Unfall - Komplikationen Schadensabwicklung

Liebe/-r Experte/-in,

danke, dass Sie sich Zeit nehmen, mein Anliegen zu bearbeiten.

Zum Sachverhalt: Ich hatte an Weihnachten einen Autounfall mit meinem vollkaskoversicherten Auto. Dieser Unfall wurde nach Zeugenauffassung und dem Unfallbericht der Polizei durch einen Schweizer verursacht. Mein Auto hat einen Totalschaden.

Auf Anraten meines Anwaltes habe ich bereits kurz nach dem Unfall ein Schadensgutachten machen lassen. Es ergab sich ein Totalschaden. Der Gutachter hat für das Gutachten ca. 950,- in Rechnung gestellt. Mein Anwalt hat der gegnerischen Versicherung eine Forderung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des KFZ abzüglich des Restwertes zuzüglich der Kosten für das Gutachten geschickt.

Nun ist einige Zeit vergangen. Das Einzige, was sich bisher getan hat, ist, dass die Versicherung des Schweizers meinem Anwalt einen Brief schrieb, in welchem es hieß, dass der Versicherte eine Haftung bestreitet und die Versicherung nun den polizeilichen Unfallbericht anfordert.

Mein Anwalt erledigt dies nun. Er sagt, es sei nicht ungewöhnlich, dass die Versicherung ersteinmal die Haftung bestreitet.

Heute flatterte mir eine Zahlungserinnerung für die Begleichung des Gutachtens in Haus.

Nun meine Fragen:

  1. Muss ich das Gutachten nun bezahlen, d.h. in Vorleistung treten? Für mich sind 950,- € nicht so einfach leistbar. Oder gibt es eine andere Möglichkeit, wie ich den Gutachter vertröste?

  2. Falls die Versicherung des Gegners nun endgültig eine Haftung ablehnen sollte, wird meine Vollkasko-Versicherung für den Schaden an meinem Auto aufkommen? Ich hatte den Unfall meiner Vollkaskoversicherung damals auch gemeldet gehabt - wollte jedoch natürlich die Haftpflichtversicherung des Gegners in Anspruch nehmen.

  3. Ist es wirklich nicht ungewöhnlich, dass die gegnerische Versicherung „erst einmal und einfach mal standardmäßig“ die Haftung bestreitet? Eigentlich war die Sachlage meines Erachtens eindeutig.

Ich danke Ihnen schon vorab vielmals für Ihre Antwort. Sollten noch Unklarheiten bestehen, fragen Sie mich einfach!

Beste Grüße

dieantje

Hallo,

zu Frage 1. Ja, theoretisch musst du das Gutachten erstmal bezahlen, schließlich hast du den Sachverständigen auch beauftragt. Normalerweise unterschreibt man dem Gutachter eine Abtretung, damit er die Forderung direkt bei der Versicherung stellen kann. Hast du das schon gemacht? Dann versuch ihn damit zu vertrösten und sag ihm das er die Rechnung zum dem Schweizer Versicherungsunternehmen schicken soll. Dann vergehen erst auch mal ein paar Tage.

  1. Ja deine Vollkasko wird für deinen Schaden abzüglich deiner Selbstbeteiligung aufkommen. An deiner Stelle hätte ich unter Vorbehalt mir das sowie so schon von meiner Vollkaskoversicherung bezahlen lassen, dann hättest du schon mal das Geld für deinen Totalschaden. Zumin. machen wir das bei der Versicherung bei der ich arbeite so. Ich (also die Versicherung) hätte dir den schaden bezahlt und hätte dann Regress bei der Schweizer Versicherung genommen. Für dich ist ein minus in der Kasse ja viel bedeutender als für ein Versicherungsunternehmen, die können schon mal länger auf ihr Geld warten. Also mein Tipp ruf bei deinem Vertreter an und frag ihn ob der Schaden vorsorglich erstmal über die Vollkasko bezahlt werden kann, denn wenn die Schweizer Versicherung zahlt, bekommt es deine Vollkaskoversicherung alles wieder und du wirst nicht hoch gestuft. Das geht.

  2. Also 99% der Schadenfälle sind klar und eindeutig. Daher stimmt es nicht das es Standard ist erstmal die Haftung zu bestreiten. Aber der Mensch merkt sich immer nun mal das negative besser als das positive, daher haben Versicherungen diesen Ruf. Richtig ist aber das wenn du dich bei mir gemeldet hättest und gesagt hättest das und das ist passiert, hätte ich natürlich auch diese Schilderung von unserem Versicherungsnehmer angefordert und wenn er was anderes dazu sagt, muss ich unserem Versicherungsnehmer genau so glauben wie dem der Geschädigt wurde. Und dann heißt es ermitteln. Was ist denn aus deiner Meinung nach passiert, dann kann ich dir vielleicht genauer sagen wir vielleicht die Haftung nachher ausgeht? Wurde die Polizei gerufen? Hast du eine Unfallmitteilung von denen bekommen? Wenn ja wer steht an erster Stelle? Und wurde oben Rechts ein Kreuz gesetzt bei Ermittlungsakte wird gefertig da …??? Wenn ich das weiß dann kann ich dir genauer sagen was die Schweizer Versicherung nun noch macht oder worauf die warten.

Entschuldigung, sehe ich das richtig: Sie beuftragen einen Anwalt mit der Schadenabwicklung, der dafür einige 100 EUR kassieren wird, und fragen hier bei www noch zusätzich nach…!!!

Viele Grüße, M