Unfall- und Berufsunfähigkeitsv. brauch ich beide?

Ist Berufsunfähigkeit nicht eigentlich mit einer Unfallversicherung abgedeckt?

Oder braucht man beides?

gruss, m

Hallo Matthias,

nur, wenn die Berufsunfähhigkeit durch einen Unfall erzeugt wird. Die meißten Berufsunfähigkeiten entstehen jedoch durch Krankheiten (nein, nicht nur Krebs und co, sondern auch Kreuz- und Hüftprobleme). In diesen Fällen zahlt die Unfallversicherung nichts.

In den Fällen, wo sie zahlt, gibt’s meißtens einen Einmalbetrag, der sich am Anfang recht groß anhört, aber dann doch recht schnell aufgebraucht ist. Wenn sie wie bei BU-Versicherung mtl. zahlen soll, ist sie auch nicht allzuviel billiger als eine BU.

Grüsse

Sven

hallo, Matthias

Sven hat recht mit seiner Klassifizierung!
Nur mit den Preisen und den Möglichkeiten stimmt´s nicht so ganz: eine Unfall (kann wie gesagt keine BUR ersetzen) sollte so hoch wie möglich abgeschlossen werden. Beispiel: Wenn Du sagst, dass Du ca. 2.500,- DM bei Vollinválidität brauchst, so multipliziere den Betrag mit 200 (Durchschnittliche Verzinsung eines Kapitals von 6% p.a.), also 500.000,- DM. Diese Summe erhältst Du von der Versicherung, wenn du das erste Jahr überlebt hast. Also eine Übergangsleistung dazu. Etwas Todesfall, damit Du einigermaßen anständig unter die Erde gebracht werden kannst (falls es Dich erwischt hat), Kosmetische OP., Kurkostenhilfe, usw… Das alles zusammengerührt ergibt einen Beitrag von 144,- DM im Jahr, also 12,- DM im Monat. Wie ich finde, ein verkraftbarer Beitrag!

Wie gesagt, die BUR ersetzt die Unfall nicht! Allerdings sagt die offizielle Statistik der Rentenversicherung in Berlin aus: 6% verden BU und 94 % werden EU (Erwerbsunfähig). also reicht es evtl. eine EUR abzuschließen und die ist echt günstig!

Grüße
Raimund

Berufsunfähigkeitsvers. deckt doch alles ab, oder?
Hallo,

wozu brauche ich denn eine Unfallversicherung, wenn ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe?
1.) Wenn ich berufs- oder erwerbsunfähig aufgrund eines Unfalls in meiner Freizeit werde, dann zahlt doch die Berufsunfähigkeitsvers. eine Rente!
2.) Wenn ich aufgrund eines Unfalls keine Berufsfähigkeitseinbussen habe, brauche ich auch keine Zahlungen.
ALSO: Wozu beide Versicherungen???

MfG
Werner

richtig!
Nur gibts Argumente auch für eine Unfallversicherung. Hier nur eineige wenige, die mir gerade einfallen: die Unfall ist um eíniges billiger, als eine BUR (wenn man weiß, welche!)
Die BUR darf ich nur bis zu 60% des Nettoeinkommens abschließen, das kann in einigen Fällen zu wenig sein!
Die Unfall kann ich, wenn ich will fast unbegrenzt abschließen. Z.B. um mein verschuldetes Haus im Vollinvaliditätsfall sofort zu entschulden.

Es gibt mit Sicherheit noch einige Argumente mehr. In der vorrausgehenden Antwort von mir steht auch eine off. Statistik… die eine Beachtung wert ist. Außerdem haben fast alle BUR einen Haken: wenn die Tagegeldversicherung aufhört zu zahlen (in dem Augenblick, wenn der Arzt das Wort BU schreibt) sollte eigentlich die BUR einsetzen… macht sie meist aber nicht! Erst wird geprüft, ob die 50% erreicht sind. Das kann bis zu einem halben jahr dauern! Die CONDOR ist eine der ganz wenigen BUR, die eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist! Sie zahlt schon nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit1 Da muss man noch nicht BU sein!

Zu den 50%: nur wer mehr als 50% BU ist, bekommt auch Rente. Bei weniger, nur wenn es extra ausgemacht ist! (z.B. 25% - 75%)

Du siehst, so pauschal kann man die einzelnen Versicherungssparten nicht beurteilen!

Grüße
Raimund

Hallo Matthias,

ob man beide Versicherungen braucht hängt natürlich auch ein wenig von den persönlichen Verhältnissen ab, welche sich in einem Gespräch klären lassen.

Wie bereits ausgeführt, tritt die Häufigkeit der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht durch Unfall, sondern durch Krankheit ein. Im Krankheitsfall zahlt die Unfallversicherung in der Regel nicht, wobei es auch hier wieder auf dem Markt einige Versicherer gibt, die auch - natürlich gegen einen entsprechenden Prämienaufschlag - dieses Risiko mit abdecken.

Bei der BU-Versicherung sind vor allen Dingen die Bedingungen entscheidend. Ohne diese gelesen zu haben, wirst Du wohl auch hier im Forum nicht die optimale Auskunft bekommen.

