Unverschuldet keine Krankenversicherung mehr !

Hallo !

Ich bin Frührentner und habe durch einen Fehler eines Rechtsanwaltes keine Krankenversicherung mehr. Ich bin aus der Pflichtversicherung gefallen, weil dieser eine „Weiterversicherung“ nicht beantragt hat. Dieser Rechtsanwalt war als ein sog. „Betreuer für Wirtschaftsangelegenheiten“ eingesetzt und kann auch nicht haftbar gemacht werden …

Solange meine Frau keine volle Arbeitsstelle hat oder arbeitslos ist, hilft mir das Sozialamt. Sollte meine Frau aber wieder Arbeit finden, müssen wir alle anfallenden medizinischen Kosten selber tragen. Es KANN auf gesonderten Antrag, Kosten die über dem Satz liegen, übernehmen.

Niemand will mir hier richtig helfen und die, die vielleicht helfen wollen, können es nicht. Das ist kein Zustand für einen Menschen der mindestens 2 lebensgefährliche Krankheiten hatte. Ich brauche regelmäßig Medikamente und muß zum Arzt zur Untersuchung.

Wer kann helfen ? Bin für jeden Ratschlag, Tip oder Hinweis dankbar.
Für weitere Fragen hierzu stehe ich gerne zur Verfügung und möchte in diesem Zusammenhang auch auf folgende Homepage verweisen:

http://www.keine-krankenversicherung.de.vu

Vielen Dank für das Interesse
Ralf-Axel Krause

Hallo Ralf-Axel,

da ein Beratungsfehler vorliegt müßte doch die Haftpflicht des Anwaltes den Schaden übernehmen?? Wie stellt sich das Sozialamt den zu dem Fall, haben die eventuell die Haftung des RA geprüft??

Weiterhin bist du, wenn deine Frau wieder arbeitet, Familienversichert.

Inwieweit du die Krankenkosten die bißher angelaufen sind dem Sozi zurückerstatten mußt kann ich dir leider nicht sagen.

Alternativ wäre diese Frage auch im Bereich RECHT einzustellen. Vielleicht liest ein MOD diesen Artikel und veranlaßt entsprechendes.

Gruß
Martin

Hallo Martin,

vielen Dank für Dein Interesse !

Hallo Ralf-Axel,

da ein Beratungsfehler vorliegt müßte doch die Haftpflicht des
Anwaltes den Schaden übernehmen?? Wie stellt sich das
Sozialamt den zu dem Fall, haben die eventuell die Haftung des
RA geprüft??

1 ) Ich muß meinem Anwalt / Betreuer einen Vorsatz nachweisen können, sagen jedenfalls die anderen Juristen.

2 ) Solange es nicht bewiesen ist, dass die Schuld an einen Dritten zuzuweisen ist, reagieren die nicht. Ich habe denen das auch schon mehrfach erläutert, aber entweder wollten die nicht zuhören oder, das ist tatsächlich egal.

Weiterhin bist du, wenn deine Frau wieder arbeitet,
Familienversichert.

Nein, dafür ist meine Rente zu hoch ! Ich dürfte dafür nicht mehr als 325,- EUR bekommen.

Inwieweit du die Krankenkosten die bißher angelaufen sind dem
Sozi zurückerstatten mußt kann ich dir leider nicht sagen.

Erinnere mich bitte nicht daran, … Aber so wie es aussieht wohl ein Glück nicht !

Alternativ wäre diese Frage auch im Bereich RECHT
einzustellen. Vielleicht liest ein MOD diesen Artikel und
veranlaßt entsprechendes.

Habe ich mir auch schon überlegt, aber natürlich erst nachdem ich sie hier platziert habe :smile: Werde ich aber heute noch erledigen !

Gruß
Martin

Gruß
Axel

http://www.keine-krankenversicherung.de.vu

1 ) Ich muß meinem Anwalt / Betreuer einen Vorsatz nachweisen
können, sagen jedenfalls die anderen Juristen.

Wenn der Gtegenstand des Betreuungsvertrages die ordentliche Abwicklung ist??? Irgendwie begreif ich das nicht?? Vielleicht wissen die Juristen was. Ich weiß nix*g*

2 ) Solange es nicht bewiesen ist, dass die Schuld an einen
Dritten zuzuweisen ist, reagieren die nicht. Ich habe denen
das auch schon mehrfach erläutert, aber entweder wollten die
nicht zuhören oder, das ist tatsächlich egal.

Kann ich mir nicht vorstellen. Es muß einen Grund geben.

Weiterhin bist du, wenn deine Frau wieder arbeitet,
Familienversichert.

Nein, dafür ist meine Rente zu hoch ! Ich dürfte dafür nicht
mehr als 325,- EUR bekommen.

