Versicherungspflicht

Hallo zusammen,

mich interessiert der ‚Fall‘ bzw, streng genommen sind es eigentlich sogar 2 einer Freundin, der ich schon geraten habe: wende dich hierher !!.. ach neee - da kennt man mich dann … na gut, jetzt ich halt.

Sie ist seit Mitte Dezember 2010 offiziell geschieden, hat kein eigenes Einkommen, wohnt in einer WG bzw. Bedarfsgemeinschaft, war bis Mitte Dez. 10 gesetzl. Familien versichert. Hat sich jetzt freiwillig bei einer gesetzl. versichert, allerdings erst (ihrer Meinung nach) ab 01.01.11. Die gesetzl. KK will aber Beiträge ab 15.12.
Da bin ich auch der Meinung (habe sie … /evtl. falsch?/ … darin bestärkt), die Beiträge für Dezember sind gezahlt, und folglich fängt die ‚freiwillige‘ Versicherung am 01.01. an. Die Kasse fordert aber Beiträge nach.
Ende Frage Teil 1

Nächste Frage. Sie ist körperlich behindert und hat Antrag auf Erwerbsunfähigkeit-Rente gestellt. Der Bescheid kam gestern, wird zu 50% anerkannt, KK Beiträge sind soundso hoch…
Sie ist jetzt ja quasi zu 50% versichert, der Arzt wird jetzt sicher keine halben Spritzen verabreichen, wie ist das denn jetzt? Sie hat nach wie vor kein anderes Einkommen, Hartz IV wurde wg. Bedarfsgemeinschaft abgelehnt.
Das zur Frage 2

Gruß

versichert. Hat sich jetzt freiwillig bei einer gesetzl.
versichert, allerdings erst (ihrer Meinung nach) ab 01.01.11.
Die gesetzl. KK will aber Beiträge ab 15.12.

Das ist korrekt, seit dem Scheidungstag ist sie nicht mehr familienversichert und muß demnach selber Beiträge zahlen.

Die Kasse fordert aber Beiträge nach.

Korrekterweise.

Sie ist jetzt ja quasi zu 50% versichert,

Wie kommst Du darauf ?

Hallo,

Ihre Freundin sollte der GKV den Bescheid der EU-Rente vorlegen.

Gruß

Hallo,
also mit dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils endet der Familienhilfeanspruch und eine eigene Krankenversicherung (Mitgliedschaft) muss abgeschlossen werden. Wenn eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird, dann ist durch die Kasse zu prüfen ob statt der freiwilligen Versicherung eine Pflichtversicherung als Rentnerin durchgeführt werden muss.
Es gibt in der GKV. keine 50% Versicherung sondern nur Vollversicherungen, entweder als freiwillige Versicherung oder als Pflichtversicherung oder im Rahmen einer Familienversicherung.
Gruss
Czauderna

zu 1.)

der Beitrag ist nicht gezahlt, denn es war ja Familienversicherung, also ab 15.12. Zahlungspflicht

zu 2.) aber wenn EU-Rente durch ist, besteht Versicherungspflicht ab Rentenantragstellung. Da sich die Beiträge nach der Rente richten und knapp die Hälfte der RV-Träger zahlt, dürfte das die billigere Lösung sein. Also Glück gehabt. Denn sie ist dadurch natürlich zu 100% versichert.

Hilft nix, zur Kasse und die Einzelheiten besprechen.