Versicherungspflicht für Vorstand?

Ich habe eine Frage (ich hoffe, es ist das richtige Brett):
Vorstände einer deutschen AG sind von der Rentenversicherungspflicht wie auch von der Arbeitslosenversicherung befreit, brauchen also hier keine Beiträge zu bezahlen. Wie sieht es aber mit der Krankenversicherung aus? Gesetz den Fall, der Vorstand verdient regelmäßig unter der Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, ist dann der Vorstand Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder wir analog der gesetzlichen Rentenversicherung hier die Freiheit ausgesprochen? Und wo kann man dies nachlesen? Die Gesetze hierzu sind nicht eindeutig?

Vielen Dank für die Hilfe!

MfG
CKH

Hallo,

leider ja.

Jahrzehntelang galt: Vorstände sind Organpersonen und daher versicherungsfrei. Seitdem es aber offenbar immer mehr scheinselbstständige Vorstände von Pseudo-Aktiengesellschaften gibt, gab es schon andere Entscheidungen.

Kasse fragen und Entscheidung akzeptieren. Ausgang im Rechtsstreit wäre ungewiss. (Persönliche Meinung: Wer Vorstand einer solchen AG wird, sollte die GKV nicht verlassen.)

Viel Glück

Barmer