Als Rentner wärest du pflichtversichert. Oder warts du vorher Selbstständig???
Auszug aus dem SGB Teil V:
Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums auf Grund einer Pflichtversicherung Mitglied oder auf Grund einer Pflichtversicherung nach § 10 versichert waren…

Vielleicht kann uns Günter was zu diesem Thema sagen. Der ist Experte für die GKV.

Ganz verstehen kann ich die Sache bis jetzt noch nicht. Vielleicht kommen weitere Infos die dir helfen.

Auf jedenfall alles Gute für die Zukunft wünscht,

Martin

Hallo,
seit wann bist du nicht mehr versichert und wie kam es zum Ende
der Versicherung und was war das für eine Versicherung ??
Als Kassenmitarbeiter kann ich dir vorab nur sagen, dass ein
Rechtsanwalt oder ein Berater oder sonstwer keine freiwillige Versicherung bei einer Kasse vornehmen kann, dazu gehört immer die
Unterschrift des Betreffenden selbst.
Dú hast in der Regel 3 Monate Zeit eine freiwillige Versicherung
zu begründen wenn eine Pflichtversicherung geendet hat.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo, …

und auch Dir erstmal vielen Dank für das Interesse !

seit wann bist du nicht mehr versichert und wie kam es zum
Ende

Ich bin im Rentenverfahren ausgesteuert worden, weil ich länger wie 15 Monate Krankgeschrieben war.

der Versicherung und was war das für eine Versicherung ??

Ich war bei der AOK Pflichtversichert, ganz normal wie jeder andere auch.

Als Kassenmitarbeiter kann ich dir vorab nur sagen, dass ein
Rechtsanwalt oder ein Berater oder sonstwer keine freiwillige
Versicherung bei einer Kasse vornehmen kann, dazu gehört immer
die
Unterschrift des Betreffenden selbst.

Ich habe nie einer Unterschrift geben dürfen, weil ein „Eingentumsvorbehalt“ besteht. Ich habe auch keine Unterschrift gegeben.

Dú hast in der Regel 3 Monate Zeit eine freiwillige
Versicherung
zu begründen wenn eine Pflichtversicherung geendet hat.

Ich war damals nicht in der Lage so etwas zu entscheiden, oder geschweige denn überhaupt mich mit solchen Fragen zu beschäftigen. Ich möchte Dich bitten vielleicht mal einen Blick auf meine Homepage zu riskieren, dort ist ALLES in allen Einzelheiten aufgeführt. Nur zum besseren Verständnis und damit ich nicht alles noch mal schreiben muß.

Gruss

Günter Czauderna

In diesem Sinne nochmal 1000 Dank
Axel

Hallo Martin !

Bevor ich hier nochmal was zu schreibe, möchte ich auch Dich bitten das Du Dir vielleicht zum besseren VErständnis mal ein Blick auf meine Homepage wirfst. Es ist sehr anstrengend für mich das alles hier zu machen …

http://www.keine-krankenversicherung.de.vu

Da steht meine ganze Geschichte niedergeschrieben !

Wenn der Gtegenstand des Betreuungsvertrages die ordentliche
Abwicklung ist??? Irgendwie begreif ich das nicht?? Vielleicht
wissen die Juristen was. Ich weiß nix*g*

Ich denke auch das da was faul ist, aber was soll ich gegen Juristen schon machen können ? Wenn jemand eine Betreuung hat, hat er Verantwortung zu tragen, egal was passiert. So kenn ich das !!!

2 ) Solange es nicht bewiesen ist, dass die Schuld an einen
Dritten zuzuweisen ist, reagieren die nicht. Ich habe denen
das auch schon mehrfach erläutert, aber entweder wollten die
nicht zuhören oder, das ist tatsächlich egal.

Kann ich mir nicht vorstellen. Es muß einen Grund geben.

Für was ??? Das die nicht arbeiten ??? Ich sag Dir was, das hat die gar nicht interessiert ! Die wollten das sich meine Frau und ich „nackt machen“, das war alles. Ich habe in meinem Leben noch nicht so eine „Filzung“ meiner private Habe erlebt. Das war fieser wie die alten Grenze zur DDR …

Als Rentner wärest du pflichtversichert. Oder warts du vorher
Selbstständig???

Nein, aber das ist alles auf meiner Homepage erklärt !

Auszug aus dem SGB Teil V:
Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und
diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des
Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des
Zeitraums auf Grund einer Pflichtversicherung Mitglied oder
auf Grund einer Pflichtversicherung nach § 10 versichert
waren…

Vielleicht kann uns Günter was zu diesem Thema sagen. Der ist
Experte für die GKV.

Ganz verstehen kann ich die Sache bis jetzt noch nicht.
Vielleicht kommen weitere Infos die dir helfen.

