Hallo zusammen,
mich interessiert der ‚Fall‘ bzw, streng genommen sind es eigentlich sogar 2 einer Freundin, der ich schon geraten habe: wende dich hierher !!.. ach neee - da kennt man mich dann … na gut, jetzt ich halt.
Sie ist seit Mitte Dezember 2010 offiziell geschieden, hat kein eigenes Einkommen, wohnt in einer WG bzw. Bedarfsgemeinschaft, war bis Mitte Dez. 10 gesetzl. Familien versichert. Hat sich jetzt freiwillig bei einer gesetzl. versichert, allerdings erst (ihrer Meinung nach) ab 01.01.11. Die gesetzl. KK will aber Beiträge ab 15.12.
Da bin ich auch der Meinung (habe sie … /evtl. falsch?/ … darin bestärkt), die Beiträge für Dezember sind gezahlt, und folglich fängt die ‚freiwillige‘ Versicherung am 01.01. an. Die Kasse fordert aber Beiträge nach.
Ende Frage Teil 1
Nächste Frage. Sie ist körperlich behindert und hat Antrag auf Erwerbsunfähigkeit-Rente gestellt. Der Bescheid kam gestern, wird zu 50% anerkannt, KK Beiträge sind soundso hoch…
Sie ist jetzt ja quasi zu 50% versichert, der Arzt wird jetzt sicher keine halben Spritzen verabreichen, wie ist das denn jetzt? Sie hat nach wie vor kein anderes Einkommen, Hartz IV wurde wg. Bedarfsgemeinschaft abgelehnt.
Das zur Frage 2
Gruß