Versicherungsfall: es wird ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente gegen die Deutsche Rentenversicherung geführt.
Im Februar 2012 würde an der Rechtschutzversicherung einen Deckungszusage beantragt. Die Rechtschutzversicherung hat aber abgelehnt, weil der Versicherungsfall bereits vor dem Vertragsbegin eingetreten ist.
Erwerbsminderungsrente würde beantragt am 26.10.10.
Die Ablehnung der Rentenversicherung kam am 06.12.11.
Seit der Ablehnung lauft ein Widerspruchsverfahren.
Seit April 2011 besteht die heutige Rechtschutzversicherung. Davor gab es eine Vorversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft.
Stimmt es tatsächlich dass der Versicherungsfall vor dem Vertragsbeginn, April 2011 eingetreten ist? Nicht seit der Ablehnung der Rentenversicherung 06.12.2011?
Ist durch den Wechsel der Versicherungsgesellschaft einen Schadensanspruch verloren gegangen?
Vielen Dank!