Hallo,
Er hat […] aber noch einen laufenden
Vertrag […]
Dieses wurde von ihm deinstalliert und die Software wurde wohl
auch bereits an das Unternehmen zurückgesandt.
Grundsätzlich kann in der Deinstallation in Verbindung mit der Rückgabe der Software eine konkludente Kündigung des „Dienstvertrages“ gesehen werden.
Hier wären nun die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien näher zu beleuchten.
1.) Der Vertrag sieht keine Kündigungsfrist vor:
–> Durch Deinstallation und Rückgabe wurde der Vertrag beendet.
2.) Der Vertrag sieht eine Kündigungsfrist vor:
–> Der Vertrag endet erst nach Ablauf dieser Frist.
3.) Der Vertrag ist generell schon befristet geschlossen:
–> Der Vertrag endet erst mit dem Ablauf der vereinbaren Zeit.
Im Fall Nr. 3 bringt dem Kunden dann auch der vorzeitige Rückversand keine Vorteile. Dass er die Software nicht mehr benötigt, ist sein eigenes Vertragsrisiko.
Also, Ihr Freund sollte sich die Klauseln seines Vertrages nochmal genauer anschauen, und wenn er feststellt, dass er eine Kündigungsfrist hatte, dann würde ich an seiner Stelle nochmals schriftlich kündigen (Beweiszwecke). Ggf. ist sogar vertraglich schon Schriftform vorgesehen!
Sieht der Vertrag kein einfaches Kündigungsrecht vor, käme allenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht in Betracht, vgl. §§ 626; 314 BGB.
Hierbei sind jedoch stets die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen. Ein einseitiges Interesse, z.B. des Kunden, genügt hierbei nicht.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Luxuria