Was übernimmt die Haftpflicht?

Hallo,

folgende Situation:
Es geschieht ein Unfall, Autofahrer A wird von Baufahrzeug B gerammt, das Auto von A wird dabei stark beschädigt, wahrscheinlich Totalschaden.

Die Polizei wird hinzugezogen, stellt die Schuld von Baufahrzeug B fest.

Was bekommt Fahrer A von der gegnerischen Versicherung ersetzt?
Bekommt er einen Mietwagen? Er wohnt auf dem Land und ist auf ein Auto angewiesen. Weiterhin steht sein lange geplanter Urlaub an (Anreise mit eigenem Wagen, alles bereits vor dem Unfall gebucht).
Wie lange bekommt er ggf. den Mietwagen und in welcher Kategorie? Wie hoch ist ggf. die Kilometerbegrenzung für diesen?

Der Wagen ist ungefähr ein Jahr alt, wurde von Fahrer A neu erworben. Angenommen, es wird Totalschaden diagnostiziert, bekommt er dann den Zeitwert oder den Neuwert ersetzt?
Woran wird sowas festgemacht?
Der Wert der „Schrott-Autos“ ist ja noch nicht 0, wem gehört dann der Schrott? Der gegnerischen Versicherung?

Mal angenommen, der Wagen steht jetzt in einer Werkstatt, diese hat schon mal einfach so einen Gutachter bestellt, muss da die gegnerische Versicherung nicht erstmal zustimmen? Oder übernimmt diese sowieso die Kosten für den Gutachter?

Danke und Gruß
Frank

Guten Tag Frank,
Ihre Karten stehen recht gut, wenn die Polizei die alleinige Schuld
des Unfallgegners festgestellt hat. Darüber hinaus kann es im Detail
aber doch haarig werden, wenn Sie vorschnell Ausgaben tätigen, von denen Außenstehende sagen, sie würden von der Versicherung übernommen.
Mein Tip: Ohne Verzug Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen. Dort alle Ihre Fragen vorbringen. Auf eine verbindliche
Antwort unter Hinweis auf Ihre Urlaubs-, Reparatur- und Sachverständigenpläne bestehen. Neu nachdenken und dann erst handeln.
Gruß
Günther

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Tag,

die Regulierungspraxis ist manchmal sehr unterschiedlich und teilweise nicht nachvollziehbar in solchen Dingen.
Das beste wird sein, sie setzen sich mit ihrem Vermittler zusammen und fragen den nochmal.

Grüße
H.

Hallo,

Die Polizei wird hinzugezogen, stellt die Schuld von
Baufahrzeug B fest.

Der einzige vernünftige Rat ist, A geht zu einem Anwalt und läßt
den sich mit den Profis der Versicherung rumschlagen. Der Anwalt
wird selbstverständlich von der Versicherung des B bezahlt und
kümmert sich um all diese Angelegenheiten.

Dann kommt man mit Sicherheit auch noch in den Urlaub.

Gruß
Stefan

Hallo,

Auch Hallo,

folgende Situation:
Es geschieht ein Unfall, Autofahrer A wird von Baufahrzeug B
gerammt, das Auto von A wird dabei stark beschädigt,
wahrscheinlich Totalschaden.

Die Polizei wird hinzugezogen, stellt die Schuld von
Baufahrzeug B fest.

Was bekommt Fahrer A von der gegnerischen Versicherung
ersetzt?
Bekommt er einen Mietwagen?

Ja, dazu wird i.d.R. die Dauer für die Wiederbeschaffung eines solchen Fahrzeuges angesetzt, das ermittelt meist ein Gutachter.

Er wohnt auf dem Land und ist auf
ein Auto angewiesen. Weiterhin steht sein lange geplanter
Urlaub an (Anreise mit eigenem Wagen, alles bereits vor dem
Unfall gebucht).
Wie lange bekommt er ggf. den Mietwagen und in welcher
Kategorie? Wie hoch ist ggf. die Kilometerbegrenzung für
diesen?

