Hallo,
folgende Situation:
Es geschieht ein Unfall, Autofahrer A wird von Baufahrzeug B gerammt, das Auto von A wird dabei stark beschädigt, wahrscheinlich Totalschaden.
Die Polizei wird hinzugezogen, stellt die Schuld von Baufahrzeug B fest.
Was bekommt Fahrer A von der gegnerischen Versicherung ersetzt?
Bekommt er einen Mietwagen? Er wohnt auf dem Land und ist auf ein Auto angewiesen. Weiterhin steht sein lange geplanter Urlaub an (Anreise mit eigenem Wagen, alles bereits vor dem Unfall gebucht).
Wie lange bekommt er ggf. den Mietwagen und in welcher Kategorie? Wie hoch ist ggf. die Kilometerbegrenzung für diesen?
Der Wagen ist ungefähr ein Jahr alt, wurde von Fahrer A neu erworben. Angenommen, es wird Totalschaden diagnostiziert, bekommt er dann den Zeitwert oder den Neuwert ersetzt?
Woran wird sowas festgemacht?
Der Wert der „Schrott-Autos“ ist ja noch nicht 0, wem gehört dann der Schrott? Der gegnerischen Versicherung?
Mal angenommen, der Wagen steht jetzt in einer Werkstatt, diese hat schon mal einfach so einen Gutachter bestellt, muss da die gegnerische Versicherung nicht erstmal zustimmen? Oder übernimmt diese sowieso die Kosten für den Gutachter?
Danke und Gruß
Frank