

Alle Ärzte haben die Meinung gehabt, dass leichte Tätigkeiten bzw. bis 4 Std. möglich sind. Damit ist bedingungsgemäß die Leistungspflicht des KT entfallen (wenn da keine Besonderheiten vereinbart sind).

Auch gibt es in der Regel keine Leistungen bei Reha-Massnahmen. Scheint soweit erstmal korrekt zu sein.

Hat X eine BU-Versicherung ? Denn die PKV könnte alternativ auf den Gedanken kommen, dass X BU ist.

Viel Glück

Barmer

nur wenige zahlen bei Teil-AU …
Hallo Patrick,

der „Sinn“ besteht u.a. darin, dass Person X bereits ein Jahr Krankentagegeld (KT) erhalten hat. Dazu kommt, dass er parallel das KT vom Krankenversicherer und das Verletztengeld von der BG bezogen hat.

Bis auf wenige Ausnahmen leisten KT-Versicherer nur bei 100% Arbeitsunfähigkeit. Wiedereingliederung, Erprobung und Teilarbeitsfähigket bis 4 Stunden täglich sind keine 100%ige AU. Das ist kein „Herausreden“ sondern die Anwendung der Vertragsbedingungen, die leider fast niemand jemals liest.

Das sollte man jedoch besser tun, aber bitte vor dem Vertragsabschluß. Es gibt mehrere Versicherer, die nach längerer AU auch bei Teil-AU und sogar Reha weiter das KT leisten.

X hat hoffentlich in gesunden Tagen eine BU-Versicherung mit guten Vertragsbedingungen abgeschlossen. Die wird er jetzt brauchen.

Und noch ein Tipp: Bei BU „endet“ i.d.R. die KT-Versicherung. Der KT-Tarif sollte rechtzeitig auf Anwartschaft umgestellt werden. Ansonsten freut sicher nur der Versicherer, den „teuren“ Versicherten in der KT loszuwerden.

Bei späterer Aufnahme einer neuen Tätigkeit kann der Kt-Tarif so wieder aktiviert werden.

Viele Grüße
oscar.

Wie kann X denn an Kopien von dem Gutachten kommen???
Die Versicherung behauptet sie dürfte nichtaushändigen und hat kopien an die BG reha Klinik geschickt. Die sagt, das sie keine Kopien aushändigen darf,das dürfte nur der der die Gutachten in auftrag gegeben hat…

wie sieht das aus?? wie kann man die Gutachten bekommen als kopie??

MFG

Hallo Patrick,

allgemein ist die Rechtslage so, dass Patienten nach mehreren Rechtsnormen (u.a. Bundesdatenschutzgesetz) einen Auskunftsanspruch haben, auch über die med. Gutachten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, z.B. wenn der Patient vor traumatisierenden Informationen geschützt werden soll. Dann kann jedoch immer noch ein beauftragter Anwalt die Akte einsehen.

Viele Grüße
oscar.