Zu diesem Punkt würde ich mich einfach mal mit der/dem netten Sachbearbeiter/in der gegnerischen versicherung in Verbindugn setzen und die schildern. Mit entsprechenden Nachweisen (Buchung) sollte der Reise mit einem Mietwage nichts im Wege stehen.

Der Wagen ist ungefähr ein Jahr alt, wurde von Fahrer A neu
erworben. Angenommen, es wird Totalschaden diagnostiziert,
bekommt er dann den Zeitwert oder den Neuwert ersetzt?

Zeitwert!

Woran wird sowas festgemacht?

Die Sschverständigen machn meist das, was du auch machen kannst, einschlägige Webseiten nach einem vergleichbaren Fahrzeug durchstöbern.

Der Wert der „Schrott-Autos“ ist ja noch nicht 0, wem gehört
dann der Schrott? Der gegnerischen Versicherung?

Wenn dir die Versicherung den Restwert auszahl, der im Gutachten festegestellt wurde, dann gehört er denen, ansonsten kannst du auf die Auszahlung verzichten und der Schrott gehört dir und du kannst versuchern, ihn selbst los zu werden.

Mal angenommen, der Wagen steht jetzt in einer Werkstatt,
diese hat schon mal einfach so einen Gutachter bestellt, muss
da die gegnerische Versicherung nicht erstmal zustimmen? Oder
übernimmt diese sowieso die Kosten für den Gutachter?

Naja, bei einem vermutlichen Totalschaden wird die Versicherung sicherlich auch auf ein Gutachten bestehen, Probleme kann er nur bei der Auswahl des SV geben.

Danke und Gruß
Frank

Gerne
Michael

Bekommt er einen Mietwagen?

Ja. Am besten nach der Nutzungsausfallentschädigung fragen und dann selber einen buchen.

ein Auto angewiesen. Weiterhin steht sein lange geplanter
Urlaub an (Anreise mit eigenem Wagen, alles bereits vor dem
Unfall gebucht).

Dazu kann ich nichts sagen.

Wie lange bekommt er ggf. den Mietwagen

Das ist unterschiedlich, jenachdem ob es ein Totalschaden ist oder das Autio repariert wird. Der Gutachter wird sich dazu äußern.

und in welcher Kategorie?

Etwa in der des beschädigten Fahrzeuges.

Wie hoch ist ggf. die Kilometerbegrenzung für
diesen?

Gibt keine.

Der Wagen ist ungefähr ein Jahr alt, wurde von Fahrer A neu
erworben. Angenommen, es wird Totalschaden diagnostiziert,
bekommt er dann den Zeitwert oder den Neuwert ersetzt?

Zeitwert, ggf. Wiederbeschaffungswert.

Woran wird sowas festgemacht?

Das legt der Gutachter fest.

Der Wert der „Schrott-Autos“ ist ja noch nicht 0, wem gehört
dann der Schrott? Der gegnerischen Versicherung?

Dem Geschädigten. Der Schrottwert wird allerdings von der Entschädigungsleistung abgezogen.

Mal angenommen, der Wagen steht jetzt in einer Werkstatt,
diese hat schon mal einfach so einen Gutachter bestellt, muss
da die gegnerische Versicherung nicht erstmal zustimmen?

Nicht unbedingt. Besser ist es, man bestellt einen Gutachter, den die Versicherung akzeptiert. Wenn es eine erfahrene Werkstatt ist, wird sie den richtigen Gutachter bestellt haben.

Oder übernimmt diese sowieso die Kosten für den Gutachter?

Nein, nicht automatisch, sie kann auch ihren eigenen schicken, wenn ihr das Gutachten nicht geheuer ist.

Danke und Gruß

Bitte und ebenso

Wie schon geschrieben, würde ich einen anwalt mit der Schadensabwicklung betrauen. Die KOsten trägt die Versicehrung des Unfallgegners.

Nordlicht