Dazu ein kurzes Beispiel.

Versicherer A: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person voraussichtlich länger als 6 Monate ausserstande ist, seinen Beruf auszuüben.

Versicherer B: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person mehr als 6 Monate seinen Beruf nicht ausüben konnte.

Du siehst, es sind nur ein paar ganz wenige Worte, die aber bereits einen entscheidenden Faktor ausmachen.

Bei Versicherer A würdes Du bereits dann Deine versicherte Rente beziehen, wenn Dir ein Arzt bescheinigt, dass Du voraussichtlich 6 Monate oder länger krankgeschrieben sein wirst. Bei Versicherer B hingegen, muß der Zeitraum von 6 Monaten erst einmal erreicht sein.

Weitere Ausführungen würden hier den Rahmen sprengen.

In diesem Sinne, ein schönes Wochenende

Norbert

hallo, Norbert,
vollkommen richtig… bis auf eine kleine Verbesserung:

bei allen (!) Versicherern muss erst eine Bedrufsunfähigkeits von mehr (!) als 50% (bei der staatlichen BU: 51%) vom Arzt bestätigt werden… mit einer einzigen Ausnahme: die CONDOR. dieser Versicherung genügt der gelbe Arbeitsunfähigkeitszettel des Arzts, um zu leisten. Und zwar rückwirkend vom ersten Tag an!
Im Prinzip ist es also schon keine BUR mehr, sondern eine AUR! Das wäre aber noch kein Grund für mich, diese Gesellschaft zu bevorzugen. auch die sonstigen Bedingungen sind absolut an der Spitze (offizieller Beginn des Tarifes: 1.10.00). Finanztest hat mal wieder versucht, einen Test der BUR zu machen. Die Betohnung liegt auf versucht. Der Test ging wie alle diese Tests voll daneben. Bei diesem Test könnte man auf die Idee kommen, dass sie kräftig geschmiert werden! Wie sagte mal ein Vertrer dieses Vergleichsprogrammes (als er es mir anbot): „was kann das Programm dafür, wenn es falsch angewandt wird!“
Aber um nocheinmal auf das Thema zu kommen: eine Unfallversicherung hat schon seinen Sinn: eine BU zahlt keinen Pfennig, wenn der Arzt nur (ich ünberziehe jetzt ganz bewusst) 49% BU feststellt. Die Unfall zahlt im vereinbartem Umfang. Vorsicht vor dem Wort vereinbart. es kann vielerlei Bedeutung haben: nur Summe: dann gestaffelt nach der Gliedertaxe; U-Rente: dann kann es schon ab 25% eine Rente geben!
Aber in einem sind wir 100% einig: das bessere ist eine BUR! Und die bitte hoch genug, jedoch nicht mehr, als 60% des Nettoeinkommens. Die Versicherung nimmt auch höhere Summen an… zahlt aber nur bis 60%!
Grüße
Brendle

bin ich soweit mit einverstanden.

Allerdings, hier als Beispiel der Herzinfarkt, liegt auch eine vorübergehende Berufsunfähigkeit vor.
Bescheinigt mir ein Arzt, dass es voraussichtlich länger als 6 Monate dauern wird bis ich wieder arbeiten kann, gibt es Gesellschaften, die mir bereits dann meine versicherte Rente zahlen. Selbst wenn ich - was in einem solchen Fall wohl höchst selten geschieht - nach 4 oder 5 Monaten wieder arbeiten gehe, brauche ich bezogene Leistung nicht zurückzahlen.
Daher mein Hinweis, dass die Bedingungen vor Abschluß einer solchen Versicherung unbedingt genauestens studiert werden sollten.
Den von Dir angesprochenen Vergleich kenne ich im Moment nicht, weiß aber, dass auch in der neuesten Ausgabe von Impulse ein Bericht über Berufsunfähigkeit stehen soll, welcher ebenfalls viele Unwahrheiten enthält.

Ein schönes Wochenende

Norbert

genau: eine billige BUR muss nicht unbedingt preiswert sein! Im Gegenteil: sie kann im Leistungsfasll die teuerste werden!
Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was bessres bietet!
(wofür der Satz alles passt!)
auch schönes wochenende!
Grüße
raimund

Unterschied EU und BU?
Hi Raimund

Danke für deine Antwort! Nochmal eine Verständnisfrage: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Erwerbsunfähig und Berufsunfähig?

Danke & Gruß, Matthias

Hallo, Matthias,

möchtest Du die Beschreibung, die bis zum 31.12.2000 gilt? Oder doch lieber die neue?
Die alte war:
mehr als 51 % nicht mehr fähig, seinen Beruf auszuführen = BU (bei den Versicherern 50%, bzw. je nach Vereinbarung ab 25 % (wie Berufsgenossenschaft)).
keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen könnend = EU

Die neue:
http://www.bma.de/de/aktuell/thema/konzept.htm

also keine BU mehr! (Sch… linke Politiker! Na, wenigstens mache ich damit mehr Umsatz!)
Grüße
Raimund