Versicherung

Hallo,
beim Antrag der neuen KFZ Versicherung wurde von mir die Tarifgruppe N (Sonstige) und als Beruf Bankkaufmann angegeben.

Nun wurde im Versicherungsschein die Tarifgruppe S (Beamter/Richter) berücksichtigt und angenommen, dass ich Banken-Mitarbeiter bin.

Der erlernte Beruf ist zwar Bankkaufmann, allerdings arbeite ich seit Jahren nicht mehr in einer Bank sondern als Angestellter im Einkauf in einem mittelständischen Maschinenbauunternhemen.

Bei der Bescheinigung, die für die Berücksichtigung des Tarif S notwendig ist, wird lediglich die Bescheinigung des aktuellen Arbeitgebers verlangt.

Ist die Tarifgruppe S und somit der geringere Jahresbeitrag trotzdem i.O. oder handelt sich es um eine falsche Annahme der Versicherung?

Und noch eine Frage:
Wie lange dauert es in der Regel bis man von der Vorversicherung eine Kündigungsbestätigung erhält?
Am Montag ist nämlich der Stichtag und ich habe schon vor einer Woche per Post (kein Einschreiben) gekündigt.

Danke für deine Antwort.

Gruss Chris

Sorry,

KFZ ist nicht mein Revier.

Bei Fragen zu Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankanversicherung bin ich gernwieder Ansprechpartner.

Viele Grüße

R. Weinand

Hallo zurück!
Eigentlich müßtest Du Anfragen in der dritten Person schreiben. Find ich auch albern, deshalb ist es mir auch egal :wink:

Also:
Es ist richtig, dass Du eine Bescheinigung Deines Arbeitgebers brauchst. Dieser muß Dir jedoch bescheinigen, dass Du im öffentlichen Dienst bzw. in einer gleichgestellten Institution arbeitest.
Bei einem Bänker würde öffentlicher Dienst auch nur bei einem Sparkassen Angestellten zum tragen kommen. Da anscheinend alles nicht zutrifft, da Du in der freien Wirtschaft tätig bist, hat der Kollege wohl Bockmist gebaut und Dir steht dieser Tarif nicht zu.

Zum Thema Kündigungsbestätigung:
Es kann 2-3 Wochen dauern bis Du eine Bestätigung bekommst. Bei den Versicehrungen gehen in diesen Tagen so viele Kündigungen ein, dass es seine Zeit braucht bis alle bestätigt sind.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

Viele Grüße
Mirko

rHallo,
Sollte die Berufsbezeichnung, die in der Police ausgewiesen ist nicht korrekt sein, sollte es geändert werden, da im Schadenfall ggf. geprüft wird (eher unwahrscheinlich). Da Du eine Bestätigung beibringen sollst, gehe ich davon aus, dass es sowieso geändert wird, wenn Du die Bescheinigung nicht einreichst. Die Tarifgruppe „N“ ist in der regel sowieso die allgemein gültige, wenn nichts anderes bentragt wird.
Als einfach nichts einreichen und abrten. Ggf. auf Deinen Antrag berufen, in dem ja alles korrekt angegeben ist. Der Beitragsunterschied sollteeher gering sein.

Thema 2
Kündigungsbestätigungen werden in der Regel erst nach einigen Wochen verschickt (derzeitiges Arbeitsaufkommen). Ruf einfach einmal dort an und lass dir bestätigen, dass sie eingegangen ist. Oder - noch besser - kündige per Fax oder e-mail. Bei einer e-mail - Kündigung verweise jedoch auf die bereits ausgesprochene Kündigung.

Grüße

Karsten aus Köln

Hallo,

beim Antrag der neuen KFZ Versicherung wurde von mir die
Tarifgruppe N (Sonstige) und als Beruf Bankkaufmann angegeben.

Nun wurde im Versicherungsschein die Tarifgruppe S
(Beamter/Richter) berücksichtigt und angenommen, dass ich
Banken-Mitarbeiter bin.

Der erlernte Beruf ist zwar Bankkaufmann, allerdings arbeite
ich seit Jahren nicht mehr in einer Bank sondern als
Angestellter im Einkauf in einem mittelständischen
Maschinenbauunternhemen.

Bei der Bescheinigung, die für die Berücksichtigung des Tarif
S notwendig ist, wird lediglich die Bescheinigung des
aktuellen Arbeitgebers verlangt.

Ist die Tarifgruppe S und somit der geringere Jahresbeitrag
trotzdem i.O. oder handelt sich es um eine falsche Annahme der
Versicherung?

Und noch eine Frage:
Wie lange dauert es in der Regel bis man von der
Vorversicherung eine Kündigungsbestätigung erhält?
Am Montag ist nämlich der Stichtag und ich habe schon vor
einer Woche per Post (kein Einschreiben) gekündigt.

Danke für deine Antwort.

Gruss Chris

Hallo Chris,

sorry dass ich erst Heute antworte!

Du bist kein Beamter und kannst es auch nicht im Versicherungschein beantragen. Hier hat sicher der Vermittler den Beitrag „hübsch“ machen wollen! Leider wird im Schadensfall hier eine Beitragsrückforderung erfolgen (wie Arbeitnehmer berechnet), Versicherungsschutz hast Du aber trotzdem! Allerdings könnte es bei „Falschangaben“ fast zu Versicherungsbetrug tendieren! Bitte diese Aussage nicht falsch verstehen, den die ist im Deutschen Recht dann so auslegbar!

Eine Kündigungsbestätigung ist ggf. nicht notwendig! Auch gibt es keine Fristen für die Gesellschaft, bis wann sie Dir geantwortet haben muss!
Bei Unklarheiten können es auch die Gesellschaften im „Hintergrund“ klären!
Für Dich als Empfehlung: Nicht per Post kündigen, sondern per Fax und Faxbericht aufheben!

Hoffe helfen zu können, René