Wasserschaden

Hallo zusammen,

ich habe einen Rückstauschaden. Der Schaden beläuft sich nach Gutachten auf 20000 €.
Ich habe eine Hausrad die diesen Schaden bis zu eine Klappgrenze von 10.000 € übernimmt. Für den restliche Schaden möchte ich die Haftpflicht des Hauseigentümer in Anspruch nehmen, da eine Rückstauklappe die vorgeschrieben ist nicht verbaut ist.
Bei der Haftpflicht kommt nun der Wiederbeschaffungswert von 12000 € ins „Spiel“.
Die Versicherung schreibt nun das sie die Differenz von 2000€ übernehmen wird.?
Jetzt meine Frage ist diese aufschlüsseln so vorgeschrieben, oder das erste Angebot um seine Versicherung (Arbeitgeber) vor höheren Summen zu schützen.

Danke schon mal
Anja

Hallo,

Hallo zusammen,

ich habe einen Rückstauschaden. Der Schaden beläuft sich nach
Gutachten auf 20000 €.

Rückstauschäden fallen unter Elementarschäden!

Ich habe eine Hausrad die diesen Schaden bis zu eine
Klappgrenze von 10.000 € übernimmt.

ich kann mir in einer Hausratversicherung keinen Selbstbehalt von 10.000 € vorstellen - mit welcher Begründung zahlt die Hausratversicherung so wenig ?

Für den restliche Schaden
möchte ich die Haftpflicht des Hauseigentümer in Anspruch
nehmen, da eine Rückstauklappe die vorgeschrieben ist nicht
verbaut ist.
Bei der Haftpflicht kommt nun der Wiederbeschaffungswert von
12000 € ins „Spiel“.

Die Versicherung schreibt nun das sie die Differenz von 2000€
übernehmen wird.?
Jetzt meine Frage ist diese aufschlüsseln so vorgeschrieben,
oder das erste Angebot um seine Versicherung (Arbeitgeber) vor
höheren Summen zu schützen.

nein - Haftpflichtschäden werden immer nach dem Zeitwert abgerechnet.
Vermutlich ist das beschädigte Inventar schon etwas älter.

Danke schon mal
Anja

Gruß Merger

Hi,

Ich habe eine Hausrad die diesen Schaden bis zu eine
Klappgrenze von 10.000 € übernimmt.

ich kann mir in einer Hausratversicherung keinen Selbstbehalt
von 10.000 € vorstellen - mit welcher Begründung zahlt die
Hausratversicherung so wenig ?

Vielleicht ein Sublimit? (Kappgrenze/Tippfehler)

Gruß Keki

Hallo,

Hallo zusammen,

ich habe einen Rückstauschaden. Der Schaden beläuft sich nach
Gutachten auf 20000 €.

Rückstauschäden fallen unter Elementarschäden!

Ich habe eine Hausrad die diesen Schaden bis zu eine
Klappgrenze von 10.000 € übernimmt.

ich kann mir in einer Hausratversicherung keinen Selbstbehalt
von 10.000 € vorstellen - mit welcher Begründung zahlt die
Hausratversicherung so wenig ?

Für den restliche Schaden
möchte ich die Haftpflicht des Hauseigentümer in Anspruch
nehmen, da eine Rückstauklappe die vorgeschrieben ist nicht
verbaut ist.
Bei der Haftpflicht kommt nun der Wiederbeschaffungswert von
12000 € ins „Spiel“.

Die Versicherung schreibt nun das sie die Differenz von 2000€
übernehmen wird.?
Jetzt meine Frage ist diese aufschlüsseln so vorgeschrieben,
oder das erste Angebot um seine Versicherung (Arbeitgeber) vor
höheren Summen zu schützen.

nein - Haftpflichtschäden werden immer nach dem Zeitwert
abgerechnet.
Vermutlich ist das beschädigte Inventar schon etwas älter.

Ja es ist älter können sie den aber die 10000 von meiner Hausrad als ersten Abschlag ansehen, und dann nur noch auf 12000 aufstocken bis zu
Zeitwert. Ich würde es ja sehen 20000 minus 10000 und von den verbleibenden 10000 60% Zeitwert.

Danke schon mal
Anja

Gruß Merger

Vielleicht ein Sublimit? (Kappgrenze/Tippfehler)

Richtig erkannt Danke

Vielleicht ein Sublimit? (Kappgrenze/Tippfehler)

Richtig erkannt Danke

und auch hier fehlt mir die Begründung!

beachte bitte meine erste Antwort -

der Schaden wird nicht doppelt abgerechnet.

Also Zeitwert = 12.000 € abzüglich Leistung der Hausrat =
verbleibt ein Rest von 2.000 €

steht bei mir so im Vertrag
Rückstauschaden 10000 €
Senkschäde 3%
Blitzschädsen 15 %
Tiefkühlschäden 20000
Böswilligs Beibeschädigen V. anderen Personen 10000
Wertsachen 40 %
Bargeld unverschlossen 3000
Diebstahl Gartengeräte und Wäsche auf Leine
usw.

Ich habe eine Hausrad die diesen Schaden bis zu eine
Kap- Grenze von 10.000 € übernimmt.

ich kann mir in einer Hausratversicherung keinen Selbstbehalt
von 10.000 € vorstellen - mit welcher Begründung zahlt die
Hausratversicherung so wenig ?

es ist ja kein Selbstbehalt von 10.000 € sonder der max. Betrag

Danke
Anja

Hallo,

ich hätte versucht, den Schaden zunächst der Haftpflichtversicherung zu melden und von dieser erstatten zu lassen.

Cheers, Felix

Dann hätte sich in der Erstattungssumme auch nichts geändert.

Gruß Merger