Umfasst Wohngebäudevers.die Gebäudebrandvers

Liebe/-r Experte/-in,
wenn man in Bayern für sein Haus eine „Wohngebäudeversicherung“ abgeschlossen hat, die Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm …
abdeckt, ist dann noch die Pflichtversicherung (in Bayern) „Gebäudebrandversicherung“ notwendig?

Hallo.

Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Saarbrücken (Saarland), würde ich zwar gerne helfen, kann aber leider keine Auskunft darüber geben ob es in Bayern noch die Monopolversicherung gibt.

Im Saarland wurde die schon seit längerem abgeschafft.

Viele Grüße aus Saarbrücken
Claude Burgard
unabhängiger Vermittler von Versicherungen und Baukrediten
Gepr. Fachwirt Versicherungen/Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-saarland.de

Die Wohngebäudeversicherung umfasst im Minimum die Feuerversicherung und löst damit die alte Pflichtversicherung ab. Diese ist nicht mehr notwendig. Achtung: Bei der Wohngebäudeversicherung darauf achten, dass die Deckungssumme stimmt.

Ich würde vermuten, nein. Vorsichtshalber sollte aber ein im bayerischen Ausland tätiger Vers.-Vermittler befragt werden.
Obersinnvollerweise vllt. derjenige, bei dem die in Rede stehende „Wohngebäudeversicherung“ abgeschl. wurde.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

nein, ich glaube nicht. Versicherungsmonopol gibt’s meines Wissens in Bayern nicht mehr

nein, die ist dann nicht mehr nötig. früher war das nur bei der bay. versicherungskammer möglich. seit 1995 ist der markt geöffnet und man kann das überall abschließen

In Bayern gibt es ein Pflicht für Feuerversicherung.

Alles Andere ist freiwillig

und Träger der Pflichtversicherung ist die Bayerische Versicherungskammer

Nein!

In Bayern ist meines Wissens keine Versicherung mehr für ein Einfamilienhaus vorgeschrieben. Es gibt Ausnahmen, zB ein Mehrparteienhaus, Häuser mit anderen Nutzungen, etc.

Die Monopolstellung des Landes für die Feuerversicherung (zB Bayern: Bayerische Versicherungskammer) ist 1994 weggefallen

Eine Versicherunsgpflicht besteht nur noch bezüglich einer Haftpflicht fürs Auto. Natürlich verlangen finanzierende Banken eine Gebäudeversicherung. Können aber die Einhaltung sprich Bezahlung der Beiträge schlecht kontrollieren da eine gesetzliche Pflicht eben nicht mehr besteht.

Hallo,
es gibt keine Pflichtversicherung (mehr) und auch kein Brandversicherungsmonopol (mehr). Wenn schon eine Wohngebäudeversicherung inkl. Brand abgeschlossen wurde, war man gerade nicht besonders gut beraten, da man nun doppelt versichert ist.
Um die Frage zu beantworten: Nein, einmal das Gebäude gegen Feuer zu versichern ist ausreichend. Zweimal das Gebäude gegen Feuer zu versichern ist einmal zu viel.

Viele Grüße
Andreas

Die Monopolversicherung (Versicherungspflicht) wurde 1994 in Banden-Württemberg und Bayern laut EU-Recht abgeschafft.
Seither kannst du dein Haus bei jeder Gesellschaft versichern, die das anbietet.
Eine Pflicht zur Versicherung gibt es nicht mehr.
Viele Grüße
Julius Jordan

Nein, die Gebäudebrandversicherung stellt nämlich nichts anderes dar, als eine Wohngebäudeversicherung mit den versicherten Gefahren Feuer (Brand) und Blitzschlag. Es wäre also eine doppelte Versicherung, die nicht zulässig ist.

Liebe® Fragesteller(in), bei solch einer Frage kann man sich die Antwort selbst geben. Ihre Frage lautet, auf eine schlichte Formel gebracht: „Muß ich etwas versichern was schon versichert ist?“ „Muß ich etwas essen wenn ich schon satt bin?“ Muß ich einen Strafzettel bezahlen den ich schon bezahlt habe?" Außerdem gibt es keine Pflichtversicherung für Gebäude mehr.

Hallo,
Die Wohngebäudeversicherung besteht aus mehreren Teilkomponenten, die auch einzeln, voneinander unabhängig abgeschlossen werden können. Sie benötigen in Bayern in jedem Fall die Feuerversicherung. Eine Sturmschaden- oder Leitungswasserversicherung ist nicht vorgeschrieben, auf jeden Fall aber ratsam.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Nein, aber sie ist zu empfehlen, da sie im Bündel mit den anderen GEfahren kaum ins Geld fällt.

Hallo wwwrentner,

wenn man in seiner Wohngebäudeversicherung die Standartgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel)versichert hat ist auch gleichzeitig die in manchen Bundesländern geforderte Brandversicherung abgedeckt.
Man kann maximal noch freiwillig die Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck) über einen separaten Baustein versichern.

Viele Grüße

Hallo

meines Wissens besteht keine Pflicht mehr. Sinnvoll ist der Schutz allemal außer man kann sein Haus oder Wohnung aus der Portokasse wieder bezahlen.

Gruss Mario