Wasserschaden

Hallo Ihr,

ich habe da mal eine allgemeine Frage:
Welche Versicherung kommt für einen Wasserschaden /-folgeschaden auf?
Die des Mieters oder des Vermieters.
Und wenn 3 Monate später jemand einen Folgeschaden persönlich meldet und verlangt, dass die Haftpflichtversicherung des Vermieters dafür aufkommt.

Danke für eure Hilfe,

Gruß
Jessica

Welche Versicherung kommt für einen Wasserschaden /-folgeschaden auf?

Das hängt davon ab, was beschädigt wurde. Für Schäden am Gebäude kommt die Wohngebäudeversicherung auf, wenn Leitungswasserschäden mitversichert sind. Für Schäden am Inhalt der Wohnung die Hausratversicherung des Mieters, wenn er eine hat. Sollte der Wasserschaden von einem Dritten verursacht worden sein, kann man ihn in Regreß nehmen.

meldet und verlangt, dass die Haftpflichtversicherung des Vermieters dafür aufkommt.

Die hat damit aber nun überhaupt nichts zu tun.

Pauschal würd ich das mit der Haftpflicht so nicht sagen.
Wenn Sie haftbar gemacht werden können ja.

In einem recht aktuellen Fall aus München hat der Mieter den Vermieter darauf aufmerksam gemacht das eine Leitung irgendwie marode ist. Der Vermieter hat die Reparatur nicht durchgeführt. Insofern war er dann haftbar als das undichte Rohr zu Schäden in der Wohnung unterhalb des Mieters führte.

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