Auf jedenfall alles Gute für die Zukunft wünscht,

Martin

Vielen Dank und auch noch mal 1000 Dank zu Dir !!! Ich würde mich im Übrigen sehr freuen wenn sich mal der eine oder andere in mein Gästebuch einträgt. Ich habe zu dieser nämlich u.a. auch Intresse beim „Spiegel“ entdenkt und die wollen natürlich sehen wie das öffentliche Interesse da ist …

Also dann, bis später !
Axel

Hallo Ralf Axel,

Ich denke auch das da was faul ist, aber was soll ich gegen
Juristen schon machen können ? Wenn jemand eine Betreuung hat,
hat er Verantwortung zu tragen, egal was passiert. So kenn ich
das !!!

Nein, leider nicht. Ich denke da im Bezug an die Steuererklärung. Ich mußte Nachweisen, das ich dem STB alle richtigen Angaben mitgeteilt habe. Erst dann war er in der Haftung. Bei dir sollte es ähnlich sein.

Wie ich in dein Gästebuch schrieb, kann ich dir fachlich leider nicht helfen, werde aber deine Seite in meinen Verteiler geben.

Gruß
Martin

Hallo Martin !

Ok, … 1000 Dank für Deine Hilfe ! Habe den Eintrag ins Gästebuch schon kommentiert. Ich hoffe, das die Sache bald Kreise zieht und man reagieren muß. Ich mach das so wie die Trompeten von Jericho :smile:

Gruß
Axel

P.S.: Stell Dir mal vor. Ich habe grade jemandem im Usenet kennengelert, der keine gesetzl. Krankenversicherung bekommt weil er eine Form des Autismus hat …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ralf-Axel,
je tiefer und je mehr du dich mit deiner und anderer Thematiken auseinandersetzt, desto mehr negatives wirst du finden. Ich hoffe jedoch, das du auch positives finden wirst.

Liebe Grüße

Martin

Hallo Martin !

Jau, … allem voran eine Krankenversicherung, oder einen Politiker der einsieht, dass hier `ne Gesetzeslücke ist !

Gruß
Ralf-Axel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

mir ist das noch etwas aufgefallen !

Als Du geheiratet hast, da hast Du doch versucht in die Familien-
versicherung deiner Ehefrau zu kommen.
Das hat man abgelehnt weil Du eine Rente hattest, die über 400 Euro
lag.
Hat man seitens der AOK Dich nicht auf das hierdurch entstande
Beitrittsrecht als Versicherungsberechtigter hingewiesen.
Die Sachlage war doch die:
Durch die Heirat entstand ein neues Rechtsverhältnis !
Das Gesetz sagt, wenn der Familienhilfeanspruch ausgeschlossen
ist (wg. Einkommen) dann entsteht ein Beitrittsrecht zur Kasse
des Ehegatten.
Wäre das ein Lösungsansatz ??

Gruss

Günter

Hallo Martin

offensichtlich ging das mit der Fahi. nicht, da er über 400 Euro
Rente hat - aber er hätte einen Anspruch auf eine eigene Versicherung bei der AOK gehabt.
Weiterhin wäre in diesem Falle zu prüfen ob er die Zugangsvoraussetzungen für die Kankenversicherung der Rentner am Tag
der Rentenantragstellung erfüllt hatte.
Wäre dies der Fall, hätte die Mitgliedschaft bei der AOK nicht mit
dem Tage des Leistungsende beendet werden dürfen, sondern als Pflicht-
mitgliedschaft weitergeführt werden müssen (Rentenantragsteller),
wenn er die Beiträge nicht hätte aufbringen können, hätte u.U. das
Sozialamt eine Garantieerklärung gegenüber der KAsse abgegeben und
für den Fall der Rentennichtgewährung auch zukünftig für Ihne die
Beiträge (freiwillige) an die AOK gezahlt - so läuzft das
jedenfalls in Hessen.

Gruss

Günter

Hallo Günter,
ich kenne es auch nur, das in diesen Sachen ein gewisser Automatismus eingebaut ist. Z. Bsp. „Kopie für die KK“, also ein Bogen der immer an die KK geht. ETC.

Wie paßt den da dieser anwaltliche Betreuer rein?

Gruß
Martin

Hallo Martin,
eigentlich überhaupt nicht - wenn wir davon ausgehen, dass das
Krankengeld bis 15.1.2000 ihm direkt zufloss, er also frei
darüber bestimmen konnte, dann war er nicht entmündigt.
Mir kommt auch der Termin 15.01.2000 etwas merkwürdig vor -
immer wenn ich Ende einer Versicherung/Mitgledschaft zum 15. eines
Monats höre, drängt sich mir ein „gewisser“ Verdacht auf, den ich
aber hier nicht öffentlich äußern möchte.
Um Klarheit zu bekommen müsste man tatsächlich genauere Infos haben.

Gruss

Günter